KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI

Los 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-01-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation
Referenznummer: B 12.20 - 9902/25/VV : 1
Kurze Beschreibung: Los 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Beim Vergabeverfahren B 12.20 - 9902/25/VV : 1 handelt es sich um das Fachlos 1, der KdB-Rahmenvereinbarungen: B 12.20 - 9902/25/VV : 1: KdB-Rahmenvereinbarung für klassische und digitale Kommunikation B 12.17 - 9902/25/VV : 2: KdB-Rahmenvereinbarung für Event-Management B 12.17 - 9902/25/VV : 3: KdB-Rahmenvereinbarung für Videoproduktion Das gegenständliche Fachlos 1 wird zudem in zwei Mengenlose unterteilt. In Mengenlos 1a) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die Autobahn GmbH des Bundes Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Bundesarbeitsgericht Bundesamt für Logistik und Mobilität Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Beschaffungsamt des BMI Bundesamt für Verfassungsschutz Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Bundesministerium für Verkehr Bundesministerium des Innern Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder Bundeszentrale für politische Bildung Bundespolizei Bundessozialgericht Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Bundesverwaltungsamt Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz Deusches Maritimes Zentrum e.V. Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Kraftfahrt-Bundesamt Luftfahrt-Bundesamt Nationale Anti Doping Agentur Statistisches Bundesamt Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich In Mengenlos 1b) sind zu Beginn der Rahmenvereinbarung folgende Bedarfsträger abrufberechtigt: Auswärtiges Amt Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie e.V. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten Bundesfinanzhof Bundesgerichtshof Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit Bundeskanzleramt Bundeskartellamt Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Bundesministerium für Verteidigung Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Bundesnetzagentur Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Bundessortenamt Bundestag Bundesverwaltungsgericht Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundeszentralamt für Steuern Deutscher Akademischer Austauschdienst Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH gematik GmbH Generalzolldirektion Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. Informationstechnikzentrum Bund Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH Kommando Cyber und Informartionsraum Kunstverwaltung des Bundes Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V. Paul Ehrlich Institut RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum Umweltbundesamt UNABHÄNGIGER KONTROLLRAT Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Zentrum Informationsarbeit Bundeswehr
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Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 01.06.2026
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Konkretisierung erfolgt im Einzelabruf.
Postleitzahl: 53119
Stadt: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-01 📅
Datum des Endes: 2030-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewichtung der Qualitätskriterien/Leistungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-12 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-12 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-12 11:31:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: ● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: ● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist). ● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung dieser Referenz. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden. ● Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: - Bei allen Referenzen muss es sich um die Konzeption und Umsetzung crossmedialer Kampagnen handeln, innerhalb derer sowohl klassische als auch digitale als auch Social Media Kanäle bespielt wurden. - Die Referenzen müssen einen Mindestauftragswert von 300.000 Euro netto aufweisen (Agenturhonorar). - Mindestens eine der Referenzen muss die Konzeption und technische Umsetzung einer oder mehrerer Website(s) mit einem anteiligen Auftragswert in Höhe von mind. 50.000 Euro beinhalten. - Mindestens eine der Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht worden sein. Wichtig (!): Bitte achten Sie darauf die Referenzbeschreibungen so darzulegen, dass die Erfüllung der oben aufgestellten Anforderungen deutlich aus Ihrer Beschreibung hervorgeht. Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anzahl der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben. Die Anzahl der Beschäftigten muss für Fachlos 1 mindestens 100 Beschäftigte in jedem der letzten drei Jahre betragen. Übersenden Sie hierzu bitte die Eigenerklärung "Beschäftigtenzahl".
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Nachweis gemäß Vergabeunterlagen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Nationale Registrierungsnummer: t:0049228996100
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: b12.20@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-1025 📞
Fax: +49 2289961087-1000 📠
URL: http://www.bescha.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=833653 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=833653 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Mit dem Angebot sind als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärungen einzureichen: Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe, Anlage Eigenerklärung Sanktionen Russland. Höchstwert: Der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung beträgt - in Mengenlos 1a): 14.630.000 Euro netto - in Mengenlos 1b): 15.350.000 Euro netto Zuschlagslimitierung: In Bezug auf die Fachlose besteht keine Zuschlagslimitierung. D. h. Bieter können in allen Fachlosen Angebote einreichen und auch in allen Fachlosen einen Zuschlag erhalten, sofern sie das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben. Bieter können jedoch in einem Fachlos nur für ein Mengenlos den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Zur Ermittlung der zu bezuschlagenden Mengenlose innerhalb der Fachlose wird wie folgt vorgegangen: Zunächst werden je Fachlos die beiden wirtschaftlichsten Angebote ermittelt. Soweit es bei den in den jeweiligen Fachlosen für den Zuschlag vorgesehenen Bietern keine Überschneidungen gibt (derselbe Bieter kommt in mehreren Fachlosen für den Zuschlag in Betracht), erfolgt der Zuschlag in den einzelnen Fachlosen zunächst auf das Angebot mit der höheren Wirtschaftlichkeitskennzahl im jeweiligen Mengenlos a. Soweit es bei den Bietern in den jeweiligen Fachlosen zu Überschneidungen kommt (derselbe Bieter kommt in mehreren Fachlosen für den Zuschlag in Betracht), wird grundsätzlich in gleicher Weise verfahren, jedoch bei den Zuschlagsentscheidungen in den nachfolgenden Fachlosen 2 und 3 (bzw. nur 3), wird die Mengenloszuteilung so vorgenommen, dass der Bieter in den nachfolgenden Fachlosen die Mengenlose zugeteilt bekommt, die demselben Geschäftsbereich zugeordnet sind (einheitlich a oder einheitlich b). Soweit eine Zuordnung der Mengenlose in Fachlos 3 nach den vorgenannten Maßgaben nicht eindeutig erfolgen kann, wird die Mengenloszuteilung des Mengenloses aus Fachlos 3 an denselben Bieter wie in Fachlos 1 bevorzugt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 020-064878 (2026-01-28)