Auftragsbekanntmachung (2026-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau Förderschule Radebeul, Los 55 Schwachstromanlage
Referenznummer: 2026-02-22.1.3.02
Kurze Beschreibung:
“Los 55 Schwachstromanlage”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Sonderschulen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“2 St Netzwerkschränke 42HE, 1 St Netzwerkschrank 15HE, - 1 St Netzwerkschrank Flat, ca. 21000 m Netzwerkkabel CAT 7a / Cat 8 verlegen, - 350 m LWL Kabel...”
Beschreibung der Beschaffung
2 St Netzwerkschränke 42HE, 1 St Netzwerkschrank 15HE, - 1 St Netzwerkschrank Flat, ca. 21000 m Netzwerkkabel CAT 7a / Cat 8 verlegen, - 350 m LWL Kabel verlegen, 160 Stk Datendosen installieren, 40 m verschiedene Kabeltrassen mit Befestigung, 8000 m Leerrohr in Beton / auf Boden / in Hohlwand
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-23 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Im offenem Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern die in § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen unverzüglich...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Im offenem Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern die in § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Daher ist eine persönliche Teilnahme am
Eröffnungstermin nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
“Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein...”
Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne dass diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bewerber und
den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die "Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV"
ausfüllen lassen und einreichen. Die Eignungsnachweise sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen.
Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen. Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gsamtschuldnerisch
haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Die Eignungsnachweise sind für Mitglieder der Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen.
Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in
Deutsch vorgelegt werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 5 Kalendertage vor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung. Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 015-046179 (2026-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-03-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Käppler Elektrotechnik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE247124424
Postanschrift: Meißner Str. 185
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Region: Meißen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: k.roeber@kaeppler-elektrotechnik.de📧
Telefon: +49 26629400📞
Fax: +49 26629400 📠
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von
Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein
Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist,
soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Aufrtraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftaggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen; vergangen
sind.
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Quelle: OJS 2026/S 066-233342 (2026-04-02)