Auftragsbekanntmachung (2026-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Speisenversorgung LWL-Förderschule Bad Oeynhausen
Referenznummer: RVS-009-13-26
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Speisenversorgung für die LWL-Förderschule in Bad Oeynhausen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und zugehörige Erzeugnisse📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Speisenversorgung der LWL-Förderschule in Bad Oeynhausen” Dauer
Datum des Beginns: 2026-08-01 📅
Datum des Endes: 2032-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“siehe Vergabeunterlagen” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die initale Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist...”
Beschreibung der Optionen
Die initale Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die maximale Laufzeit beträgt 72 Monate (Ende am 31.07.2032).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-22 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 100
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU erhöhte der Verordnungsgeber...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Für die Vergabe sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen im Sinne des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU erhöhte der Verordnungsgeber diese
Maximallaufzeit von Rahmenvereinbarungen. Gemäß § 65 Abs. 2 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen abweichend von § 21 Abs. 6 VgV höchstens sechs anstatt der grundsätzlichen vier
Jahre betragen. Auch im Bereich dieser speziellen Dienstleistungsarten besteht jedoch die Möglichkeit zur ausnahmsweise längeren Ausgestaltung der Rahmenvereinbarungen in begründeten Sonderfällen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz/Niederlassung, Adresse des Unternehmens), Rechtsform des Unternehmens,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz/Niederlassung, Adresse des Unternehmens), Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., vertretungsberechtigte Person, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen das Geburtsdatum und der Geburtsort anzugeben
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
“Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder...”
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (http://www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld".
Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Hinweis:
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die
Vergabeunterlagen nehmen.
BEMUSTERUNG (Verkostung) zur Bewertung der Qualität:
im April / Mai in einer bzw. mehrer Schulen: voraussichtlich Bemusterung ausgewählter Speisen; Vorbehalt der Prüfung aller Speisen auf Vergleichbarkeit mit den Vorgaben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom
Auftraggeber eingeholt wird.
Es gilt deutsches Recht.
Es gelten für den LWL die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B).
Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des LWL bei der Auftragsausführung einzuhalten.
Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 058-202440 (2026-03-23)