Auftragsbekanntmachung (2026-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Triberg - Klärschlammverwertung 2026-2028
Referenznummer: https://www.subreport.de/E74776847
Kurze Beschreibung:
“Durchführung des Abtransports und der thermischen Verwertung des mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS).”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistungen umfassen die Abholung und Verwertung des mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS). Der anaerob stabilisierte Klärschlamm wird unter...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungen umfassen die Abholung und Verwertung des mechanisch entwässerten Klärschlammes (MEKS). Der anaerob stabilisierte Klärschlamm wird unter Zugabe von Polymer mit einer Zentrifuge auf rd. 25 % TR entwässert. Anschließend wird der mechanisch entwässerte Klärschlamm in einen Abrollcontainer mit 15 m³ abgeworfen. Die Klärschlammmontage unterliegt jährlichen Schwankungen und bewegte sich zwischen 2022 und 2025 in einem Bereich von rd. 580 bis 650 t MEKS/a bei einem Jahresmittelwert von etwa 25 % TR. Die Klärschlammmenge wird auf rd. 630 t MEKS/a bei einen Jahresmittelwert von rd. 25 % abgeschätzt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-07-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere sonstige Leistungen und/oder Stufen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht kein Rechtsanspruch im Falle einer Insolvenz einer ausführenden Firma und/oder im Falle eines Schadensereignisses.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-28 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-28 14:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Es wird eine Sicherheit für Vertragserfüllung verlangt.” Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721 926-8730📞
Fax: +49 721 926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 062-214701 (2026-03-26)