Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-02-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medientechnik - Neubau IMPC, Geb. 2441, Beethovenstraße, 38106 Braunschweig
Reference number: VOB GB3 26/002-36 EU
Kurze Beschreibung:
“Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das...”
Kurze Beschreibung
Bei dem Neubau IMPC - Institut für Medizinische und Pharmazeutische Chemie für die TU Braunschweig handelt es sich um ein Lehr- und Forschungsgebäude, das angrenzend zu bestehenden Institutsgebäuden in Massivbauweise errichtet werden soll. Es entstehen verschiedene Unterrichtsräume und Praktikumslabore für die studentische Ausbildung sowie Labor- und Bürobereiche für die pharmazeutische Forschung.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Fernmeldeanlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Errichtung von Medientechnik für einen großen (100 Personen) und einen kleinen (30 Personen) Hörsaal bestehend aus: 2 St. Vorschaumonitore 2 St....”
Beschreibung der Beschaffung
Errichtung von Medientechnik für einen großen (100 Personen) und einen kleinen (30 Personen) Hörsaal bestehend aus: 2 St. Vorschaumonitore 2 St. Dokumentenkamera 2 St. Barcodelesegeräte 2 St. Touchpanel Tischgeräte 2 St. Beamer, 6 St. Lautsprecher, 2 St. PTZ-Kamera, 1 St. 19" Medienrack 2 St. Mikroportanlagen 2 St. Schwerhörigenanlage Verkabelungen und Dienstleistungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Braunschweig
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es findet eine elektronische Angebotseröffnung ohne Bieter oder Bevollmächtigte statt. Die im Rahmen des Eröffnungstermins gemäß § 14 EU Absatz 3 Buchstabe...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Es findet eine elektronische Angebotseröffnung ohne Bieter oder Bevollmächtigte statt. Die im Rahmen des Eröffnungstermins gemäß § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen werden den Bietern unverzüglich über den Kommunikationsweg des Vergabeportals Niedersachsen zur Verfügung gestellt.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe zu drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A: Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe zu drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen, deren Nutzungsaufnahme zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Bestätigung des Auftraggebers des Referenzobjektes über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Nachweise: Referenznachweise Geforderte Mindeststandards: Die Referenzen sollen mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) oder in Anlehnung an das Formblatt 444. Das Formblatt 444 Referenzbescheinigung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigene Auflistung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Handwerkskarte bzw. eines Nachweises der Industrie- und Handelkammer nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6b EU VOB/A: Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6b EU VOB/A: Nachweis, dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt 235 Verzeichnis der Leistung/...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Das Formblatt 235 Verzeichnis der Leistung/ Kapazitäten anderer Unternehmen sowie das Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Soweit Unteraufträge (Nachunternehmen oder Verleihunternehmen) eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch das Formblatt 124 Eigenerklärung nachweisen und die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG abgeben. Die Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Tariftreueerklärung) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Angaben der Lohnsummen nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (§ 6b EU Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Vergabeunterlagen - Besondere Vertragsbedingungen (VHB 214)”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Bestimmungen des § 16 VOB/B in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen erfolgen nach den Bestimmungen des § 16 VOB/B in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Siehe Vergabeunterlagen VOB/B/ ZVB des Landes Nds.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG sind bei Bau- und Dienstleistungen die gültigen und durch Rechtsverordnung verbindlichen Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmerentsendegesetzes einzuhalten. Soweit kein entsprechender Tarifvertrag Anwendung findet oder der Mindestlohn des geltenden Tarifvertrags geringer als brutto 13,90 Euro pro Stunde ist (ab 01.01.2026), gilt verpflichtend der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro/Std. Die Erklärung zur Tariftreue / zum Mindestentgelt gemäß § 4 NTVergG liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4R9FM#
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen -...”
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4R9FM#
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: +49 4131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131153-306📞
Fax: +49 4131152-943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rüge innerhalb von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 011-032782 (2026-01-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 140900.16 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 167053.34 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 140900.16 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-20 📅
Datum des Endes: 2027-10-01 📅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: GB3 26/002-36 EU
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-30 📅
Titel: Medientechnik - Neubau IMPC, Geb. 2441, Beethovenstraße, 38106 Braunschweig
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 167053.34 💰
Niedrigstes Angebot: 140900.16 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 140900.16 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VD Media GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE213015064
Postanschrift: Sattlerstraße 11
Postleitzahl: 30916
Postort: Isernhagen
Region: Region Hannover🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@vd-media.de📧
Telefon: +495136973320📞
URL: http://vd-media.de🌏
“#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4RFCX#
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen -...”
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY4RFCX#
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Niedersachsen - www.vergabe.niedersachsen.de zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz Niedersachsen (www.vergabe.niedersachsen.de) und die anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Registrierung und Teilnahme sind für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte, am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform (Vergabe.Niedersachsen) gegenüber dem Auftraggeber, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen. Abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers sind unerheblich. Bieterfragen / Informationen etc. sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform www.vergabe.niedersachsen.de an die Vergabestelle zu richten, Rückantworten / sachdienliche Informationen zum Vergabeverfahren werden auf ebendiesem Weg von der Vergabestelle kommuniziert; von telefonischen Kontaktaufnahmen ist abzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass telefonische Kontaktaufnahmen / Auskünfte keine bindende Wirkung haben. Ferner erklärt sich der Bewerber bzw. der Bieter bei der Verfahrensteilnahme bereit bzw. verpflichtet sich, etwaige Anhänge von der Vergabestelle über die Vergabeplattform oder eine bestimmte E-Mail Adresse übersandten Nachrichten zu öffnen. Die Bewerber / Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der Vergabeplattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig, z.B. durch eigenverantwortlichen regelmäßigen Abruf, über den Stand des Verfahrens informieren, etwa ob zusätzliche Auskünfte gegeben oder Vergabeunterlagen geändert wurden. Informationen über die Vergabeplattform und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Telefonischen Support zur Vergabeplattform leistet die Hotline der Vergabeplattform, die telefonisch unter der Rufnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) zu erreichen ist.
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Quelle: OJS 2026/S 069-240363 (2026-04-08)