Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen
Referenznummer: 2026_501_LAF II
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für Verkabelungsarbeiten und den Aufbau von Netzwerken und WLAN-Lösungen abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage des Rahmenvertrages vergebenen Einzelaufträge übernehmen die Auftragnehmer Leistungen zur Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und ggf. zum Betrieb von Netzwerk-Infrastrukturkomponenten, unter anderem für Verkabelungsarbeiten und WLAN-Lösungen, in unterschiedlichen Liegenschaften. Die Leistungen können je nach Bedarf als einzelne Teilleistungen oder Gesamtpakete beauftragt werden. Detaillierte Informationen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Charlottenburg-Wilmersdorf Mitte Reinickendorf Spandau Steglitz-Zehlendorf Pankow
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung geschlossen. Sie dient als Grundlage für Einzelabrufe durch den Auftraggeber innerhalb dieser Laufzeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen oder Abrufen besteht nicht.
Der geografische Geltungsbereich umfasst alle durch den Auftraggeber betriebenen oder künftig betriebenen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebiets Berlin (einschließlich ggf. temporär genutzter Objekte).
Die Höchstabrufmenge im Rahmen dieses Projekts beträgt 45 Unterkünfte, die mit Netzwerken und WLAN-Lösungen ausgestattet werden sollen. Beim Erreichen dieser Obergrenze endet der Rahmenvertrag automatisch.
Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren ab Zuschlagserteilung geschlossen. Sie dient als Grundlage für Einzelabrufe durch den Auftraggeber innerhalb dieser Laufzeit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen oder Abrufen besteht nicht.
Der geografische Geltungsbereich umfasst alle durch den Auftraggeber betriebenen oder künftig betriebenen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebiets Berlin (einschließlich ggf. temporär genutzter Objekte).
Die Höchstabrufmenge im Rahmen dieses Projekts beträgt 45 Unterkünfte, die mit Netzwerken und WLAN-Lösungen ausgestattet werden sollen. Beim Erreichen dieser Obergrenze endet der Rahmenvertrag automatisch.
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre, sofern der Auftraggeber nicht spätes-tens 3 Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich widerspricht
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-25 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-03-25 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-16 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=202071
Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.
Entgegen der Angabe, dass lediglich andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen Anwendung finden, sind unter dem oben hinterlegten Verknüpfungslink sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Eignungskriterien und Mindestanforderungen hochgeladen. Eine andere technische Möglichkeit besteht aktuell nicht.
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber /Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber sucht pro Los jeweils einen Auftragnehmer. Inhalt dieser Ausschreibung sind zwei Lose, aufgeteilt nach Bezirken. Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen. Ein Auftragnehmer kann für beide Lose ein Angebot abgeben, aber den Zuschlag für nur ein Los erhalten. Kommt der Auftragnehmer aufgrund der Wertung für beide Lose in Betracht, entscheidet das Losverfahren.
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers. Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nicht rechtzeitigen Beantragung der Nachweise. Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber /Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben. Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Der Auftraggeber sucht pro Los jeweils einen Auftragnehmer. Inhalt dieser Ausschreibung sind zwei Lose, aufgeteilt nach Bezirken. Pro Los wird ein Rahmenvertrag mit einem Auftragnehmer geschlossen. Ein Auftragnehmer kann für beide Lose ein Angebot abgeben, aber den Zuschlag für nur ein Los erhalten. Kommt der Auftragnehmer aufgrund der Wertung für beide Lose in Betracht, entscheidet das Losverfahren.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 037-126382 (2026-02-20)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-18) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-08 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-08 09:01:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-04-08 09:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-30 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-18+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Neuer Wert
Text:
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Anpassung Preisblatt
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Anpassung Preisblatt
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-03-18 📅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Neuer Wert
Text:
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Anpassung Preisblatt
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Anpassung Preisblatt
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-03-18 📅
Andere zusätzliche Informationen
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Anpassung Preisblatt
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 08.04.2026, 09:00 Uhr verlängert, sodass die Öffnung der Angebote am 08.04.2026, 09:01 Uhr erfolgt.
Die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wurde bis zum 30.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.
Die Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss, wurde bis zum 30.06.2026 verlängert.
Anpassung Preisblatt
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Veröffentlichung
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: feffafea-86ef-42f4-a9fe-be004595d92d-01
Quelle: OJS 2026/S 055-192699 (2026-03-18)