Auftragsbekanntmachung (2026-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplettlösung für 3D-Röntgenphasenkontrast Mikroskop
Reference number: VgV-2026-3
Kurze Beschreibung:
“3D-Gewebemirkoskopie Kompletttlösung (inkl. Detektor, Röntgenquelle, IT)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Mikroskope📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Komplettlösung für 3D-Röntgenphasenkontrast Mikroskop
(inkl. Scanner, integriertes IT System, Daten Viewer/Analyse Software)
mit Weichgewebekontrast,...”
Beschreibung der Beschaffung
Komplettlösung für 3D-Röntgenphasenkontrast Mikroskop
(inkl. Scanner, integriertes IT System, Daten Viewer/Analyse Software)
mit Weichgewebekontrast, welches die interne Anatomie von ungefärbten whole mount Planarien zerstörungsfrei in 3D mit sub-zellulärer Auflösung abbilden kann
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgengeräte📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einfachheit der Scanner-Bedienung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 17.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auflösung der Rohdaten / Bildqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Viewing- und Analysefunktionen des integrierten Datenviewers
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-11 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-11 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen
auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse,
insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 028-095908 (2026-02-08)