Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die Straßenunterhaltung der Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf
Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die Straßenunterhaltung der Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die Straßenunterhaltung der Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf
Referenznummer: LKOS 2026 - 043
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die Straßenunterhaltung der Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die Straßenunterhaltung der Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Lieferung eines Schmalspurgeräteträgers inklusive eines Kehrsaugaufbaus mit 3- Besenanlage für die Straßenunterhaltung der Kreisstraßenmeisterei Süd in Bissendorf. Das Fahrzeug wird für die Unterhaltung des gesamten Fahrbahnnetzes im Sommer- und Wintereinsatz genutzt.
Das Fahrzeug muss so ausgelegt sein, dass die folgenden Gerätekombinationen vollumfänglich genutzt werden können:
- Schneepflug oder Kehrbesen mit der gefüllten Streumaschine
- Mähgerät mit weitem Ausleger (wie der DBM 400 oder gleichwertiger Art) und Gebläse sowie evtl. notwendigem Kontergewicht
- Als Transporter mit 3-Seiten-Kipper 2
- Einsatz der mit anzubietenden Kehrsaugmaschine in Kombination mit der 3-Besenanlage (Wildkrautbürste und Besen) oder dem zukünftigen Auslege-Mähgerät
wie der DBM 400 oder gleichwertiger Art.
Die genaue Beschreibung des Streuers liegt dieser Ausschreibung als Anlage bei.
Vom Bieter ist der für ihn schnellstmögliche Liefertermin verbindlich anzugeben.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreisstraßenmeisterei Süd”
Ort der Leistung: Osnabrück, Landkreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot eingereicht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Kundendienst/ Service-Standort - Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsund Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Kundendienst/ Service-Standort - Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungsund Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen desausgeschriebenen Fahrzeugs angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes
Unternehmen an einem anderen Standort sein, sofern sich sämtliche Werkstatt-Standorte im Umkreis von ca. 70 km um den Stationierungsstandort des Fahrzeugs befinden oder ein mobiler Reparaturservice vorhanden ist.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb für den jeweiligen Bereich handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
- Fehlerdiagnosen
- Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten
- Austausch von Ein- und Anbauteilen
- Umbauten und
- turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vom Bieter ist der für ihn schnellstmögliche Liefertermin verbindlich anzugeben.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTGFYRXYL#
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTGFYRXYL#
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 16.03.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 039-134204 (2026-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): -1 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): -1 💰
Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 100.00000000
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-09 📅
Titel: RKF-Bleses GmbH, 48165 Münster
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: -1 💰
Niedrigstes Angebot: -1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: RKF-Bleses GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 169902631
Postanschrift: Zum Kaiserbusch 4
Postleitzahl: 48165
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: muenster@rkf-bleses.de📧
Telefon: +49251627310📞
“#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT8KTMDJ6#
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,...”
#Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYT8KTMDJ6#
Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.
Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 16.03.2026 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.
Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!
Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).
Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):
Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.
Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.
Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.