Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Speiseversorgung der Grundschule Bücherwurm und des Hortes Wilde Würmer in Grimma
Referenznummer: 2026-15-0002
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung der Mittagsverpflegung der Grundschule Bücherwurm und des Hortes Wilder Würmer in Grimma”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mittagsverpflegung im Verpflegungssystem Cook & Hold und die dazugehörige Wirtschaftskraft für derzeit 276 Schüler in 14 Schulklassen” Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-06 📅
Datum des Endes: 2027-07-09 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftrag kann zweimal um jeweil ein Schuljahr verlängert werden.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.00
Kostenkriterium (Name): Preis pro Portion
Kostenkriterium (Gewichtung): 40.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-02 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 022-072550 (2026-01-30)