Auftragsbekanntmachung (2026-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Energieverteiler; Ausstattung für Einsatzstellen von THW, KatS und Feuerwehr
Referenznummer: B 20.13 - 99107/25/VV : 1
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Energieverteilerstätzen für die Ausstattung von Einsatztellen von THW, KatS und Feuerwehr”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Stromverteilerkabel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Energieverteilerstätzen (verschiedene Verlängerungsleitungen, Leitungsrollern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (RV) zur Lieferung von Energieverteilerstätzen (verschiedene Verlängerungsleitungen, Leitungsrollern und Energieverteilern); Ausstattung für Einsatzstellen von THW, KatS und Feuerwehren.
Das Höchstvolumenn entspricht dem geschätzten Gesamtvolumen. Aus der RV kann bis zu diesem Höchstvolumen abgerufen werden. Das Höchstvolumen dieses RV beträgt 8.611.690,77 Euro (netto).
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser RV über das Mindestauftragsvolumen von 105.756,00 Euro (netto) hinaus.
Die Laufzeit der RV beträgt 48 Monate.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 11:31:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
“Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Folgende Abrufberechtigte der...”
Die angegebene Frist zur Gültigkeit der Angebote (Bindefrist -Dauer in Tagen) beginnt ab Ende der Angebotsfrist.
Folgende Abrufberechtigte der unmittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt:
• Generalzolldirektion
• GZD Bildungs- und Wissenschaftszentrum
• Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
• Bundespolizei
• Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
• Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
• Beschaffungsamt des BMI
• Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
• Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
• Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Folgende Abrufberechtigte der mittelbaren Bundesverwaltung sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt:
• Deutsche Nationalbibliothek
Folgende Zuwendungsempfänger sind gem. § 5 der Rahmenvereinbarung zum Abruf aus dem KdB berechtigt:
• Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
• DRK Suchdienst
Bestellberechtigt gem. § 5 der Rahmenvereinbarung sind zudem neben der unmittelbaren Bundesverwaltung die im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung für den Bund handelnden und zum Abruf aus dem KdB berechtigten Katastrophenschutzbehörden der Länder. Dies sind im Einzelnen:
• Die Katastrophenschutzbehörden Baden-Württembergs gem. § 4 LKatSG BW,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bayerns gem. § 2 Abs. 1 BayKSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Berlins gem. § 3 KatSGBerlin,
• Die Katastrophenschutzbehörden Brandenburgs gem. § 2 BbgBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Bremens gem. VwV KatSOrg Bremen,
• Die Katastrophenschutzbehörden Hamburgs gem. § 2 HmbKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Mecklenburg-Vorpommerns gem. § 2 Abs. 1 LKatSG M-V,
• Die Katastrophenschutzbehörden Niedersachsens gem. § 2 Abs. 1 NKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Nordrhein-Westfalens gem. § 2 BHKG NRW,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Rheinland-Pfalz gem. § 2 Abs. 1 LBKG Rh-Pf,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Saarlands gem. § 2 Abs. 2 SBKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Sachsen gem. § 3 SächsBRKG,
• Die Katastrophenschutzbehörden Sachsen-Anhalts gem. § 2 KatSG-LSA,
• Die Katastrophenschutzbehörden von Schleswig-Holstein gem. § 3 LKatSG,
• Die Katastrophenschutzbehörden des Freistaates Thüringen gem. § 2 Abs. 1 ThürBKG.
• Regierungspräsidium Darmstadt
• Regierungspräsidium Gießen
• Regierungspräsidium Kassel
• ATF - LKA KT 61 - Berlin
• ATF - Feuerwehr Dortmund
• ATF - Feuerwehr Essen
• ATF - Feuerwehr Hamburg
• ATF - Feuerwehr Köln
• ATF - Feuerwehr Leipzig
• ATF - Feuerwehr Mannheim
• ATF - Feuerwehr München
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 021-071511 (2026-01-29)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-26) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-31 11:31:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Terminplanänderung (aufgrund von aktuell noch unbeatworteten Bieterfragen).”
Quelle: OJS 2026/S 041-138451 (2026-02-26)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-25) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-30 11:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-30 11:31:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Terminplanänderung (Angebotsfrist und Bindefrist verlängert).”
Quelle: OJS 2026/S 061-213141 (2026-03-25)