Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Angaben müssen unter Verwendung des Referenzschreibens in der Anlage 1 erfolgen, wobei vollständige Angaben zu den abgefragten Mindestanforderungen erforderlich sind. Zusätzlich ist jedes Referenzobjekt auf mindestens einer und höchstens drei weiteren A4-Blättern näher zu erläutern.
Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen.
Referenzen sind als Eigenreferenz in Textform (gemäß § 126b BGB) einzureichen. Eine Adresse und Telefonnummer desjeweiligen Auftraggebers des Referenzprojekts ist zwingend anzugeben. Die Referenzformblätter sind bei Bedarf entsprechend zu kopieren.
Eignungskriterien, Mindeststandards
I. Es ist mindestens eine GU-Referenz (Neubau einer Bildungseinrichtung) in Modulbauweise einzureichen
(Anlage 1 - Referenzblatt 1.1)
1. Für den Bieter sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis c) in der GU-Referenz nachzuweisen:
a) Das Referenzprojekt muss im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist Offenes Verfahren fertig gestellt und abgenommen (öffentlich-rechtliche Abnahme) worden sein.
b) Die Referenz muss innerhalb der Europäischen Union (EU) oder der Schweiz fertiggestellt und abgenommen worden sein.
c) Der Bieter und/oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft waren im Referenzprojekt Total- oder Generalunternehmer für das Projekt. "Generalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber mindestens alle wesentlichen Leistungen der Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 ausgeführt hat; "Totalunternehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außerdem mindestens alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 5 und 8 HOAI ausgeführt hat.
2. Für die GU/TU Referenzen sind die nachfolgenden Anforderungen d) bis f) wie folgt nachzuweisen (die Anforderungen müssen nicht alle gleichzeitig in einer Referenz erfüllt sein):
d) Baukosten (KGR 200-600) mindestens 10.000.000 EUR brutto.
e) BGF a mindestens 5.000 m²
f) Das Referenzprojekt muss in der Ausführungsplanung (LPH 5 HOAI) mindestens in den Leistungsbildern
a. Objektplanung gemäß § 34 HOAI
b. Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
c. Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI
durch den Bieter bearbeitet worden sein.
II. Für die vom Bieter angegebenen Fachplaner der Leistungsbilder
a) Objektplanung (§ 34 HOAI)
b) Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 1-3)
c) Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 4-6)
d) Tragwerksplanung (51 HOAI)
ist jeweils mindestens eine Referenz je Leistungsbild einzureichen, auch wenn mehrere Leistungsbilder von einem Nachunternehmer erbracht werden sollen (Anlage 1 - Referenzblatt 2.1).
1. Für die Fachplanung der Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung (ALG 1-3) und Technische Ausrüstung (ALG 4-6) sind die nachfolgenden Anforderungen a) und b) in allen Referenzen nachzuweisen:
a) Für die Referenzprojekte müssen die Bauantragsunterlagen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist des Offenen Verfahrens eingereicht worden sein
b) Die Referenzprojekte müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in der Schweiz verortet sein
2. Für die Fachplanung der Leistungsbilder Objektplanung, Tragwerksplanung, Technischen Ausrüstung (ALG 1-3) und Technische Ausrüstung (ALG 4-6) sind die nachfolgenden Anforderungen c) bis f) nachzuweisen:
c) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Objektplanung ist mindestens eine Referenz für ein Schulgebäude (Neubau) nachzuweisen, dass mehr als 3.000 m² BGF a (DIN 277) umfasst und mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI bearbeitet wurde.
d) Die Fachplanung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HKLS) ist mindestens eine Referenz für eine Bildungseinrichtung oder ein vergleichbares Gebäude nachzuweisen, das mehr als 3.000 m² BGF a (DIN 277) umfasst und mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI bearbeitet wurde.
e) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4 bis 6 (Elektro) ist mindestens eine Referenz für eine Bildungseinrichtung oder ein vergleichbares Gebäude nachzuweisen, das mehr als 3.000 m² BGF a (DIN 277) umfasst und mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI bearbeitet wurde.
f) Für die Fachplanung für das Leistungsbild Tragwerksplanung ist mindestens eine Referenz für eine Modulbauweise oder nachzuweisen, das mehr als 3.000 m² BGF a (DIN 277) umfasst und mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 4 HOAI bearbeitet wurde.
Hinweis: Es ist zulässig, dieselbe(n) Referenz(en) zum Nachweis der Leistungsfähigkeit für mehrere Kategorien vorzulegen. Es sind in jedem Fall alle Referenzblätter komplett ausgefüllt vorzulegen. Fehlende Referenzblätter oder Angaben in den Referenzblättern führen zum Ausschluss der Bewerbung.