Zusätzliche Informationen
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2.Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist. Diese Abfrage erfolgt über
den Bieterbogen
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden und auszufüllen.
Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle
angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Ein nicht form- oder frist- gerecht eingereichtes
Angebot wird ausgeschlossen. Es gelten die im
Bieterbogen beschriebenen Hinweise.
3.3Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung
des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle
bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen
der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen
in "Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen
umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen
anzugeben. Die Abfrage der Preise erfolgt
unter Produkte/Leistungen
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
nzuzufügen
4.Nebenangebote
4.1 Nebenangebote sind gemäß der Aufforderung zur
Angebotsabgabe bei dieser Ausschreibung nicht
zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge,
Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen
Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der
Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche
Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu be-
(zum Verbleib beim Bieter)
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5 Bietergemeinschaften
5.1Bezüglich der Regelungen zur Bietergemeinschaft
gelten die im Bieterbogen beschriebenen
Bedingungen zur Angebotsabgabe
5.2
Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben
wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die
sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe
aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
dienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür
gelten die Bieterbogen getätigten Hinweise und
Abfragen verbindlich.
7. Eignung
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die
zu vergebende Leistung mit dem Angebot die im
Bieterbogen und in den Eignunskriterien gefordeten
Mindestbedingungen als erfüllt nachzuweisen.
Hierzu sind einerseits alle im Bieterbogen und in den
Eignungskriterien abgefragten Angaben zu tätigen und
wenn notwendig oder gefordert Nachweise per Anlage
dem Angebot beizufügen.
Die Vergabestelle behält sich im Rahmen der
Angebotsprüfung vor ggf. zunächst nur mit
Eigenerklärungen geforderte Angaben durch
Nachweise bestätigen zu lassen.