Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die Lieferung und Montage von Wetterstationen innerhalb der Stadt Frankfurt. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: - Los 1 umfasst die Lieferung der Wetterstationen. Die Lieferung der acht Wetterstationen hat innerhalb des vorgegebenen Zeitplans und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Transport, Verpackung, Fracht und Bereitstellung notwendiger Hebe‑ und Transportmittel sind durch den Auftragnehmer einzukalkulieren. Der AN haftet für alle durch ihn verursachten Schäden und hat die Verkehrssicherung an der Lieferstelle sicherzustellen. Alle Unterlagen sind rechtzeitig und in deutscher Sprache vorzulegen. Die gelieferten Komponenten müssen den geltenden technischen Normen sowie den Anforderungen für Kritische Infrastruktur (NIS, NIS2, CER, BSI‑KRITIS) entsprechen. Nach Einbau erfolgt durch den AN die Prüfung, Kalibrierung und Bereitstellung vollständiger Abnahmeunterlagen. - Los 2 beinhaltet die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung der erforderlichen Kabelanlage. Die Wetterstationen müssen verschiedene Wetterdaten erfassen und diese an die zentrale Leittechnik der VGF übermitteln. Mithilfe dieser Daten optimiert die zentrale Leittechnik die Steuerung der Weichenheizungsanlagen, was zu einer erheblichen Energieeinsparung und einer Verbesserung der Betriebseffizienz beiträgt. Die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung aller erforderlichen Kabelanlagen sind innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. Transport, Lagerung, Bereitstellung von Geräten und Sicherungsmitteln sowie die Verkehrssicherung an allen Leistungsstellen liegen vollständig beim Auftragnehmer. Es sind alle geltenden Normen (u. a. BOStrab, DIN‑/VDE‑Regelwerke) einzuhalten. Arbeiten, die den laufenden Betrieb beeinflussen, dürfen nur nachts bzw. nach Vorgaben des AG erfolgen. Der AN haftet für Schäden sowie für die Einhaltung aller Sicherheits‑ und Qualifikationsanforderungen. Nach Montage sind Messungen, Prüfungen und eine Abnahme durchzuführen; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-08.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: LOS-1 (Lieferung Wetterstation), LOS-2 (Montage Wetterstation)
Referenznummer: VGF-EU 259/25
Kurze Beschreibung:
“Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die Lieferung und Montage von
Wetterstationen innerhalb der Stadt Frankfurt.
Die Ausschreibung ist...”
Kurze Beschreibung
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um die Lieferung und Montage von
Wetterstationen innerhalb der Stadt Frankfurt.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt:
- Los 1 umfasst die Lieferung der Wetterstationen.
Die Lieferung der acht Wetterstationen hat innerhalb des vorgegebenen Zeitplans und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Transport, Verpackung, Fracht und Bereitstellung notwendiger Hebe‑ und Transportmittel sind durch den Auftragnehmer einzukalkulieren. Der AN haftet für alle durch ihn verursachten Schäden und hat die Verkehrssicherung an der Lieferstelle sicherzustellen. Alle Unterlagen sind rechtzeitig und in deutscher Sprache vorzulegen. Die gelieferten Komponenten müssen den geltenden technischen Normen sowie den Anforderungen für Kritische Infrastruktur (NIS, NIS2, CER, BSI‑KRITIS) entsprechen. Nach Einbau erfolgt durch den AN die Prüfung, Kalibrierung und Bereitstellung vollständiger Abnahmeunterlagen.
- Los 2 beinhaltet die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung der erforderlichen Kabelanlage.
Die Wetterstationen müssen verschiedene Wetterdaten erfassen und diese an die zentrale Leittechnik
der VGF übermitteln. Mithilfe dieser Daten optimiert die zentrale Leittechnik die Steuerung der Weichenheizungsanlagen, was zu einer erheblichen Energieeinsparung und einer Verbesserung der Betriebseffizienz beiträgt. Die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung aller erforderlichen Kabelanlagen sind innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber auszuführen. Transport, Lagerung, Bereitstellung von Geräten und Sicherungsmitteln sowie die Verkehrssicherung an allen Leistungsstellen liegen vollständig beim Auftragnehmer. Es sind alle geltenden Normen (u. a. BOStrab, DIN‑/VDE‑Regelwerke) einzuhalten. Arbeiten, die den laufenden Betrieb beeinflussen, dürfen nur nachts bzw. nach Vorgaben des AG erfolgen. Der AN haftet für Schäden sowie für die Einhaltung aller Sicherheits‑ und Qualifikationsanforderungen. Nach Montage sind Messungen, Prüfungen und eine Abnahme durchzuführen; festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Wetterstationen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 1 beinhaltet die Lieferung der Wetterstationen”
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-16 📅
Datum des Endes: 2026-07-06 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Los 2 beinhaltet die Montage der Wetterstationen sowie die Lieferung und Verlegung der erforderlichen Kabelanlage.” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingung: Skonto zugelassen, Zahlbarmachung innerhalb von 14 Tagen, innerhalb
von 30 Tagen netto.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auszug aus „Lieferung Wetterstation-Los 1.1“
Allgemeine Beschreibung der Lieferung bzw. Leistung
2.1 Aufgabenstellung
Das Los1.1 dieses Projektes enthält...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auszug aus „Lieferung Wetterstation-Los 1.1“
Allgemeine Beschreibung der Lieferung bzw. Leistung
2.1 Aufgabenstellung
Das Los1.1 dieses Projektes enthält die Lieferung der acht Wetterstationen gemäß dem beigestellten Leistungsverzeichnis.
Diese Wetterstationen müssen in der Lage sein, folgende wesentliche Parameter bzw. Wetterda-
ten zu erfassen und über eine Modbus-Schnittstelle an die Zentrale Leittechnik (ZLT) der VGF zu
übermitteln:
- Lufttemperatur
- Schienentemperatur
- Luftfeuchtigkeit
- Niederschlag (mind. Regen, Schnee und Hagel)
- Taupunkt
- Etc.
Die erfassten Wetterdaten werden über eine von ZLT definierten Schnittstelle an die Weichenheizungsanlagen weitergeleitet. Anschließend werten die Weichenheizungsanlagen diese Daten aus, um einen energieeffizienten Betrieb sicherzustellen.
Die beigefügte Anforderungsliste (20241202 Anforderungen) ist auszufüllen.
“Sprache, in der denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
Muss-Kriterien
Einreichung von drei Referenzprojekten vergleichbar...”
Sprache, in der denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
Muss-Kriterien
Einreichung von drei Referenzprojekten vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen innerhalb der letzen drei Jahre.
Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen. Die Verfahrenskommunikation wird grundsätzlich über die elektronische e-Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de abgewickelt.
Der Nachweis der Eignungskriterien kann – soweit darin enthalten – durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifizierungsdatenbank (amtliches Verzeichnis) für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, HPQR) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen der o.g. Nachweis der Eignung auch für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Bei öffentlichen Ausschreibungen behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
Der Auftraggeber ist zur Anwendung der HVA-Dokumente verpflichtet. Die in den Vergabeunterlagen bzw. HVA-Formularen enthaltene Verweise auf die VOB/A-EU und die VgV sind sinngemäß auf die SektVO zu beziehen.
Bietergemeinschaften (BIGE) sind zugelassen: die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) müssen von dem Partner der BIGE vorgelegt werden, der das jeweilige Gewerk später ausführt. Die Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Zuverlässigkeit sind von jedem Mitglied der BIGE individuell vorzulegen.
Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Diese Richtlinie wird den Bietern als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Es gelten ausschließlich die Bedingungen vorliegender Vergabeunterlagen. Vertrags- und/oder Geschäftsbedingungen des Bieters werden nicht Vertragsbestandteil und finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Bieters nicht ausdrücklich durch die VGF widersprochen worden ist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bieters entfalten ihre Wirksamkeit nur, wenn VGF ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Fehlende Erklärungen oder Nachweise werden, sofern rechtlich möglich, nachgefordert.
Die fehlenden Nachweise sind spätestens innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Die Bieter bleiben für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebotes allein verantwortlich.
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Das HVA-Angebotsschreiben ist das zentrale Dokument der Angebotsunterlagen. Elektronisch eingereichte Angebote müssen das vollständig ausgefüllte Angebotsschreiben enthalten.
AVA-Richtlinie: Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Die AVA-Richtlinie der VGF wird als Anlage den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Der Bieter weist seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) gemäß §§ §§ 45, 46 SektVO, §§ 42 ff. VgV nach. Nachzuweisen sind nachfolgende Kriterien, wobei die Art der Nachweiserbringung in den Vergabeunterlagen angegeben wird. Regelmäßig werden Formblätter vorgegeben. Zuverlässigkeit §§ 123,124 GWB Eintragung im Handelsregister, soweit das Unternehmen eintragungspflichtig ist Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz Eigenerklärung zur Akzeptanz von Ausführungsbedingungen zur Versicherungspflicht und Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), Eigenerklärung zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) Beim Einsatz von Nachunternehmern hat der Bieter ein Verzeichnis über deren Leistungen (Art und Umfang) mit dem Angebot einzureichen (HVA-L Vorlage Unterauftragnehmer- Nachunternehmerleistungen). Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen gegen Russland - EU Allgemeine Vertraulichkeitserklärung zum Vergabeverfahren der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 56e7b770-8c1a-47f2-a7dd-154332993450
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auszug aus dem GWB § 160 (2) GWB Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. § 160 (3) GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 007-017314 (2026-01-08)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Auszug aus „Lieferung Wetterstation-Los 1.1“
Allgemeine Beschreibung der Lieferung bzw. Leistung
2.1 Aufgabenstellung
Das Los1.1 dieses Projektes enthält...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Auszug aus „Lieferung Wetterstation-Los 1.1“
Allgemeine Beschreibung der Lieferung bzw. Leistung
2.1 Aufgabenstellung
Das Los1.1 dieses Projektes enthält die Lieferung der acht Wetterstationen gemäß dem beigestellten Leistungsverzeichnis.
Diese Wetterstationen müssen in der Lage sein, folgende wesentliche Parameter bzw. Wetterda-
ten zu erfassen und über eine Modbus-Schnittstelle an die Zentrale Leittechnik (ZLT) der VGF zu
übermitteln:
- Lufttemperatur
- Schienentemperatur
- Luftfeuchtigkeit
- Niederschlag (mind. Regen, Schnee und Hagel)
- Taupunkt
- Etc.
Die erfassten Wetterdaten werden über eine von ZLT definierten Schnittstelle an die Weichenheizungsanlagen weitergeleitet. Anschließend werten die Weichenheizungsanlagen diese Daten aus, um einen energieeffizienten Betrieb sicherzustellen.