Zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes beabsichtigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Beschaffung, Montage und Inbetriebnahme weiterer 70 Parkscheinautomaten (PSA) in den so genannten Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. an den Einzelstandorten im Stadtgebiet von Darmstadt. Die Inbetriebnahme der in dieser Ausschreibung erfassten Parkscheinautomaten soll im Zeitraum Juni 2026 bis Oktober 2027 in zwei Stufen erfolgen. Nach Auftragserteilung erfolgt der jeweilige Abruf für die einzelnen Bewirtschaftungsbereiche und die genaue Festlegung der Standorte. Die Fundamente für die Automaten werden vom Auftraggeber hergestellt. Folgende Umsetzungsstufen sind vorgesehen: 1. Parkraumbewirtschaftung Bessungen Süd BE3 und Ludwigshöhviertel sowie Einzelstandorte In diesen Bereichen werden ab Juni 2026 noch 35 Parkscheinautomaten benötigt. 2. Für die Parkraumbewirtschaftung im Paulusviertel und Erweiterung der Zone BE1 sollen im Zeitraum Juni bis Oktober 2027 insgesamt 35 Parkscheinautomaten geliefert, aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme Parkscheinautomaten
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
beabsichtigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Beschaffung, Montage und
Inbetriebnahme weiterer 70 Parkscheinautomaten (PSA) in den so genannten
Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. an den Einzelstandorten im Stadtgebiet
von Darmstadt.
Die Inbetriebnahme der in dieser Ausschreibung erfassten Parkscheinautomaten
soll im Zeitraum Juni 2026 bis Oktober 2027 in zwei Stufen erfolgen. Nach
Auftragserteilung erfolgt der jeweilige Abruf für die einzelnen Bewirtschaftungsbereiche
und die genaue Festlegung der Standorte. Die Fundamente für die Automaten
werden vom Auftraggeber hergestellt.
Folgende Umsetzungsstufen sind vorgesehen:
1. Parkraumbewirtschaftung Bessungen Süd BE3 und Ludwigshöhviertel sowie
Einzelstandorte
In diesen Bereichen werden ab Juni 2026 noch 35 Parkscheinautomaten
benötigt.
2. Für die Parkraumbewirtschaftung im Paulusviertel und Erweiterung der
Zone BE1 sollen im Zeitraum Juni bis Oktober 2027 insgesamt 35 Parkscheinautomaten
geliefert, aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Zur Umsetzung der nächsten Phasen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes
beabsichtigt die Wissenschaftsstadt Darmstadt, die Beschaffung, Montage und
Inbetriebnahme weiterer 70 Parkscheinautomaten (PSA) in den so genannten
Parkraumbewirtschaftungszonen bzw. an den Einzelstandorten im Stadtgebiet
von Darmstadt.
Die Inbetriebnahme der in dieser Ausschreibung erfassten Parkscheinautomaten
soll im Zeitraum Juni 2026 bis Oktober 2027 in zwei Stufen erfolgen. Nach
Auftragserteilung erfolgt der jeweilige Abruf für die einzelnen Bewirtschaftungsbereiche
und die genaue Festlegung der Standorte. Die Fundamente für die Automaten
werden vom Auftraggeber hergestellt.
Folgende Umsetzungsstufen sind vorgesehen:
1. Parkraumbewirtschaftung Bessungen Süd BE3 und Ludwigshöhviertel sowie
Einzelstandorte
In diesen Bereichen werden ab Juni 2026 noch 35 Parkscheinautomaten
benötigt.
2. Für die Parkraumbewirtschaftung im Paulusviertel und Erweiterung der
Zone BE1 sollen im Zeitraum Juni bis Oktober 2027 insgesamt 35 Parkscheinautomaten
geliefert, aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Parkuhren📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E77841688
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Parkplätzen und Parkhäusern📦
Stadt: Stadtgebiet Darmstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Handentleerung / Wechselkassetten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Material des Gehäuses
Entfernung zur nächsten Niederlassung des Auftragnehmers
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-11 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-02-11 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-02-04 📅
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommen und die diese Nachweise nicht mit einer eingereichten PQ abgedeckt haben, haben auf gesondertes Verlangen des AG folgende Nachweise vorzulegen.
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. Für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "124 - Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommen und die diese Nachweise nicht mit einer eingereichten PQ abgedeckt haben, haben auf gesondertes Verlangen des AG folgende Nachweise vorzulegen.
- eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- 3 mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. Für 3 vergleichbare Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben entsprechend VHB-Formblatt 444,
- die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben,
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG oder- eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für sie zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wissenschaftsstadt Darmstadt - Mobilitätsamt
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00008707
Postanschrift: Mina-Rees-Str. 10
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG)
E-Mail: vergabe@heag.de📧
Telefon: +49 61517092010📞
URL: https://www.darmstadt.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E77841688🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E77841688🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3 Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB.
§ 160 Einleitung, Antrag (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. Bedingungen für die Ausführung des Auftrages
a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB, liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u. a. die §§ 160 f. GWB.
§ 160 Einleitung, Antrag (1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ferner wird auf die Frist gemäß § 135 Abs. 2 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) oder wegen einer Vergabe ohne vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU nur in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. Bedingungen für die Ausführung des Auftrages
a) Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB, liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
b) Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
c) Eigenerklärung aufgrund der Sanktionen gegenüber Russland d) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 004-005642 (2026-01-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 399 980 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: DE1
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 399 980 EUR 💰
Kennung des Angebots: DE1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GLEICHAUF GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE
Postleitzahl: 78052
Postort: Villingen-Schwenningen
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: schatzle@gleichauf.com📧
Telefon: 0772194720📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 075-265209 (2026-04-15)