Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team Global Mobility berät die Institute in verschiedenen Rechtsgebieten sowie in der koordinativen und organisatorischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen. Zur Unterstützung beauftragt das Team Ausland nach Bedarf einen externen Dienstleister. Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt. Der AN soll umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer effektiven organisatorischen Abwicklung von Personalfällen unter Beachtung der in- und ausländischen rechtlichen Aspekte inkl. einer durchzuführenden Gehaltsabrechnung erbringen. D.h. er soll insbesondere im lokalen Recht des Einsatzortes beraten und außergerichtlich vertreten sowie die Gehaltsabrechnung vornehmen, und zwar sowohl wenn deutsches und lokales Recht gilt, als auch wenn nur lokales Recht gilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: - Beratung im Arbeitsrecht, - Beratung im Ausländerrecht, - Beratung im Aufenthaltsrecht, - Beratung im Arbeitsgenehmigungsrecht, - Beratung im Steuerrecht, - Beratung im Sozialversicherungsrecht, - Gehaltsabrechnungen bei zeitgleicher und/oder kombinierter Abrechnung in Deutschland und im Ausland. Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-13.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Global Mobility
Referenznummer: 22 04 01 02 00-01 01 07/ 2026/ RV Global Mobility 2026
Kurze Beschreibung:
“Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team...”
Kurze Beschreibung
Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team Global Mobility berät die Institute in verschiedenen Rechtsgebieten sowie in der koordinativen und organisatorischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen. Zur Unterstützung beauftragt das Team Ausland nach Bedarf einen externen Dienstleister.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt.
Der AN soll umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer effektiven organisatorischen Abwicklung von Personalfällen unter Beachtung der in- und ausländischen rechtlichen Aspekte inkl. einer durchzuführenden Gehaltsabrechnung erbringen. D.h. er soll insbesondere im lokalen Recht des Einsatzortes beraten und außergerichtlich vertreten sowie die Gehaltsabrechnung vornehmen, und zwar sowohl wenn deutsches und lokales Recht gilt, als auch wenn nur lokales Recht gilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
- Beratung im Arbeitsrecht,
- Beratung im Ausländerrecht,
- Beratung im Aufenthaltsrecht,
- Beratung im Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Beratung im Steuerrecht,
- Beratung im Sozialversicherungsrecht,
- Gehaltsabrechnungen bei zeitgleicher und/oder kombinierter Abrechnung in Deutschland und im Ausland.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Beliebiger Ort
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team...”
Beschreibung der Beschaffung
Seit 2016 hilft das "Team Global Mobility" in der Generalverwaltung der MPG den einzelnen Instituten, Personalfälle mit Auslandsbezug abzuwickeln. Das Team Global Mobility berät die Institute in verschiedenen Rechtsgebieten sowie in der koordinativen und organisatorischen Abwicklung von grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen. Zur Unterstützung beauftragt das Team Ausland nach Bedarf einen externen Dienstleister.
Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt.
Der AN soll umfangreiche Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer effektiven organisatorischen Abwicklung von Personalfällen unter Beachtung der in- und ausländischen rechtlichen Aspekte inkl. einer durchzuführenden Gehaltsabrechnung erbringen. D.h. er soll insbesondere im lokalen Recht des Einsatzortes beraten und außergerichtlich vertreten sowie die Gehaltsabrechnung vornehmen, und zwar sowohl wenn deutsches und lokales Recht gilt, als auch wenn nur lokales Recht gilt. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
- Beratung im Arbeitsrecht,
- Beratung im Ausländerrecht,
- Beratung im Aufenthaltsrecht,
- Beratung im Arbeitsgenehmigungsrecht,
- Beratung im Steuerrecht,
- Beratung im Sozialversicherungsrecht,
- Gehaltsabrechnungen bei zeitgleicher und/oder kombinierter Abrechnung in Deutschland und im Ausland.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie den Verträgen (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfache
Richtwertmethode ermittelt und berücksichtigt Preis...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der einfache
Richtwertmethode ermittelt und berücksichtigt Preis und
Qualitätskriterien. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind in
Anlage E.1_Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen ersichtlich.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechtsberatung📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2032-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): einfache Richtwertmethode
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Dieses Vergabeverfahren erfolgt mit dem Ziel, einen kompetenten und erfahrenen Auftragnehmer ("AN" bzw. "RV-Partner") zu finden, der auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") die MPG bei der Abwicklung grenzüberschreitender Mitarbeitereinsätze von MPG-Personal unterstützt. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht zugesichert.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-14 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 139
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“§ 65 Abs. 2 VgV, da Anhang XIV-Dienstleistung” Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs.
2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des gemäß § 56 Abs.
2 und 3 VgV Zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer angemessenen Frist nachzufordern.
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Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss Angaben zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht) muss Angaben zu ausgeführten Referenzprojekten machen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. Die benannten Referenzen müssen den folgenden Anforderungen genügen (=Mindestanforderung). Verlangt wird die Vorlage von mindestens einer (1) Unternehmensreferenz, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar ist und den nachstehenden Anforderungen genügt: Der prägende Teil der Leistungserbringung muss in den letzten fünf Jahren (ab Bekanntmachung dieses Verfahrens) erbracht worden sein. Liegt der Start der Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den letzten drei Jahren erbracht wurden. Für die benannte Referenz muss gelten (=Mindestanforderung): Bei der referenzierten Leistung muss es sich um Beratungsleistungen zu grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsätzen handeln, der Referenzauftrag muss mindestens 24 Monate abdecken, wobei mind. zwölf (12) Monate im Referenzzeitraum liegen. Der vom Referenznehmer erbrachte eigene Leistungsanteil muss durchschnittlich mindestens 500.000 EUR (netto) p.a. betragen (ohne Payroll-Abwicklung, ohne Fremdauslagen). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anteil der Unterauftragsvergabe Beschreibung: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung im Hinblick auf diesen Aspekt der Erlaubnis zur Berufsausübung verleiht) muss/müssen über eine Erlaubnis zum Erbringen von Rechtsdienstleistungen verfügen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn mit folgender Deckung nachweisen: Personen und Sachschäden mind. 5 Mio. EUR (2-fach maximiert, pro Jahr), Vermögensschäden mind. 3 Mio. EUR (2-fach maximiert) oder spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/Excedentendeckung genügt eine 1-fache Maximierung für alle Schäden). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen Angaben zu ihrem Gesamtjahresumsatz/spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens machen. Gefordert wird zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters eine Eigenerklärung über die in den vergangenen drei Geschäftsjahren (2023-2025) erzielten Umsätze des Unternehmens (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 2 VgV), aufgeteilt auf den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens, sowie den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im Bereich "Global Mobility (grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze)".
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Partnerschaftsregistereintragung. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist /sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eigenerklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eigenerklärung, dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht und dass der Bieter sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen mit einem Bezug zu Russland im Sinne von 5k Abs. 1 lit. a) bis d) VO 2022/576 eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
“vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus,...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (14) “vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
“vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
“vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
“vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
“vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
“vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
“vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
“vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
vgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Sachgebiet Vergabemanagement
Nationale Registrierungsnummer: T: 08921080
Postanschrift: Hofgartenstraße 8
Postleitzahl: 80539
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@gv.mpg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
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Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 053-183055 (2026-03-13)