Zusätzliche Informationen
Neben den unter “Eignungskriterien” aufgeführten Untgerlagen sind einzureichen
mit dem Angebot:
• die unterschriebene „Eigenerklärung SanktionsVO“
• das vollständig ausgefüllte Leistungsverzeichnis
für die Angebotsprüfung sind auf Anforderung des Auftraggebers innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der Absendung dieser Anforderung von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, folgende leistungsbezogenen Unterlagen:
• Formblatt 221 „Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen“ oder 222 „Angaben zur Kalkulation über die Endsumme“ nach Wahl des Bieters
Für Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Als vorläufigen Beleg der Eignung akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), sofern diese alle in dieser Bekanntmachung benannten Erklärungen beinhaltet. Die Vorlage der EEE entbindet nicht von der Verpflichtung, die in Abschnitt Eignungskriterien benannten Unterlagen zum dort benannten Zeitpunkt vorzulegen.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Nachweis der Eignung kann durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in der Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die geforderten Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht den geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte.