Auftragsbekanntmachung (2026-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung "HIS-Step2"
Referenznummer: A 25 317
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung "HIS-Step2"”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf. Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf...”
Beschreibung der Beschaffung
Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf. Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf erfolgt im eigenen Namen sowie im Namen der Kunstakademie Münster, Leonardo-Campus 2, 48149 Münster sowie der Kunsthochschule für Medien Köln, Heumarkt 14, 50667 Köln (nachfolgend gemeinsam "Auftraggeber" genannt). Gegenstand der Beschaffung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über folgende Leistungen: Implementierung weiterer Funktionen der Campusmanagement-Software HISinOne an den drei vorgenannten Kunsthochschulen, um Prozessverbesserungen und Effizienzsteigerungen für Lehrende, Studierende und die Hochschulverwaltung umzusetzen und Anforderungen wie z.B. des OZG zu entsprechen (Projekt "HIS-Step2"). Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vorgesehenen Leistungen ist der 01.04.2026. Die Rahmenvereinbarung endet am 30.06.2028. Die Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Rahmenvereinbarung endet jedoch spätestens mit Erreichen der Höchstabnahmegrenze, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 606 Personentage (einheitliche Kalkulationsgrundlage: 46 Personentage vor Ort und 560 Personentage Remote). Es ist eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 696 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die vorgesehene Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich aller Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Auftraggeber sind nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise...”
Zusätzliche Informationen
Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) der Vertragstext b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der Auftraggeber c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung für die Einführung der Campusmanagement-Software HISinOne - Schritt 2 c) Anlage 03: Preisblatt d) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung - Formular 531 EU (soweit relevant) e) Anlage 05: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe - Formular 533a EU (soweit relevant) f) Anlage 06: Nachweis Unterauftragnehmer - Formular 533b EU (soweit relevant) g) Anlage 07: Erklärung Eignungsleihe - Formular 534a EU (soweit relevant) h) Anlage 08: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung - Formular 534b EU (soweit relevant) i) Anlage 09: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) - Formular 513 EU j) Anlage 10: Personalkonzept des Auftragnehmers k) Anlage 11: Lösungskonzept des Auftragnehmers l) EVB-IT Dienstleistungs AGB m) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) n) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (Formular 512 EU)
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Software-Integration📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit Software📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Beratung📦
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lösungskonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-20 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-20 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung von Modulen der Software HISinOne...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung von Modulen der Software HISinOne (Prozessgestaltung, Systemkonfiguration und Datenübernahme)) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. (4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen: (a.) Implementierung von mindestens einem Modul der Software HISinOne (Prozessgestaltung, Systemkonfiguration und Datenübernahme) (b.) an mindestens einer Kunst- oder Musikhochschule, d. h. eine spezialisierte Hochschule für künstlerische Berufe (Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Medien) und (c.) Abnahme und Go Live der Software im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“S. Vertragsbedingungen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDVEL#
1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPNYMRDVEL#
1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden. c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist das Formular "Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe "(Formular 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist das Formular "Nachweis Unterauftragnehmer" (Formular 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits das Formular 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Formulars "Nachweis Unterauftragnehmer" entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür das Formular "Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung" (Formular 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Formular "Erklärung Eignungsleihe" (Formular 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß dem Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß dem Formular "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" (Formular 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" (Formular 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Anwendbares Verfahrensrecht a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen. d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung c) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe d) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG e) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen f) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU h) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar) i) Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" j) Vordruck "Preisblatt" k) Vordruck "Personalkonzept" l) Vordruck "Lösungskonzept" 5. Ergänzung zu dem Wertungsmaßstab betreffend die Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Nr. 3: Lösungskonzept: Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei gelangt die folgende Formel zur Anwendung: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebotspräsentationen durchzuführen und in diesem Rahmen Fragen zu stellen, die von den Präsentationsteilnehmern Ad-hoc zu beantworten sind. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob und ggf. in welchem Umfang eine Präsentation zur Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile erforderlich ist, trifft der Auftraggeber nach eigenem Ermessen. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postleitzahl: 50606
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 013-039975 (2026-01-16)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-12) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-06 12:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wird um zwei Wochen verlängert. Statt des ursprünglich festgesetzten Ablaufs der Angebotsfrist am 20.02.2026 um 12:00 Uhr endet die...”
Text
Die Angebotsfrist wird um zwei Wochen verlängert. Statt des ursprünglich festgesetzten Ablaufs der Angebotsfrist am 20.02.2026 um 12:00 Uhr endet die Angebotsfrist nunmehr am 06.03.2026 um 12:00 Uhr.
“Die Angebotsfrist wird um zwei Wochen verlängert. Statt des ursprünglich festgesetzten Ablaufs der Angebotsfrist am 20.02.2026 um 12:00 Uhr endet die...”
Die Angebotsfrist wird um zwei Wochen verlängert. Statt des ursprünglich festgesetzten Ablaufs der Angebotsfrist am 20.02.2026 um 12:00 Uhr endet die Angebotsfrist nunmehr am 06.03.2026 um 12:00 Uhr.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2026/S 031-106542 (2026-02-12)