Auftragsbekanntmachung (2026-01-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Lizenzen des Herstellers Splunk
Referenznummer: AS260018
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Überlassungsvertrages von Splunk Lizenzen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 320 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Überlassungsvertrages von Splunk Lizenzen”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-16 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
“Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§160 ff.GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antragzulässig....”
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§160 ff.GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antragzulässig. Antragsbefugtist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmendurch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig,soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt.
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Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: dd0a3a75-ce02-4ec8-8ecf-c4c7fc642dcf
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
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URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 023-078920 (2026-01-30)