Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1.Referenz: Erfahrung im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften:
Der Bewerber/die Bewerberin muss als Referenz mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen, welche in der Vergangenheit für die Auftraggeberin erbracht worden sind, müssen zur Beachtung genannt werden und werden gleichwertig zu externen Referenzen behandelt.
Als zufriedenstellend erbrachte Leistung gilt im vorliegenden Fall eine Leistung, bei der der Bieter nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu keiner vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Referenzprojekt muss mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sein.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall der Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit gemischter Belegung oder männliche Einzelpersonen mit mindestens 90 Bettplätzen und einem Auftragswert von mindestens 300.000€ (netto). Die Flüchtlingsunterkunft muss mindestens für 9 Monate betrieben worden sein.
Eine Referenz darf nachfolgend nur angegeben werden, wenn
sie nicht älter als drei Jahre ist; gerechnet ab dem Zeitpunkt der aktuellsten EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung
Eine begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistung kann berücksichtigt werden, soweit sie bereits die oben definierten Voraussetzungen erfüllt.
Bitte nennen Sie für die 1. Referenz:
- Auftraggeber*in (Endkunde) mit Anschrift
- Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in
- Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse
- Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands
- Nennung der Anzahl der Bettplätze der betriebenen Unterkunft
- Auftragswert
- Erbringungszeitraum
2.Referenz: Erfahrung im Betrieb von Flüchtlingsunterkünften:
Der Bewerber/die Bewerberin muss als Referenz mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen, welche in der Vergangenheit für die Auftraggeberin erbracht worden sind, müssen zur Beachtung genannt werden und werden gleichwertig zu externen Referenzen behandelt.
Als zufriedenstellend erbrachte Leistung gilt im vorliegenden Fall eine Leistung, bei der der Bieter nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu keiner vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu keiner vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Referenzprojekt muss mit dem zu vergebenen Auftrag vergleichbar sein.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall der Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft mit gemischter Belegung oder männliche Einzelpersonen mit mindestens 90 Bettplätzen und einem Auftragswert von mindestens 300.000€ (netto). Die Flüchtlingsunterkunft muss mindestens für 9 Monate betrieben worden sein.
Eine Referenz darf nachfolgend nur angegeben werden, wenn
sie nicht älter als drei Jahre ist; gerechnet ab dem Zeitpunkt der aktuellsten EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung
Eine begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistung kann berücksichtigt werden, soweit sie bereits die oben definierten Voraussetzungen erfüllt.
Bitte nennen Sie für die 2. Referenz:
- Auftraggeber*in (Endkunde) mit Anschrift
- Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in
- Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse
- Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands
- Nennung der Anzahl der Bettplätze der betriebenen Unterkunft
- Auftragswert
- Erbringungszeitraum
1.Referenz: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit:
Der Bewerber/die Bewerberin muss als Referenz mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen, welche in der Vergangenheit für die Auftraggeberin erbracht worden sind, müssen zur Beachtung genannt werden und werden gleichwertig zu externen Referenzen behandelt.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit in Bezug auf den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Die Zusammenarbeit hat für mindestens 9 Monate stattgefunden.
Eine Referenz darf nachfolgend nur angegeben werden, wenn
sie nicht älter als drei Jahre ist; gerechnet ab dem Zeitpunkt der aktuellsten EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
Eine begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistung kann berücksichtigt werden, soweit sie bereits die oben definierten Voraussetzungen erfüllt.
Bitte nennen Sie für die 1. Referenz:
- Auftraggeber*in (Endkunde) mit Anschrift
- Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in
- Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse
- Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands
- Erbringungszeitraum
2. Referenz: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit:
Der Bewerber/die Bewerberin muss als Referenz mindestens zwei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorweisen. Leistungen, welche in der Vergangenheit für die Auftraggeberin erbracht worden sind, müssen zur Beachtung genannt werden und werden gleichwertig zu externen Referenzen behandelt.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall eine Zusammenarbeit mit Trägern der Asylsozialarbeit in Bezug auf den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften. Die Zusammenarbeit hat für mindestens 9 Monate stattgefunden.
Eine Referenz darf nachfolgend nur angegeben werden, wenn
sie nicht älter als drei Jahre ist; gerechnet ab dem Zeitpunkt der aktuellsten EU-Bekanntmachung dieser Ausschreibung.
Eine begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Leistung kann berücksichtigt werden, soweit sie bereits die oben definierten Voraussetzungen erfüllt.
Bitte nennen Sie für die 2. Referenz:
- Auftraggeber*in (Endkunde) mit Anschrift
- Ansprechpartner*in bei dem/der Auftraggeber*in
- Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse
- Ausführliche Beschreibung des Auftragsgegenstands
- Erbringungszeitraum