MHH-Sicht- und Funktionsprüfung an Türen und Toren mit Feststellanlagen, elektrischen Türantrieben mit Feststellfunktion, Fluchtwegsicherungseinrichtungen und Brandschutzvorhängen auf dem MHH-Gelände

Medizinische Hochschule Hannover

Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt die zyklische Sicht- und Funktionsprüfung an Türen und Toren mit Feststellanlagen, elektrischen Türantrieben mit Feststellfunktion, Fluchtwegsicherungseinrichtungen und Brandschutzvorhängen auf dem MHH Gelände als Dienstleistungsvertrag an einen oder mehrere externe Dienstleister in fünf Losen zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-02-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: MHH-Sicht- und Funktionsprüfung an Türen und Toren mit Feststellanlagen, elektrischen Türantrieben mit Feststellfunktion, Fluchtwegsicherungseinrichtungen und Brandschutzvorhängen auf dem MHH-Gelände
Referenznummer: 2026/733/8696
Kurze Beschreibung:
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) beabsichtigt die zyklische Sicht- und Funktionsprüfung an Türen und Toren mit Feststellanlagen, elektrischen Türantrieben mit Feststellfunktion, Fluchtwegsicherungseinrichtungen und Brandschutzvorhängen auf dem MHH Gelände als Dienstleistungsvertrag an einen oder mehrere externe Dienstleister in fünf Losen zu vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Automatiktüren mit Feststellfunktion
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 "Automatiktüren mit Feststellfunktion" - 272 Anlagen Los 2 "Feststellanlagen an Türen" - 499 Anlagen Los 3 "Fluchtweg - Terminals" - 56 Anlagen Los 4 "Brandschutztore mit Feststellanlage" - 62 Anlagen Los 5 "Brandschutzvorhänge" - 11 Anlagen Die Leistung ist für einen störungsfreien Betrieb der technischen Anlagen sowie zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen erforderlich. Ein Bieter kann ein Angebot für mehrere Lose abgeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt je Los. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in 5 Lose (Fachlose) aufgeteilt. Die Bieter können Ihr Angebot für alle fünf oder auch auf einzelne Lose abgeben. Es soll den potenziellen Bietern eine Möglichkeit gegeben werden, sich auf bestimmte Einzellose zu bewerben und somit am Vergabeverfahren teilzunehmen und einen größtmöglichen Wettbewerb zu erzielen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Bewertung der Wirtschaftlichkeit erfolgt nach den folgenden angeführten Zuschlagskriterien und Bewertungsparametern mit Bezug zum Auftragsgegenstand: Wertungskriterien sind: 1) Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 20 % 2) Konzept für die Begehungen: 30 % 3) Preis 50 % Zur Beschreibung der detaillierten Vorgehensweise bei der Prüfung und Bewertung der Angebote wird verwiesen auf das Dokument "VERGABEUNTERLAGE Informationen, Ablauf, Bedingungen und Bewertungskonzept Sicht- und Funktionsprüfung an Türen und Toren mit Feststellanlagen, elektrischen Türantrieben mit Feststellfunktion, Fluchtwegsicherungseinrichtungen und Brandschutzvorhängen auf dem Gelände der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH).pdf " Eine Besichtigung vor Ort, um sich ein Bild von den zu begehenden Anlagen und örtlichen Gegebenheiten zu machen, wird den beteiligten Bietern empfohlen.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Anlage 5 - Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung Anlage 1 - Eigenerklärung mit Angaben zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Postleitzahl: 30625
Stadt: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover 🏙️
Dauer: 48 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: vrs. Q4 2029
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Falls der Vertrag nicht mit einer dreimonatigen Frist zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann insgesamt nach zweijähriger Laufzeit noch maximal zweimal verlängert werden. Die höchstmögliche Laufzeit kann sich somit auf insgesamt 4 Jahre belaufen
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Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Feststellanlagen an Türen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Fluchtweg - Terminals
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Brandschutztore mit Feststellanlage
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

5️⃣
Interne Kennung: 5
Titel: Brandschutzvorhänge
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-27 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-16 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung/Firmenauskunft
Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG Drittunternehmen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung Referenzen
Anlage 3a Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Vorvertragliche Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) - Stand: 01.01.2020; Zusicherung der Einsichtnahme- und Kontrollrechte des Auftraggebers durch den Auftragnehmer
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Anlage 4 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Anlage 5 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung):
Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Los 1 - Mindestanzahl vorzuhaltender gewerblicher Mitarbeiter im Bereich Türprüfungen am Campus der MHH - Um die Ausführung der Arbeiten kontinuierlich an den diversen Objekten der MHH im Ablauf und Qualität sicherzustellen, sodass es zu keinen gravierenden Einschränkungen der Nutzer innerhalb ihrer Arbeitsprozesse kommt, ist die Mindestanzahl der für den Campus der MHH vorzuhaltenden gewerblichen Mitarbeitern in Abhängigkeit von den zu bezuschlagenden Losen wie folgt sicherzustellen: Los 1: 1 Vollkraft
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verweis auf die Allgemeinen Auftrag- und Zahlungsbedingungen der Medizinischen Hochschule Hannover
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: nein
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG) und der Anforderungen gemäß NTVergG
Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
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Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
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§ 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5, den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
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Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
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zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
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Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Medizinische Hochschule Hannover
Nationale Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Postleitzahl: 30625
Postort: Hannover
Region: Region Hannover 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: zentraleinkauf-vergaben@mh-hannover.de 📧
Telefon: +49 5115326362 📞
URL: http://www.mh-hannover.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTGYAU8ZE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTGYAU8ZE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYTGYAU8ZE 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYTGYAU8ZE# Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt und nach folgenden Kriterien gemäß Bekanntmachung ermittelt: Wertungskriterien. Der Bieter mit dem höchsten Gesamtwert erhält den Zuschlag losbezogen. Die Wertungskriterien sind detailliert aus dem Dokument "Vergabeunterlage Info Ablauf Bedingungen Bewertungskonzept_10.02.26.pdf" zu entnehmen. Nach Eingang der Angebote werden diese auf Vollständigkeit und Auskömmlichkeit geprüft. Die Bewertung der Angebote erfolgt losbezogen auf Basis der folgenden Zuschlagskriterien: - Angebotspreis: 100 Punkte (Gewichtung 50%) - Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals: 100 Punkte (Gewichtung 20%) - Konzept für die Begehungen: 100 Punkte (Gewichtung 30%) Bieter können damit maximal 100 Punkte pro Los erreichen. Der Bieter mit der höchsten Punktezahl je Los erhält den Zuschlag losbezogen. Mit dem Angebot ist ein Konzept für die Begehungen (Anlage 11 Konzept Sicherheitsbegehung) vorzulegen (s. Punkt 7 Dokument VergabeInfo). Diese Unterlage ist mit dem Angebot abzugeben und geht in die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) ein. Auch die Anlage 10 "Qualifiaktion der Mitarbeiter" (s. Punkt 7 Dokument Vergabeinfo) geht in die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) ein.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131151334 📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig ist, wenn. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 039-133519 (2026-02-24)