Auftragsbekanntmachung (2026-01-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neubau und Erweiterung Kita Habsburger Straße - Aufzugsanlage
Referenznummer: GM 2026.01
Kurze Beschreibung:
“Förderanlagen, Aufzugsanlagen”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Aufzügen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufzugsanlage Neubau Kita Habsburger Straße, mit drei Haltestellen
Aufzug, Seilaufzug, maschinenraumlos, barrierefrei, drei Haltestellen, indirekte...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufzugsanlage Neubau Kita Habsburger Straße, mit drei Haltestellen
Aufzug, Seilaufzug, maschinenraumlos, barrierefrei, drei Haltestellen, indirekte Durchladung (keine Etage mit zwei Zugängen), 630kg/8 Personen, Förderhöhe: 3400mm, Schacht (BxT): 1600x1930mm, Tiefe Schachtgrube:1100mm, Höhe Schachtkopf: 2850mm, Kabine (BxTxH): 1100x1400x2200mm, Kabinentür (BxH): 900x2100mm
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aufzüge📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-07 📅
Datum des Endes: 2027-06-04 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle
Neues Rathaus, Marktplatz 1
75175 Pforzheim
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zugelassen (elektronisches Verfahren)”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung / alternativ Präqualifikation, Nachweis zweier Referenzprojekte, öffentlicher Bauherr (bestenfalls KITA), mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung / alternativ Präqualifikation, Nachweis zweier Referenzprojekte, öffentlicher Bauherr (bestenfalls KITA), mit strukturierter Verkabelung, Brandwarnanlage und KNX
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gemäß KEV 179 Eigenerklärung zur Eignung / alternativ Präqualifikation” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“in Abstimmung mit dem Gebäudemanagement”
“Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet...”
Die Stadt Pforzheim stellt ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
• Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System
• Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung
• Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch
• automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen
• verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim
• verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe
• Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg
• Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein
postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
- Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis spätestens 8 Kalendertage vor der Angebotsöffnung ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des
Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten. Es werden keine Ortsbesichtigungen durchgeführt! DAS BIETERPORTAL UND INSBESONDERE DIE NACHRICHTENFUNKTION WIRD FÜR DIE ZUSTELLUNG RECHTSERHEBLICHER ERKLÄRUNGEN GENUTZT.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@pk.bwl.de📧
Telefon: +497219268730📞
Fax: +497219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Pforzheim
Nationale Registrierungsnummer: 08231000-A8587-36
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Region: Pforzheim, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale.vergabestelle@pforzheim.de📧
URL: https://www.vergabe24.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 018-057551 (2026-01-26)