Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen gel-tender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-02-17.
Auftragsbekanntmachung (2026-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechtsberatung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Entwicklung und Nutzung der Software NEO Niedersachsen
Referenznummer: 0124-DLG/2025-03.225
Kurze Beschreibung:
Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen gel-tender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen gel-tender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Juristische Beratung und Vertretung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 953 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0124-DLG/2025-03.225
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Region Hannover
🏙️
Dauer: 1 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Es besteht eine erste Vertragslaufzeit von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach 4 Jahren, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-16 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-03-16 10:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-04 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der rechtsberatende Schwerpunkt des Bieters liegt auf dem Informationstechnologie-, Datenschutz- und Vertragsrecht. Die für die ausgeschriebene Leistung erforderliche Fachkenntnis und Qualifikation des für den Auftrag eingesetzten Personals sind mit einem Beleg oder mehreren Belegen über die einschlägige Fachanwaltschaft und/oder Prüfungszertifikate (z. B. LL.M., TÜV, CIPP/E) nachzuweisen. Weiterhin hat der Bieter zur Umsetzung des Rechtsberatungsauftrags eine Zulassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzuweisen. Der Nachweis ist mit einem Auszug aus dem durch die Bundesrechtsanwaltskammer geführtem "Bundesweitem Amtlichen Anwaltsverzeichnis" zu führen. Dieser Auszug darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Ein niedergelassener europäischer Rechtsanwalt weist die Berechtigung zur hiesigen Berufsausübung mit einer Bescheinigung seiner Rechtsanwaltskammer (RAK), die nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt ihrer Vorlage ist, über die Niederlassung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) nach. Ergänzend ist die Berufsbezeichnung aus dem Herkunftsstaat, soweit sie aus der Bescheinigung der RAK nicht hervorgeht, anzugeben. Zur Umsetzung des Rechtsberatungsauftrags hat der Bieter folgende Erfahrungen im Datenschutzrecht in den letzten drei Jahren in mindestens einem Fall nachzuweisen: a. Beratung von öffentlichen Auftraggebern, die im Rahmen von Projekten eine Software entwickeln, für ihren vollständigen Geschäftsbereich einführen und auf Cloud-Basis in Deutschland betreiben, sowie b. Beratung öffentlicher Auftraggeber im Bildungsbereich, die für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler in Deutschland zuständig sind, sowie c. Beratung und Begleitung des öffentlichen Auftraggebers in Deutschland bei der Zusammenarbeit mit für die zu leistende Rechtsthematik fachlich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auf-tragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der rechtsberatende Schwerpunkt des Bieters liegt auf dem Informationstechnologie-, Datenschutz- und Vertragsrecht. Die für die ausgeschriebene Leistung erforderliche Fachkenntnis und Qualifikation des für den Auftrag eingesetzten Personals sind mit einem Beleg oder mehreren Belegen über die einschlägige Fachanwaltschaft und/oder Prüfungszertifikate (z. B. LL.M., TÜV, CIPP/E) nachzuweisen. Weiterhin hat der Bieter zur Umsetzung des Rechtsberatungsauftrags eine Zulassung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vorzuweisen. Der Nachweis ist mit einem Auszug aus dem durch die Bundesrechtsanwaltskammer geführtem "Bundesweitem Amtlichen Anwaltsverzeichnis" zu führen. Dieser Auszug darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein. Ein niedergelassener europäischer Rechtsanwalt weist die Berechtigung zur hiesigen Berufsausübung mit einer Bescheinigung seiner Rechtsanwaltskammer (RAK), die nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt ihrer Vorlage ist, über die Niederlassung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) nach. Ergänzend ist die Berufsbezeichnung aus dem Herkunftsstaat, soweit sie aus der Bescheinigung der RAK nicht hervorgeht, anzugeben. Zur Umsetzung des Rechtsberatungsauftrags hat der Bieter folgende Erfahrungen im Datenschutzrecht in den letzten drei Jahren in mindestens einem Fall nachzuweisen: a. Beratung von öffentlichen Auftraggebern, die im Rahmen von Projekten eine Software entwickeln, für ihren vollständigen Geschäftsbereich einführen und auf Cloud-Basis in Deutschland betreiben, sowie b. Beratung öffentlicher Auftraggeber im Bildungsbereich, die für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler in Deutschland zuständig sind, sowie c. Beratung und Begleitung des öffentlichen Auftraggebers in Deutschland bei der Zusammenarbeit mit für die zu leistende Rechtsthematik fachlich zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auf-tragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes der letzten drei abgeschlosse-nen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unter-nehmens und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes der letzten drei abgeschlosse-nen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
- Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-17+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 035-118489 (2026-02-17)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für das MK Niedersachsen soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden.
Für das MK Niedersachsen soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 953 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen geltender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Für das MK soll der Auftrag über die rechtliche Beratung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung dieser innerhalb des Entwicklungsprojekts für die Software NEO Niedersachsen in Form einer Rahmenvereinbarung vergeben werden. Der Auftrag setzt die sichere Anwendung der einschlägigen Rechtsordnung von der EU-Richtlinie Datenschutz-Grundverordnung über nationale Datenschutzgesetze sowie bundesweiter und für Niedersachsen geltender Rechtsprechung voraus. Die Beratung des MK umfasst insbesondere die Fortschreibung des Daten-schutzkonzepts, der Datenschutz-Folgenabschätzung sowie die lückenlose Dokumentation datenschutzrechtlicher Vorgaben, einschließlich gutachterlicher Stellungnahmen zu bestehenden Rechtsgrundlagen sowie zu einer ggf. notwendigen Änderung oder Erweiterung dieser. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Verfahren Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-19+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text: Die Methode Rahmenvereinbarung wurde hinzugefügt.
Andere zusätzliche Informationen
Die Methode Rahmenvereinbarung wurde ausgewählt mit Angabe des Schätzwertes.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: e7e6bb5e-1a19-4f1f-809c-76f4c7f7bb9c-01
Quelle: OJS 2026/S 036-120704 (2026-02-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 953 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-20 10:05:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-03-20 10:05:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-08 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-06+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Angebotsfrist in der Bekanntmachung wurde den Vergabeunterlagen entsprechend angepasst.
Andere zusätzliche Informationen
Widerspruch Angebotsfrist in den Vergabeunterlagen und in den Vergabeunterlagen.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 4d863a1b-f366-4f64-ad85-b375483d02b7-01
Quelle: OJS 2026/S 047-159725 (2026-03-06)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 953 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 10:05:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-04-07 10:05:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-03-26 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-17+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
0. Aufforderung zur Angebotsabgabe (Stand 17.03.2026) a. Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) (Stand 17.03.2026)
Andere zusätzliche Informationen
Angebotsfrist, Frist für Auskünfte sowie Bindefrist wurden verlängert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7a95a53a-aa3c-4bd7-b5ae-624965122006-01
Quelle: OJS 2026/S 055-189264 (2026-03-17)