Der Schulträger Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in 14 Grundschulen sowie deren Schulkindbetreuungen (im Folgenden Schulen/Einrichtungen genannt) mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-01-15.
Auftragsbekanntmachung (2026-01-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mittagsverpflegung in 14 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis
Referenznummer: 40.2 MV-GS 08.26
Kurze Beschreibung:
“Der Schulträger Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von...”
Kurze Beschreibung
Der Schulträger Main-Taunus-Kreis beabsichtigt, Werklieferungsverträge zur regelmäßigen Mittagsverpflegung von Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (von 6 Jahren bis 10 Jahren) in 14 Grundschulen sowie deren Schulkindbetreuungen (im Folgenden Schulen/Einrichtungen genannt) mit altersgerechten und gesunden Speisen für den Belieferungszeitraum vom 01.08.2026 bis 31.07.2027 losweise zu vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, zum 31.07. eines Jahres, gekündigt wird. Die Verlängerungsoption gilt längstens jedoch bis zum 31.07.2030. Der Vertrag endet sodann am 31.07.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die sechsmonatige Kündigungsfrist gilt für den Verlängerungszeitraum entsprechend.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmahlzeiten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf das Los 1 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis (Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf das Los 1 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus- Kreis (Comeniusschule (COM) Eppstein, Drei-Linden-Schule (DLS) Bad Soden, Georg-Kerschensteiner-Schule (GKS) Schwalbach, Geschwister-Scholl-Schule (GSS) Schwalbach, Pestalozzischule (PSK) Kelkheim, Grundschule in den Sindlinger Wiesen (GSW) Kelkheim und Max-von-Gagern-Schule (MVG) Kelkheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.235 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 1. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen (mit Ausnahme Grundschule In den Sindlinger Wiesen und Max-von Gagern-Schule bei Los 1) werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Die Ausstattung des Essensraums der Grundschule in den Sindlinger Wiesen besteht aus einem Containerraum mit nur begrenztem Platz für eine kleine Ausgabestation sowie einem kleinen Nebenraum, in dem sich die Küche befindet. Perspektivisch wird der Essensraum nicht mehr auskömmlich sein, so dass ein weiterer Essensraum im Schulgebäude geplant ist. Zur Regeneration der Speisen ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen zum Vertragsbeginn 01.08.2026 ausgestattet mit CoolCooking Boxen (Gerät mit Anschluss an eine handelsübliche 230V-Steckdose, kühlt die Speisen aktiv und regeneriert diese automatisch zu einem zuvor definierten Zeitpunkt, weitere Funktionen Warmhalten der Speisen sowie Messung der Speisentemperatur). Die Max-von-Gagern-Schule verfügt über eine voll ausgestattete Küche und ist zum Vertragsbeginn 01.08.2026 mit einem Konvektomaten zur Regeneration der Speisen ausgestattet. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über die zu erbringenden Leistungen, die Gegebenheiten vor Ort und die Räume zu informieren. Bestandteil der Ausschreibung sind unter anderem die Grundrisse der jeweiligen Einrichtungen der Schulen, die auch eine Auflistung der jeweiligen derzeitigen Küchenausstattung beinhalten (siehe Anlagen zu "II. Leistungsverzeichnis (LV)"). Auf Wunsch kann im Rahmen des Vergabeverfahrens auch eine Objektbesichtigung stattfinden. Hierzu muss innerhalb der Angebotsabgabefrist ein Termin vereinbart werden. Der Bieter ist eigenverantwortlich für eine rechtzeitige Terminanfrage zuständig, die seine eigene Bearbeitungszeit zur Angebotserstellung berücksichtigt. Eine Ortsbesichtigung ohne vorherige Terminabsprache ist ausgeschlossen. Die Terminanfrage ist über das Vergabeportal DTVP (Kommunikation) mit Angabe von drei Terminvorschlägen (jeweiliges Datum, innerhalb der Angebotsabgabefrist) zu stellen.
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Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf das Los 2 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis (Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf das Los 2 zur Mittagsverpflegung in 7 Grundschulen des Schulträgers Main-Taunus-Kreis (Albert-Schweitzer-Schule (ASS) Hattersheim, Eddersheimer Schule (EDD) Hattersheim, Lindenschule (LDS) Kriftel, Regenbogenschule (RBS) Hattersheim, Riedschule (RDS) Flörsheim, Robinsonschule (ROB) Hattersheim, Weinbergschule (WBS) Hochheim) entfallen zum Zeitpunkt des Vertragsbeginnes ca. 1.250 Mittagsmahlzeiten an Schultagen sowie auf Anforderung der jeweiligen Schulen auch in den Ferienzeiten im Rahmen der Ferienbetreuung zu gleichen Konditionen ab einer Mindestteilnehmerzahl von 25 Mittagsmahlzeiten für Los 2. Die vorstehenden jeweils genannten Abnahmemengen (durchschnittliche Anzahl Mittagsmahlzeiten an Schultagen) stellen auf das Referenzjahr 2025 ab. Durch Modulwahl der Essensteilnehmer (3 bis 5 Tage pro Woche) variiert die Anzahl bei den täglichen Mittagsmahlzeiten. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und keine verbindlichen (Mindest- oder Höchst-) Liefermengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Zur schultäglichen Belieferung kommt, je nach angebotener Ferienbetreuung, eine Belieferung in den hessischen Schulferien dazu. In den Ferien sind auf Anforderung durch die Einrichtungsleitung bei Bedarf an einem Tag je Ferienwoche Lunchpakete anstelle der Mittagsmenüs zu liefern. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es im Rahmen von Schließungen einzelner Gruppen bzw. Bildung von neuen Gruppen sowie dem Rechtsanspruch für Grundschüler auf eine Ganztagsbetreuung in den Schulen zu einer Abweichung der vorgenannten Anzahl der Portionen von Mittagessen insgesamt nach oben und unten kommen kann. Der Auftragnehmer ist in der Lage, auf eine Veränderung hinsichtlich der Anzahl der Portionen wie auch in Hinsicht auf die Äußerung spezieller Wünsche oder Anregungen der Einrichtungen flexibel zu reagieren. In den Räumlichkeiten der Schulen sind voll ausgestattete Cook & Chill Küchen, inklusive der entsprechenden Konvektomaten vorhanden. Der Auftraggeber geht daher von einer Cook & Chill Verpflegung aus. Alle Schulen werden aktuell mit den bestehenden Kücheneinrichtungen im Rahmen des Verpflegungssystems Cook & Chill versorgt, ohne dass es einer weiteren Küchenausstattung bedarf. Das Cook & Chill-Verpflegungssystem ist mit den bestehenden Kücheneinrichtungen bei täglicher Lieferung zu realisieren. Eine diesbezüglich darüber hinaus gehende Ausstattung ist ausgeschlossen. Sollte ein Verpflegungssystem angeboten werden, das mit der vorhandenen Kücheneinrichtung nicht realisierbar ist, hat der Auftragnehmer die für sein angebotenes Verpflegungssystem notwendigen Gerätschaften selbst, auf seine Kosten, zu stellen und im Rahmen seines Angebotes nachzuweisen, dass ein entsprechender Betrieb räumlich und technisch mit den Gegebenheiten vor Ort möglich ist. Das angebotene Verpflegungssystem muss mit den vorhandenen Raumkapazitäten, technischen Anschlüssen und Kücheneinrichtungen realisierbar sein. Bauliche Maßnahmen sowie Änderungen der technischen Anschlüsse zur Realisierung des angebotenen Verpflegungssystems sind ausgeschlossen. Hierzu stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, welche Gerätschaften mit welchen Spezifikationen und in welcher Anzahl in den jeweiligen Schulen zur Realisierung erforderlich sind und ob und wo diese Gerätschaften ohne weitere bauliche Maßnahmen in den jeweiligen Schulen aufgestellt, angeschlossen und betrieben werden können. Des Weiteren stellt der Bieter in seinem Angebot nachvollziehbar dar, wie das angebotene Verpflegungssystem mit den zur Realisierung erforderlichen Gerätschaften umgesetzt wird. Angebote, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-03 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (hier: regelmäßige Mittagsverpflegung von Grundschülern mit altersgerechten und gesunden Speisen) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten vergleichbaren Leistungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 15.000.000...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 15.000.000 EUR für Personenschäden; 2.000.000 EUR für Sachschäden und 100.000 EUR für Vermögensschäden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eine Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung von mindestens drei Referenzen der innerhalb der letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eine Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung von mindestens drei Referenzen der innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten wesentlichen Leistungen des Bieters, die mit der zu vergebenden Leistung (regelmäßige Mittagsverpflegung von Grundschülern mit altersgerechten und gesunden Speisen) vergleichbar sind, sind dem Bieter-Formblatt als Anlage "III-B.III 1 - Referenzliste" beizufügen. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber (Name und Adresse) sowie Ansprechpartner/in Auftraggeber mit Tel.-Nr. und E-Mail-Adresse, Art des Auftraggebers (öffentlich oder privat), Name und Adresse der belieferten Einrichtung(en), Art und Umfang der Leistung (Anzahl der regelmäßig ausgelieferten Mahlzeiten pro Tag, Beschreibung des zum Einsatz gekommenen Verpflegungssystems (z.B. Cook & Chill, Cook & Freeze, Cook & Hold), Angaben zur Einhaltung von DGE-Standards, vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleihunternehmer), Leistungszeitraum (Beginn/Ende), Auftragswert). Bescheinigungen/Referenzschreiben des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters gegliedert nach Tätigkeitsfeldern (Küchenleitung / ausgebildete Köche / Auslieferungspersonal / Auszubildende / sonstige Mitarbeiter und deren Tätigkeitsfeld).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals des Bieters (3.1) Verantwortlich leitende Funktion in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals des Bieters (3.1) Verantwortlich leitende Funktion in der ESSENSPRODUKTION (3.2) Verantwortlich leitende Funktion in der AUFTRAGSABWICKLUNG
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Angaben und Formalitäten, die zur Prüfung der Bietereignung erforderlich sind. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Angaben und Formalitäten, die zur Prüfung der Bietereignung erforderlich sind. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe des Verfahrensbriefes mit dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M5Z1#
Damit der Auftraggeber mit den Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese -...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y37M5Z1#
Damit der Auftraggeber mit den Bietern in optimaler Weise kommunizieren kann, empfehlen wir dringend, dass sich diese - soweit nicht bereits geschehen - auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ freiwillig und kostenlos registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann der Auftraggeber die nicht registrierten Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der Vergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Fragen zum Verfahren und den Vergabeunterlagen: 1. Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Fehlern in den Vergabeunterlagen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Ablauf der jeweiligen Frist zur Abgabe des Angebotes über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. 2. Frist für Bieterfragen: Etwaige Bieterfragen sind über das Vergabeportal bis spätestens 16.02.2026 an die Vergabestelle zu richten. Telefonische oder direkt mündlich gestellte Fragen sind nicht zulässig und werden nicht beantwortet. 3. Beantwortung von Bieterfragen und sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers: Fragen der Bieter und die zugehörigen Antworten der Vergabestelle werden, soweit diese für das Wettbewerbsfeld von Interesse sind, einheitlich und gleichzeitig allen Bietern durch den "Fragenkatalog - Bieterfragen und Antworten" in anonymisierter Form durch ein entsprechendes Hochladen auf das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Dies gilt auch für sonstige Mitteilungen des Auftraggebers (z. B. Änderung der Vergabeunterlagen oder sonstige Hinweise). Der Auftraggeber behält sich eine Optimierung/Ergänzung der Vergabeunterlagen ausdrücklich vor, wenn und soweit sich dies nach dem Fortgang des weiteren Verfahrens auf Grund von Hinweisen und Fragen der Bieter als zweckmäßig oder als geboten erweist. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis zum 25.02.2026 beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, auch nach Ablauf der Auskunftsfrist Fragen zu beantworten.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06-22630029-17
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist die Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber dem Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und Liegenschaftsamt nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten. Der Vertragsschluss ist 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation an unterlegene Bieter/erfolglose Bewerber nach § 134 Abs. 2 GWB möglich. Erfolglose Bewerber, die bereits nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieterergangen ist, über ihre Ablehnung informiert wurden, bedürfen dieser Vorinformation nach § 134 GWB nicht mehr. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 012-034948 (2026-01-15)