Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt. Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen. Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben). Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2026-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Feuerwehrhaus und Bauhof Heitersheim - Toranlagen
Referenznummer: 152 –331a
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt.
Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben).
Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m
Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt.
Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben).
Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m
Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Einbau von Toren📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 326 519 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 152 - 331a
Titel: Toranlagen
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Toranlagen
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt.
Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben).
Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m
Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
Toranlagen
Die Stadt Heitersheim errichtet am nördlichen Stadtrand ein neues Feuerwehrgebäude und ein neues Bauhofgebäude. Das Ensemble in Massivbauweise wird durch 2 Stahl-Industrie-Hallen (Bauhof-Fahrzeuge und Kaltlager) ergänzt.
Der Ablauf erfolgt abschnittsweise (s. KEV 116.1): Bauhof, Feuerwehr und dann Industriehallen.
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Toranlagen für die beiden Massivgebäude (die Toranlagen der Industriehallen werden mit diesen ausgeschrieben).
Bauhof: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 2 Stück ca. 3,40 x 4,45 m; 1 Stück ca. 3,40 x 2,95 m
Feuerwehr: Sektionaltore mit ESG-Verglasung und Wärmeschutzanforderung 10 Stück ca. 3,75 x 4,50 m; 2 Stück ca. 5,00 x 4,50 m
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tore📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-25 📅
Datum des Endes: 2027-07-20 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Postleitzahl: 79423
Stadt: Heitersheim
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-13 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-13 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und § 124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden.
Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.).
Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), Wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw.
Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: t:07219268730
Postanschrift: Kapellenstrasse 17
Postleitzahl: 76313
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: 49721 926-8730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind und nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-12+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 050-171832 (2026-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-05-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 326 519 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 241 960 EUR 💰
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 331a -125
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-05-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 241 960 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 331a - 125
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Schwarzwald Elemente GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schwarzwald Elemente GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE277733422
Postanschrift: Carl-Benz-Str. 11
Postleitzahl: 77933
Postort: Lahr
Region: Ortenaukreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 101-366359 (2026-05-26)