Mittagsverpflegung an 7 städtischen Ganztagesschulen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 mit dreimaliger Verlängerungsoption für je 1 Schuljahr Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung an sieben Ganztagesschulstandorten in Bruchsal ab dem Schuljahr 2026/27. Dafür werden die Mahlzeiten extern durch einen Auftragnehmer zubereitet, zur Schule transportiert und die in Abschnitt 7 bis 13 der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen erbracht. Insgesamt handelt es sich um circa 3.000 Essensportionen pro Woche. Die Gesamtleistung ist in sieben Lose unterteilt. Die Angebote können für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden. 1. Konrad-Adenauer-Schule Bruchsal (Ganztagesgrundschule, Gemeinschaftsschule) 2. Schönborn-Gymnasium Bruchsal 3. Pestalozzischule (SBBZ) und Albert-Schweitzer-Realschule Bruchsal 4. Joß-Fritz-Grundschule/Joß-Fritz-Realschule Untergrombach 5. Johann-Peter-Hebel-Grundschule Bruchsal (Ganztagesgrundschule) 6. Stirumschule Bruchsal (Ganztagesgrundschule) 7. Dietrich-Bonhoeffer-Schule Heidelsheim (Ganztagesgrundschule)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-25.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen
Kurze Beschreibung:
“Mittagsverpflegung an 7 städtischen Ganztagesschulen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 mit dreimaliger Verlängerungsoption für je 1...”
Kurze Beschreibung
Mittagsverpflegung an 7 städtischen Ganztagesschulen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 mit dreimaliger Verlängerungsoption für je 1 Schuljahr
Gegenstand der Ausschreibung ist die Mittagsverpflegung an sieben Ganztagesschulstandorten in Bruchsal ab dem Schuljahr 2026/27. Dafür werden die Mahlzeiten extern durch einen Auftragnehmer zubereitet, zur Schule transportiert und die in Abschnitt 7 bis 13 der Leistungsbeschreibung genannten Dienstleistungen erbracht.
Insgesamt handelt es sich um circa 3.000 Essensportionen pro Woche.
Die Gesamtleistung ist in sieben Lose unterteilt. Die Angebote können für ein Los, für mehrere
Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 7
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 7
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001 E32513268
Titel: Los 01:
Konrad-Adenauer-Schule (Ganztagesgrundschule, Gemeinschaftsschule) in Bruchsal
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Mittagsverpflegung an 7 städtischen Ganztagesschulen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 mit dreimaliger Verlängerungsoption für je 1 Schuljahr
Siehe...”
Beschreibung der Beschaffung
Mittagsverpflegung an 7 städtischen Ganztagesschulen für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 mit dreimaliger Verlängerungsoption für je 1 Schuljahr
Siehe Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Postleitzahl: 76646
Stadt: Bruchsal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Karlsruhe, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-07-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dreimaliger Verlängerungsoption für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung muss bis spätestens 01.12. vor dem jeweiligen Vertragsende...”
Beschreibung der Optionen
Dreimaliger Verlängerungsoption für das jeweils darauffolgende Schuljahr. Die Verlängerung muss bis spätestens 01.12. vor dem jeweiligen Vertragsende erfolgen und bedarf der Schriftform. Die maximale Vertragsdauer läuft demzufolge bis 31.07.2031.
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0008 E32513268
Titel: Los 02:
Schönborn-Gymnasium in Bruchsal
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0008
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0009 E32513268
Titel: Los 03:
Pestalozzischule (SBBZ) und Albert-Schweitzer-Realschule in Bruchsal
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0009
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0010 E32513268
Titel: Los 04:
Joß-Fritz-Grundschule/ Joß-Fritz-Realschule in Untergrombach
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0010
5️⃣
Interne Kennung: LOT-0011 E32513268
Titel: Los 05:
Johann-Peter-Hebel-Grundschule (Ganztagesgrundschule)
in Bruchsal
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0011
6️⃣
Interne Kennung: LOT-0012 E32513268
Titel: Los 06:
Stirumschule (Ganztagesgrundschule) in Bruchsal
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0012
7️⃣
Interne Kennung: LOT-0013 E32513268
Titel: Los 07:
Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Ganztagesgrundschule) in
Heidelsheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0013
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-31 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-03-31 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Nach Ermessen des Auftraggebers können
einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht...”
Zusätzliche Informationen
Nach Ermessen des Auftraggebers können
einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den
entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 56 VgV nicht ausgeschlossen
sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignung Berufsausübung sind folgende Angaben erforderlich: - Angabe
Eintragung ins Berufsregister gemäß Formblatt Komm EU (D) EigE -
Buchstabe d - Eintragung in das Berufsregister und Buchstabe h -
Bestätigung Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur
Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die
nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6
Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind
oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem
Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D)
EigE Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind folgende
Angaben erforderlich: - Angabe des Gesamtumsatzes der letzten drei Jahre
(die Leistungen betreffen, welche mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind und den Anteil bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen einschließen) gemäß Formblatt Komm EU (D)
EigE – Buchstabe a - Erklärung Insolvenz und Liquidation gemäß
Formblatt Komm EU (D) EigE - Buchstabe e. Die Vergabestelle behält sich
das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der
Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag
erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der
Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
(Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder
die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung mit dem Angebot das
ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung (bspw. Komm EU (D) EigE
Eigenerklärung zur Eignung oder eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind
auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben:
Die Vergabestelle prüft die Eignung des Bieters (wenn nicht
präqualifizierte Unternehmen) aufgrund einer Eigenerklärung (bspw.
Komm EU (D) EigE o.ä), diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt, vom
Bieter auszufüllen und mit den Vergabeunterlagen einzureichen. Zur
Eignungsprüfung technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind
folgende Angaben erforderlich: - Eigenerklärung Angaben von drei
Referenzen in den letzten 3 Jahren (die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind) gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe
b - Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen gemäß Formblatt KEV Komm EU (D)
EigE Buchstabe c - Sonstige Eigenerklärungen: Bestätigung, dass
nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE - Buchstabe f - Bestätigung über Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Formblatt KEV Komm EU (D) EigE- Buchstabe g. Die
Vergabestelle behält sich das Recht vor, entsprechende Bestätigungen zur Untermauerung der Eigenerklärungen nachzufordern. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die
deutsche Sprache beizufügen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage des Wettbewerbsregisters (§6 Wettbewerbsregistergesetz) vornehmen. Ausländische Bieter haben
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften der
EU Die Eigenerklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten und
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
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Ausschlussgrund: Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Korruption
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB”
“Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB” Mehr anzeigen (1) “Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5.
EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5.
EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833
ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und
Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der
EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen
eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie
2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13
Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende
Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit
solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: -
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten
werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a
oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in
Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser
Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer
Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären.
Rein nationale Ausschlussgründe:
Auszuschließen sind Angebote gemäß § 57
VgV. 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des
Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen
Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den
Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich
elektronisch über die...”
Zusätzliche Informationen
Fragen zu den Vergabeunterlagen übermitteln Sie uns bitte fristgerecht (bis max. 6 Tage vor der Submission) ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform subreport. Da auch eventuell mit den Bieterinformationen einhergehende, wichtige Änderungen an den
Vergabeunterlagen auf diesem Wege kommuniziert werden, wird dringend empfohlen, dass sich die Unternehmen regelmäßig informieren, um die Bieterinformationen zu erhalten. Eine Registrierung wird daher dringend empfohlen. Es werden weder telefonische noch mündliche Auskünfte erteilt. Alle vom Auftraggeber gegebenen Auskünfte sind bei der Ausarbeitung der Angebote zu berücksichtigen. Bieter können sich nicht darauf berufen, Informationen nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Auch die Kommunikation nach Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform subreport. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform subreport eingereicht werden, nur
hierdurch wird die geforderte Verschlüsselung gewährleistet. Auf anderen Übertragungswegen - insbesondere per E-Mail, Post oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals - eingehende Angebote bzw. Angebotsbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wir bitten Sie, dem Angebot alle geforderten Unterlagen beizufügen. Beteiligt sich eine Gruppe von
Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder
wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum
Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen
Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der
Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und
Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08A986640
Abteilung: Referat 15
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 07219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Bruchsal
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00004586
Postanschrift: Kaiserstr. 66
Postleitzahl: 76646
Postort: Bruchsal
Region: Karlsruhe, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bruchsal.de📧
Telefon: +49 7251 79 428📞
URL: https://www.bruchsal.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2
S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 041-141001 (2026-02-25)