Auftragsbekanntmachung (2026-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IGM26E580007: LAB NI Hausordnungsdienst NUK Ahlhorn
Referenznummer: IGM 26 E 580007 - HOD NUK Ahlhorn
Kurze Beschreibung:
“Hausordnungsdienst für die LAB NI in der Notunterkunft Ahlhorn”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Hausordnungsdienst Teamleitung inkl. Liegenschaftsmanagement ~ Jahresgesamtstunden 2.000 h/a Hausordnungsdienst Mitarbeiter (5 Posten) ~...”
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Ort der Leistung: Oldenburg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2027-09-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-23 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 191
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: a) Bezeichnung der Dienstleistung b)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: a) Bezeichnung der Dienstleistung b) Auftraggeber c) Anschrift d) Ansprechpartner e) Telefon f) Ausführungszeitraum (Monat/Jahr) g) Auftragswert (netto) der beschriebenen Leistungen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu Insolvenverfahren und Liquidation Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zu Insolvenverfahren und Liquidation Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf Anforderung Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung, dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5RLYP#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 413115-3306📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Baumanagement Region Nord-West
Nationale Registrierungsnummer: 03-0268000000-65
Postanschrift: Schloß
Postleitzahl: 49186
Postort: Bad Iburg
Region: Osnabrück, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@sb-rnw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 54037302-500📞
URL: https://www.nlbl.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 033-111388 (2026-02-16)