Auftragsbekanntmachung (2026-03-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tischlerarbeiten Ausbau 1 (Wand- und Deckenverkleidung)
Referenznummer: G08.51
Kurze Beschreibung:
“Stadtwerke Leipzig GmbH - Campus Südost -
Umbau und Sanierung Haus 218/219,
G08.51 - Tischlerarbeiten Ausbau 1 (Wand- und Deckenverkleidung)”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Zimmer- und Tischlerarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem Gelände der Stadtwerke Leipzig GmbH in der Arno-Nitzsche-Straße in Leipzig ist die Sanierung der Halle 218/219 geplant. Haus 218 und 219 ist ein...”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem Gelände der Stadtwerke Leipzig GmbH in der Arno-Nitzsche-Straße in Leipzig ist die Sanierung der Halle 218/219 geplant. Haus 218 und 219 ist ein Teil des ehemaligen Gaswerks auf dem Areal und Teil eines Gebäudeensembles, welches aus zwei ähnlichen Hallenmauerwerksbauten sowie einem flachen Mittelbau besteht. Es wurde ca. um 1890 in massiver Ziegelbauweise erbaut und ist in der Denkmalliste der Stadt Leipzig erfasst.
Das Gebäude 218 ist ein Hallenbau aus Mauerwerk, der mit einer Binderkonstruktion überspannt ist. Der Funktionsbau ist über seine komplette Länge stützenlos konstruiert und mittels dicker Außenwände ausgesteift. Das Gebäude ist in drei Teile gegliedert, der mittlere Werkstattbereich war als offener Raum wahrnehmbar, während die beiden Seitenflügel zweigeschossig kleinteilig unterteilt waren. Dieser Zustand ist inzwischen durch die Abbrucharbeiten, Gründungsarbeiten und neu gebauten Raumstrukturen verändert. Die Gebäude Haus 218 /219 werden grundhaft saniert und zu einer Kantine mit Küche und weiteren Räumen umgebaut.
Inhalt der Ausschreibung ist die Ausführung von Holz-Ausbauarbeiten im Gebäude 218. Im Ausbauteil 1 sind Wand- und Deckenverkleidungen einschl. Unterkonstruktion zu erstellen, sowie die dazugehörigen Detaillösungen wie Laibungsverkleidungen, Revisionsklappen und Traversen.
Die allgemeine Baustelleneinrichtung wird separat hergestellt, es ist aber von jeder Firma zu gewährleisten, dass die Nutzung der Lagerflächen geordnet erfolgt und der Bauzaun immer ordnungsgemäß steht und bei Bedarf entsprechend umgestellt wird.
Umfang der Leistung: ca. -
820 m² Wandverkleidung aus Akustikpaneele inkl. Unterkonstruktion, Herstellen von verschiedenen Bohrungen und Ausschnitte, Abschlussprofilen und Tür-/Fensterlaibungen
52 m² Deckenverkleidung aus Akustikpaneele inkl. Unterkonstruktion und Ausschnitte für Deckenbeleuchtung
22 m² Deckenverkleidung aus HPL-Platten inkl. Unterkonstruktion
24 St. Traversen für Medientechnik
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-07 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): nur elektronisch über eVergabe
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Das Submissionsergebnis wird nicht mitgeteilt. Es handelt sich um ein Verfahren nach SektVO, nicht nach VOB.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Der Umfang der geforderten Sicherheiten ergibt sich aus den Ausführungen des Vertragsentwurfes (Anlage 3).”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausführungen des Vertragsentwurfes (Anlage 3).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrags und ggf. Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift siehe Vergabeunterlagen”
“1. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder...”
1. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit ("Eignungsleihe", z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die jeweils erforderlichen Nachweise und Erklärungen vollständig und - nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist - die genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Erklärungs und Nachweisbogen vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden
Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/ der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen;
2. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung
auf Ressourcen Dritter/ Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
3. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Angebote;
4. Die Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen und als GAEB und PDF einzureichen;
5. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
6. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform eVergabe eingereichte Angebote gewertet.
7. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet;
8. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist
ausgeschlossen;
9. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, o. ä. wird nicht berücksichtigt;
10. Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform eVergabe zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 18. März 2026 (Ortszeit: 12.00 Uhr) eingehen, kann
eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter
/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu
informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
11. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen;
12. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/ Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/
Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Eine unzulässige Doppelbewerbung liegt in der Regel auch dann nicht vor, wenn ein Nachunternehmer einerseits als eigenständiger Bieter und gleichzeitig als Nachunternehmer eines Bieters/einer Bietergemeinschaft auftritt. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
13. Geforderte Eigenerklärungen sowie geforderte Nachweise sind von jedem Mitglied
einer Bietergemeinschaft separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebots nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Angebot vorzulegen.
14. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der
Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 043-148125 (2026-03-02)