Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch
auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das
Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder
der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe
gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so
besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung
einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das
BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege
beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der
Information durch das BfS.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes
beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die
Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf
Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns
konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche
Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.