Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt. Die hier gegenständliche Ausschreibung liegt im Planfeststellungsabschnitt Nord. Der Planfeststellungsbeschluss Nord liegt den Verdingungsunterlagen bei und ist bei der Bauausführung zu beachten. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen: Herstellung einer Eisenbahnüberführung in Stahl (EÜ BAB A5) im Nahbereich der Bundesautobahn BAB A5. Die Herstellung der Stahlbrücke erfolgt auf einem Vormontageplatz und wird nach Fertigstellung in einer Totalsperrung der BAB A5 mittels SPMT`s eingeschoben. Die Arbeiten finden im Trinkwasserschutzgebiet WSG IIIA statt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen (Nebenbestimmungen) zum Gewässerschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss sind umzusetzen. Die Deckbeschichtung des Korrosionsschutzes wird mittels Einhausung nach vollständig abgeschlossener Montage der Stahlkonstruktion auf der Baustelle aufgebracht. Die gegenständlichen Maßnahmen beinhalten sowohl die Herstellung des Ingenieurbauwerks, als auch alle hierfür erforderlichen bauvorbereitenden Zusammenhangsarbeiten (z.B. technische Bearbeitung, Leitungsumlegungs-/sicherungsmaßnahmen, Herstellung Arbeitsebenen und Rampen, Gründungsarbeiten etc.). Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-11-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2026-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Eisenbahnüberführung EÜ BAB A5 PfA Nord (VE3106) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Referenznummer: RTW-EU-2026-VE3106
Kurze Beschreibung:
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt. Die hier gegenständliche Ausschreibung liegt im Planfeststellungsabschnitt Nord.
Der Planfeststellungsbeschluss Nord liegt den Verdingungsunterlagen bei und ist bei der Bauausführung zu beachten.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Herstellung einer Eisenbahnüberführung in Stahl (EÜ BAB A5) im Nahbereich der Bundesautobahn BAB A5. Die Herstellung der Stahlbrücke erfolgt auf einem Vormontageplatz und wird nach Fertigstellung in einer Totalsperrung der BAB A5 mittels SPMT`s eingeschoben. Die Arbeiten finden im Trinkwasserschutzgebiet WSG IIIA statt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen (Nebenbestimmungen) zum Gewässerschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss sind umzusetzen. Die Deckbeschichtung des Korrosionsschutzes wird mittels Einhausung nach vollständig abgeschlossener Montage der Stahlkonstruktion auf der Baustelle aufgebracht.
Die gegenständlichen Maßnahmen beinhalten sowohl die Herstellung des Ingenieurbauwerks, als auch alle hierfür erforderlichen bauvorbereitenden Zusammenhangsarbeiten (z.B. technische Bearbeitung, Leitungsumlegungs-/sicherungsmaßnahmen, Herstellung Arbeitsebenen und Rampen, Gründungsarbeiten etc.).
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt. Die hier gegenständliche Ausschreibung liegt im Planfeststellungsabschnitt Nord.
Der Planfeststellungsbeschluss Nord liegt den Verdingungsunterlagen bei und ist bei der Bauausführung zu beachten.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Herstellung einer Eisenbahnüberführung in Stahl (EÜ BAB A5) im Nahbereich der Bundesautobahn BAB A5. Die Herstellung der Stahlbrücke erfolgt auf einem Vormontageplatz und wird nach Fertigstellung in einer Totalsperrung der BAB A5 mittels SPMT`s eingeschoben. Die Arbeiten finden im Trinkwasserschutzgebiet WSG IIIA statt. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen (Nebenbestimmungen) zum Gewässerschutz gemäß Planfeststellungsbeschluss sind umzusetzen. Die Deckbeschichtung des Korrosionsschutzes wird mittels Einhausung nach vollständig abgeschlossener Montage der Stahlkonstruktion auf der Baustelle aufgebracht.
Die gegenständlichen Maßnahmen beinhalten sowohl die Herstellung des Ingenieurbauwerks, als auch alle hierfür erforderlichen bauvorbereitenden Zusammenhangsarbeiten (z.B. technische Bearbeitung, Leitungsumlegungs-/sicherungsmaßnahmen, Herstellung Arbeitsebenen und Rampen, Gründungsarbeiten etc.).
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Eisenbahnbrücken📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 20.10.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 20.10.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Stahlbrücken📦
Postleitzahl: 60549
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-18 📅
Datum des Endes: 2029-07-16 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-02 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): RTW Planungsgesellschaft mbH
De-Saint-Exupèry-Straße 10
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter richten sich ausschließlich nach §56 SektVO.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 58 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-11-02 12:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
RTW Planungsgesellschaft mbH
De-Saint-Exupèry-Straße 10
60549 Frankfurt am Main
Deutschland
Zusätzliche Informationen:
Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bieter richten sich ausschließlich nach §56 SektVO.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Auf Anforderung des Auftraggebers. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen zum Nachweis ihrer Eignung mindestens zwei Referenzen mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Hinweis: Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Die Annahme einer Referenz als Nachweis der Eignung setzt voraus, dass die nachzuweisende Leistung zu wesentlichen Teilen eigenständig erbracht worden ist. Das ist insbesondere für den Fall zu berücksichtigen, dass der Bieter die Referenz als Mitglied einer ARGE oder mit Nachunternehmereinsatz erbracht hat.
Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand den nachfolgend unter V.2 und V.3 genannten Mindestanforderungen ermittelt:
V.2. Mindestanforderungen an alle unternehmensbezogenen Referenzen:
1. Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes
2. Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer
3. Kurzbeschreibung des Referenzprojektes
4. Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an:
• Herstellung Eisenbahn-/Straßenbahnüberführungen
5. Angabe des Beginns und Abschlusses der Leistungserbringung im Referenzprojekt. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2018 liegen und die Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. (Mindestanforderung für jede Referenz)
V.3. Zusätzliche Mindestanforderungen an unternehmensbezogene Referenzen
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgende zusätzliche Mindestanforderung erfüllt:
Kriterium 1: Herstellung einer Eisenbahn-/Straßenbahnüberführung in Stahlbauweise mit einer lichten Weite von > 80 m und Einschub der Brückenkonstruktion über Gleisanlagen, Autobahnen, Bundesstraße oder Wasserwegen
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgende zusätzliche Mindestanforderung erfüllt:
Kriterium 2: Spezialtiefbau: Tiefgründung (Bohrpfähle) mit Einbringtiefen > 20 m im Grundwasser
Hinweis: Sofern der Bieter alle Mindestanforderungen aus V.2 und V.3 mit einer einzigen Referenz erfüllt, ist mindestens eine weitere Referenz vorzulegen, die die Mindestanforderungen aus V.2 und mindestens die Erfüllung eines der in V. 3 benannten Kriterien beinhaltet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter / Bietergemeinschaften müssen zum Nachweis ihrer Eignung mindestens zwei Referenzen mit dem Angebot einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen.
Hinweis: Aus den Referenzangaben muss nachvollziehbar sein, ob und in welchem Umfang die Leistungen als Eigenleistung, mit Nachunternehmen oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Die Annahme einer Referenz als Nachweis der Eignung setzt voraus, dass die nachzuweisende Leistung zu wesentlichen Teilen eigenständig erbracht worden ist. Das ist insbesondere für den Fall zu berücksichtigen, dass der Bieter die Referenz als Mitglied einer ARGE oder mit Nachunternehmereinsatz erbracht hat.
Die Wertungsfähigkeit der Referenzen wird anhand den nachfolgend unter V.2 und V.3 genannten Mindestanforderungen ermittelt:
V.2. Mindestanforderungen an alle unternehmensbezogenen Referenzen:
1. Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes
2. Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer
3. Kurzbeschreibung des Referenzprojektes
4. Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an:
• Herstellung Eisenbahn-/Straßenbahnüberführungen
5. Angabe des Beginns und Abschlusses der Leistungserbringung im Referenzprojekt. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2018 liegen und die Leistungserbringung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein. (Mindestanforderung für jede Referenz)
V.3. Zusätzliche Mindestanforderungen an unternehmensbezogene Referenzen
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgende zusätzliche Mindestanforderung erfüllt:
Kriterium 1: Herstellung einer Eisenbahn-/Straßenbahnüberführung in Stahlbauweise mit einer lichten Weite von > 80 m und Einschub der Brückenkonstruktion über Gleisanlagen, Autobahnen, Bundesstraße oder Wasserwegen
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgende zusätzliche Mindestanforderung erfüllt:
Kriterium 2: Spezialtiefbau: Tiefgründung (Bohrpfähle) mit Einbringtiefen > 20 m im Grundwasser
Hinweis: Sofern der Bieter alle Mindestanforderungen aus V.2 und V.3 mit einer einzigen Referenz erfüllt, ist mindestens eine weitere Referenz vorzulegen, die die Mindestanforderungen aus V.2 und mindestens die Erfüllung eines der in V. 3 benannten Kriterien beinhaltet.
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen zur Bestätigung der Mitarbeitereignung mindestens den Nachweis von ausgeführten Arbeiten in Wasserschutzgebieten der WSZ IIIA mit dem Angebot einreichen, um die fachliche Eignung nachzuweisen.
Als Nachweis der Eignung wird auch eine vom Bieter unterschriebene Erklärung akzeptiert, dass das von ihm einzusetzende Personal in der geforderten Anzahl über die geforderte Erfahrung bei Arbeiten in Wasserschutzgebieten, mindestens der WSZ IIIA, verfügt
Angabe über die Berufserfahrung festangestellter Mitarbeiter:
mindestens 2 festangestellte Ingenieure / Bauleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich "Arbeiten in Wasserschutzgebieten".
Angabe Projekte (kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe der WSZ)
Die Angaben stellen Mindestanforderungen dar.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter / Bietergemeinschaften müssen zur Bestätigung der Mitarbeitereignung mindestens den Nachweis von ausgeführten Arbeiten in Wasserschutzgebieten der WSZ IIIA mit dem Angebot einreichen, um die fachliche Eignung nachzuweisen.
Als Nachweis der Eignung wird auch eine vom Bieter unterschriebene Erklärung akzeptiert, dass das von ihm einzusetzende Personal in der geforderten Anzahl über die geforderte Erfahrung bei Arbeiten in Wasserschutzgebieten, mindestens der WSZ IIIA, verfügt
Angabe über die Berufserfahrung festangestellter Mitarbeiter:
mindestens 2 festangestellte Ingenieure / Bauleiter mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich "Arbeiten in Wasserschutzgebieten".
Angabe Projekte (kurze Beschreibung des Projektes mit Angabe der WSZ)
Die Angaben stellen Mindestanforderungen dar.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Hinweis zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter sich der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Eignungsbogen einen Nachweis über Art und Umfang der Unterstützungsleistung durch Dritte beilegen und erklären, dass ihm diese Unterstützungsleistungen im Auftragsfall zu Verfügung stehen
Dem eingereichten Angebot ist eine selbst zu fertigende Erklärung beigefügt, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, ihre gesamtschuldnerische Haftung und der bereits im Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Eine nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotslegung ist grundsätzlich nicht möglich.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
II. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff GWB
0 Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass bei ihm keine zwingenden und/oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
0 Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass bei ihm ein oder mehrere zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe bestehen. Er hat die in der beiliegenden selbst zu fertigenden Erklärung beschriebenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB getroffen.
Über die Eigenerklärung hinaus erfolgt unmittelbar vor Zuschlagserteilung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter.
Daneben behält sich der Auftraggeber das kurzfristige Verlangen nach der Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (SOKA Bau / BG Bau) durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter sowie für ggf. eingesetzte Nachunternehmer und/oder Verleihunternehmen vor.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Hinweis zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bieter sich der Fähigkeiten und/oder Kapazitäten anderer Unternehmen zum Nachweis seiner Eignung zu bedienen (Eignungsleihe), muss er dem Eignungsbogen einen Nachweis über Art und Umfang der Unterstützungsleistung durch Dritte beilegen und erklären, dass ihm diese Unterstützungsleistungen im Auftragsfall zu Verfügung stehen
Dem eingereichten Angebot ist eine selbst zu fertigende Erklärung beigefügt, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle, ihre gesamtschuldnerische Haftung und der bereits im Vergabeverfahren bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Eine nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft nach Angebotslegung ist grundsätzlich nicht möglich.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
II. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff GWB
0 Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass bei ihm keine zwingenden und/oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
0 Der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, dass bei ihm ein oder mehrere zwingende und/oder fakultative Ausschlussgründe bestehen. Er hat die in der beiliegenden selbst zu fertigenden Erklärung beschriebenen Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB getroffen.
Über die Eigenerklärung hinaus erfolgt unmittelbar vor Zuschlagserteilung aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§ 6 Abs. 1 WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregister für den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter.
Daneben behält sich der Auftraggeber das kurzfristige Verlangen nach der Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft (SOKA Bau / BG Bau) durch den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter sowie für ggf. eingesetzte Nachunternehmer und/oder Verleihunternehmen vor.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens)
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gefordert sind Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Herstellung Eisenbahn-/Straßenbahnüberführungen in Stahlbauweise und Spezialtiefbau) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gefordert sind Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Herstellung Eisenbahn-/Straßenbahnüberführungen in Stahlbauweise und Spezialtiefbau) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens)
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestkriterium zum Netto-Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
15.000.000 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Herstellung Eisenbahn-/Straßenbahnüberführungen in Stahlbauweise und Spezialtiefbau), gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)
Hinweis: Der Mindestumsatz muss nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestkriterium zum Netto-Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
15.000.000 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Herstellung Eisenbahn-/Straßenbahnüberführungen in Stahlbauweise und Spezialtiefbau), gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)
Hinweis: Der Mindestumsatz muss nicht zwingend in jedem Jahr erreicht worden sein.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Existenznachweis wird erbracht durch
Eintragung in das Handelsregister (aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie ist diesem Eignungsbogen beizufügen)
0 vergleichbaren Nachweis (Nachweis ist diesem Eignungsbogen beizufügen)
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
0 unterzeichnete Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage B.05) ist diesem Eignungsbogen beizufügen
Weitere Bieterangaben eForms
ausgefüllte Eigenerklärung zu Bieterangaben eForms (Anlage B.06) ist diesem Eignungsbogen beizufügen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Existenznachweis wird erbracht durch
Eintragung in das Handelsregister (aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie ist diesem Eignungsbogen beizufügen)
0 vergleichbaren Nachweis (Nachweis ist diesem Eignungsbogen beizufügen)
Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
0 unterzeichnete Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Anlage B.05) ist diesem Eignungsbogen beizufügen
Weitere Bieterangaben eForms
ausgefüllte Eigenerklärung zu Bieterangaben eForms (Anlage B.06) ist diesem Eignungsbogen beizufügen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 20.10.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 20.10.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 611 327 648534 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-30+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 190-674814 (2026-09-30)
Auftragsbekanntmachung (2026-10-23) Objekt Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 03.11.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 03.11.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-11-16 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-11-16 12:00:00 📅
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 03.11.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 03.11.2026, bei der in in der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
6) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
7) Eine Veröffentlichung von Submissionsergebnissen ist nicht vorgesehen. Benachrichtigungen der Bewerber bzw. Bieter
richten sich ausschließlich nach § 56 SektVO.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-23+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Aus technischen Gründen wurde diese Bekanntmachung erneut veröffentlicht. Es fanden keine Änderungen oder Korrekturen statt
Korrekturbekanntmachung Nr. 1: Änderung der Angebotsfrist sowie Anpassung der Vergabeunterlagen gemäß Beantwortung der Bieterfragen 1-43
Aus technischen Gründen wurde diese Bekanntmachung erneut veröffentlicht. Es fanden keine Änderungen oder Korrekturen statt
Korrekturbekanntmachung Nr. 1: Änderung der Angebotsfrist sowie Anpassung der Vergabeunterlagen gemäß Beantwortung der Bieterfragen 1-43
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: cc595624-7007-4b0e-af80-e6e6dc60d6c1-01
Quelle: OJS 2026/S 207-739219 (2026-10-23)