Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Angaben und
Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und die mit
dem Angebot vorzulegen sind (Mindestanforderungen): — Angaben zu Insolvenzverfahren,
Liquidation, — Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, —
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die
vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf, —
Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und
Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 12
Monate sein dürfen, — Bestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung mit Gültigkeit über den
voraussichtlichen Bauzeitraum. Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung
sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur
Eignung) möglich. Das Formblatt 124 ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso
zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als
vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind vom
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen
vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und
Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese innerhalb von
6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Eignungsnachweise, die durch
Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen. Ausländische Bieter haben gleichwertige
Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher
Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.