Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei Stück Einsatzleitwagen ELW1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-3:2022-03 sowieSchulungsmaßnahmen für einen festgelegten Personenkreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-10.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung 2 Stück Einsatzleitwagen 1 (ELW 1)für das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis Amt für Bevölkerungsschutz
Referenznummer: 01/37/2026 EU
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei Stück Einsatzleitwagen ELW1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-3:2022-03...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei Stück Einsatzleitwagen ELW1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-3:2022-03 sowieSchulungsmaßnahmen für einen festgelegten Personenkreis.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei Stück Einsatzleitwagen ELW1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-3:2022-03...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftrag umfasst die Lieferung von zwei Stück Einsatzleitwagen ELW1 nach DIN SPEC 14507 Teil 2, DIN EN 1846 Teil 1-3, DIN 14502-3:2022-03 sowieSchulungsmaßnahmen für einen festgelegten Personenkreis.
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Ort der Leistung: Saale-Holzland-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-01 📅
Datum des Endes: 2027-06-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 09:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=322875”
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127)...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Nationale Registrierungsnummer: 16900711
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0361573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 049-169966 (2026-03-10)