Auftragsbekanntmachung (2026-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IGEL OS Standard Edition mit Priority Support
Referenznummer: LBD-26-15-247
Kurze Beschreibung:
“Verlängerung der Miet-Lizenzen einschließlich Priority Support im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC)📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Verlängerung der Miet-Lizenzen einschließlich Priority Support im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Ort der Leistung: Haßberge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2029-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=294966
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben.
Es wird eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gefordert, deren Haftungshöchstsummen mit Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden durch eine Versicherung abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang einer marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU entspricht. Der Bieter weist dies auf gesondertes Verlangen durch eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis nach.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen. Sofern geplant ist, Unterauftragnehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Unterauftragnehmer die o.g. Eignungsnachweise vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=294966
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben und mindestens drei vergleichbare Referenzen angegeben werden* und diese keine Zweifel an der Eignung begründen, keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers und Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug vorliegen. Ein Wechsel der im L1240 benannten Referenzgeber ist nicht möglich. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
Sofern geplant ist, Unterauftragnehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Unterauftragnehmer die o.g. Eignungsnachweise vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
* Dazu kann z. B. auch ein von der Vergabestelle zur Verfügung gestelltes Muster verwendet werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=294966
Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Führungskräfte.
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=294966
Angaben zur Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte.
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=294966
Angaben welche Teile der Leistungen als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist die Eigenerklärung nach Formblatt L1240 vorzulegen. Diese ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=294966
In Bezug auf den Auftragsgegenstand (Pflege, Wartungs- und Supportleistungen) ist es notwendig, dass der Bieter Zugriff auf einen qualifizierten Herstellersupport des Herstellers hat und daher mindestens den Status "Velocity Partner - Silver" Partner des Hersteller IGEL Technology GmbH hat.
Ergänzende Hinweise zu L1240: Ein Bieter ist nur dann geeignet, wenn alle im Vordruck L1240 geforderten Erklärungen abgegeben und die auf Verlangen der Vergabestelle geforderten Nachweise vorgelegt werden und sich aus den abgegebenen Erklärungen und Nachweisen keine Ausschlussgründe ergeben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vom Bieter schriftlich nachgewiesen werden müssen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird bei nicht fristgerechter Vorlage der Bestätigungen/Nachweise ausgeschlossen.
Sofern geplant ist, Unterauftragnehmer für die Leistung einzusetzen, sind auch für die Unterauftragnehmer die o.g. Eignungsnachweise vorzulegen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Alle mit der Vertragsausführung betrauten Beschäftigten des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber vor Beginn der vertraglichen Leistungen nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichtet (L 2495). Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Namen des eingesetzten Personals mitzuteilen. Das gilt auch für personelle Veränderungen während der Vertragslaufzeit. Neu hinzukommende Mitarbeiter sind dem Auftraggeber umgehend zu nennen. Falls eine Verpflichtung bereits besteht, ist das mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
Es ist eine Schutzerklärung (L 2496) vorzulegen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern - Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbaudirektion Bayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0990002-23-01
Postanschrift: Marktplatz 30
Postleitzahl: 96106
Postort: Ebern
Region: Haßberge🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe-bvv@lbd.bayern.de📧
Telefon: +49 911937766790📞
URL: http://www.lbd.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-218175 (2026-03-27)