Mittagsverpflegung an 10 Hamelner Grundschulen (Cook & Hold Speiselieferung)

Stadt Hameln - Abt. 62 "Schulen und Sport" -

Cook & Hold Speiselieferung an den Grundschulen: Los 1: Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels Los 2: Klein Berkel, Wangelist Los 3: Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung an 10 Hamelner Grundschulen (Cook & Hold Speiselieferung)
Referenznummer: S-HAMELN-2026-0014
Kurze Beschreibung:
Cook & Hold Speiselieferung an den Grundschulen: Los 1: Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels Los 2: Klein Berkel, Wangelist Los 3: Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Hohes Feld, Sünteltal, Basberg, Niels-Stensen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Für 10 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Hameln wird die Anlieferung und Bereitstellung von Mittagsverpflegung in Form des Systems "Cook & Hold" ausgeschrieben. Die Losaufteilung in drei Lose bezieht sich auf die Aufteilung nach den Standorten der Schule. Insgesamt wird mit 163.350 Portionen Mittagsverpflegung pro Schuljahr gerechnet. Der Leistungszeitraum umfasst die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 also vom 01.08.2026 - 31.07.2028, mit einer Verlängerungsoption für das Schuljahr 2028/2029 bis zum 31.07.2029. Die Ausgabe der Verpflegung sowie die Speiserestentsorgung sind nicht Teil der Vergabe.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postanschrift: Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Hameln gemäß Leistungsbeschreibung
Postleitzahl: 31785
Stadt: Stadt Hameln
Postanschrift: Grundschule Hohes Feld
Postleitzahl: 31787
Stadt: Hameln
Postanschrift: Grundschule Sünteltal
Grundschule Basberg
Grundschule Niels-Stensen-Schule
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hameln-Pyrmont 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Laufzeit: 2 Jahre Verlängerungsoption: 1-malige Verlängerung um 12 Monate möglich
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Leistungszeitraum erstreckt sich über die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028, also vom 01.08.2026 bis 31.07.2028. - Eine einmalige Verlängerungsoption um ein Jahr, vom 01.08.2028 bis zum 31.07.2029, besteht. Hierfür muss der Auftraggeber spätestens 6 Monate vor Vertragsende sein Interesse an der Verlängerungsoption bekunden und der Auftragnehmer ggf. vorbehaltlich einer Preisanpassung der Verlängerung innerhalb von 2 Monaten nach Bekanntgabe des Verlängerungsinteresses zustimmen.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Menüzyklus
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Klein Berkel, Wangelist
Postanschrift: Grundschule Klein Berkel
Postleitzahl: 31789
Postanschrift: Grundschule Wangelist
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Rohrsen, Afferde, Hastenbeck, Tündern
Postanschrift: Grundschule Rohrsen
Grundschule Afferde
Grundschule Hastenbeck
Grundschule Tündern
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Postanschrift: 10 Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Hameln gemäß Leistungsbeschreibung

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Höchstzahl der Teilnehmer: 100
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-08 10:45:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
- Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Erklärung NTVergG - Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" - Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe"
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Musterspeiseplan für mindestens 20 Schultage/4 Wochen - mindestens 2 Referenzen - Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben - Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung"
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Hameln - Abt. 62 "Schulen und Sport" -
Nationale Registrierungsnummer: 032520006006-0-70
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 31785
Postort: Hameln
Region: Hameln-Pyrmont 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mail: vergabestelle@hameln.de 📧
Telefon: +49 51512023207 📞
Fax: +49 51512021569 📠
URL: https://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0014 🌏
Teilnahme-URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0014 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0014 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-06+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 047-163556 (2026-03-06)