Im Gästehaus des Brauereiareals in Melkendorf sind unterschiedliche Situationen des bestehenden Innenputzes vorzufinden. Im Treppenhaus und in den Fluren befindet sich aktuell im Bestand ein Rauputz. Dieser soll abgefräst werden und mit einer Glattspachtel überzogen werden. Die restlichen Wandoberflächen weisen eine bestehende Putzschicht auf. Auch diese Wandoberflächen werden aufgearbeitet.Alle Wandoberflächen - sowohl Rauputz, bestehende Putzoberflächen und neue Wände - werden oberflächenfertig mit einer Kalkglätte in Q3 hergestellt.-Rauputzoberflächen: ca. 300 m²-Bestehende Wandflächen: ca. ca. 530 m²-Neue zu verputzende Wandflächen: ca. 300 m²
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-02.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Innenputzarbeiten (Gästehaus)
Referenznummer: HA 3431
Kurze Beschreibung:
Im Gästehaus des Brauereiareals in Melkendorf sind unterschiedliche Situationen des bestehenden Innenputzes vorzufinden. Im Treppenhaus und in den Fluren befindet sich aktuell im Bestand ein Rauputz. Dieser soll abgefräst werden und mit einer Glattspachtel überzogen werden. Die restlichen Wandoberflächen weisen eine bestehende Putzschicht auf. Auch diese Wandoberflächen werden aufgearbeitet.Alle Wandoberflächen - sowohl Rauputz, bestehende Putzoberflächen und neue Wände - werden oberflächenfertig mit einer Kalkglätte in Q3 hergestellt.-Rauputzoberflächen: ca. 300 m²-Bestehende Wandflächen: ca. ca. 530 m²-Neue zu verputzende Wandflächen: ca. 300 m²
Im Gästehaus des Brauereiareals in Melkendorf sind unterschiedliche Situationen des bestehenden Innenputzes vorzufinden. Im Treppenhaus und in den Fluren befindet sich aktuell im Bestand ein Rauputz. Dieser soll abgefräst werden und mit einer Glattspachtel überzogen werden. Die restlichen Wandoberflächen weisen eine bestehende Putzschicht auf. Auch diese Wandoberflächen werden aufgearbeitet.Alle Wandoberflächen - sowohl Rauputz, bestehende Putzoberflächen und neue Wände - werden oberflächenfertig mit einer Kalkglätte in Q3 hergestellt.-Rauputzoberflächen: ca. 300 m²-Bestehende Wandflächen: ca. ca. 530 m²-Neue zu verputzende Wandflächen: ca. 300 m²
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Putzarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: HA 3431
Postleitzahl: 96123
Stadt: Litzendorf
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bamberg, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-30 📅
Datum des Endes: 2026-07-10 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-04 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-04 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-02+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 023-077901 (2026-02-02)