Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Pflege der Außenanlagen und Grünflächen sowie Winterdienstleistungen für das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA)
Referenznummer: 00116/26-V-EO-21
Kurze Beschreibung:
“Los 1 Reinigung und Pflege der Außenanlagen
Los 2 Winterdienstleistungen
für das Landeskriminalamt Erfurt (TLKA)”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Grundstückspflege📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Reinigung und Pflege der Außenanlagen und Grünflächen für das Landeskriminalamt Thüringen”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Egstedter Grenzweg 10, 99096 Erfurt "Funkobjekt"”
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Dauer des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer ✅ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Winterdienstleistungen für das Landeskriminalamt Thüringen”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-01 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] im Handelsregister eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/)
nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen
beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen
beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
[ ] für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
[ ] bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.
[ ] zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen
präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Ich versichere/Wir versichern, dass die in den Vergabeunterlagen geforderte Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Mindestversicherungssummen akzeptiert wird. Eine Kopie des
Versicherungsscheines bzw. eine Versicherungsbestätigung werde ich / werden wir eine auf Verlangen dem AG vor Vertragsbeginn vorlegen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben (Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Arbeitskräften
Ich/Wir...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Erklärung zur Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich Beschäftigten angeben. Die für die Leitung vorgesehenen Personen werde ich/werden wir benennen.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Angebot ist durch Vorlage der den Vergabeunterlagen beiliegenden Eigenerklärung zur Eignung zu erklären:
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei Jahren mindestens 3 vergleichbare Referenzaufträge im Bereich der Reinigung und Pflege von Außenanlagen und Grünflächen ausgeführt habe/haben.
Vergleichbare Leistungen sind nur solche, die mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen oder bestanden haben. Die Referenzliste soll Angaben zur Art der Leistung und Leistungsumfang, dem Auftraggeber, dem Auftragszeitraum, dem Auftragswert in € pro Jahr (brutto) sowie zur Telefonnummer des Ansprechpartners beim Auftraggeber enthalten.
Alternativ kann die Eignung durch Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) nachgewiesen werden. Hierzu sind alle erforderlichen Angaben
(Zertifikatsnummer, Zugangscode) zur Einsichtnahme in das Verzeichnis mit dem Angebot zur Verfügung zu stellen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, sind die Angaben der Eintragung in das
Präqualifikationsverzeichnis (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/) ausreichend.
Die im Qualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise müssen die benannten Eignungsanforderungen inhaltlich vollständig erfüllen. Genügt ein im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegter Nachweis inhaltlich nicht den Eignungsanforderungen, ist eine Nachforderung eines anderen Eignungsnachweises regelmäßig nicht zulässig.
Der Auftraggeber behält sich vor, die genannten Nachweise auch von präqualifizierten Bietern bzw. Nachunternehmern nachzufordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Es ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "7.0 Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Es ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Formular "7.0 Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden.
“1.) Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung...”
1.) Es findet das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (2.2 _Eigenerklärung ThürVgG) vorzulegen. Diese Eigenerklärung ist der
Vergabestelle vollständig ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen.
Ich/Wir erkläre/erklären, dass mir/uns die Bestimmungen des Thüringer Vergabegesetzes bekannt sind und ich/wir insbesondere die folgenden daraus
resultierenden Anforderungen und Verpflichtungen einhalten werde/werden:
1. Die Pflicht zur Tariftreue gemäß § 6 Abs. 1 ThürVgG.
2. Die Pflicht zur Zahlung des für repräsentativ erklärten Tarifentgelts (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2). Falls keine Bekanntgabe nach § 6 Abs. 4 S. 4 vorliegt oder das
Entgelt geringer wäre als das Entgelt nach § 6 Abs. 4 S. 5, die Pflicht zur Zahlung eines Entgelts, das mindestens 1,50 Euro über dem aktuell gültigen gesetzlichen Mindestlohn liegt (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6 ThürVgG). Dies gilt auch für jedwede eingesetzte Nachunternehmer.
3. Die Anforderungen des § 6 Abs. 5, den Einsatz von Leiharbeitskräften betreffend.
4. Die Pflicht zur Entgeltgleichheit nach § 6 Abs. 10 ThürVgG.
5. Die Notwendigkeit vor dem Einsatz von jedweden Nachunternehmern gemäß §
7 Abs. 1 ThürVgG die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
6. Die Weitergabe der aus dem ThürVgG resultierenden Pflichten an jedweden von mir/uns eingesetzten Nachunternehmer gemäß § 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG und damit einhergehend auch meine/ unsere Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung dieser Pflichten durch alle Nachunternehmer.
7. Die Pflicht zur Vorhaltung von Unterlagen durch mich/uns nach § 12 Abs. 1 sowie jedweden von mir/ uns eingesetzten Nachunternehmer nach § 12 Abs. 2 ThürVgG für Kontrollen, auf deren Möglichkeit ich auch meine/ unsere Beschäftigten hinweise.
Mir/ uns ist bewusst, dass die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen Sanktionen nach sich ziehen kann, namentlich die Verhängung von Vertragsstrafen gemäß § 13 Abs. 1, die fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 13 Abs. 2 oder der Ausschluss von Vergabeverfahren für eine Dauer von bis zu drei 3 Jahren gemäß § 13 Abs. 3 ThürVgG.
2.) Es findet Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, Anwendung.
Der Bieter hat die Eigenerklärung (2.3_Eigenerklärung RUS (EU-Verfahren) mit dem Angebot vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,
c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der
Leistung
- nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
- folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).
Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
- keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
- folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n.
Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
- keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).
- folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n.
Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.
Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.
3.) Hinsichtlich der Möglichkeit der Eignungsleihe wird auf die Vorschriften in § 47 VgV verwiesen. Verwenden Sie zur Angebotsabgabe möglichst die den
Vergabeunterlagen beiliegenden Formblätter "8.0_Verzeichnis der Kapzitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe)" sowie "9.1_Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Eignungsleihe/ Nachunternehmer)".
Nähere Erläuterung unter Zusätzliche Informationen bei den Eignungskriterien (Nr. 5.1.12.)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 57332 1254📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 16900334-0001-29
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 57332 1254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist an die Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar zu richten.
---
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die vollständigen Vergabeakten, auch die abgegebenen Angebote, an die Vergabekammer zu übermitteln. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte bereits mit Angebotsabgabe konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 043-146772 (2026-03-02)