Umbau EG in IMC Turm 2 - HKL + MSR

BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH

Im Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/ Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau EG in IMC Turm 2 - HKL + MSR
Referenznummer: 30-26 (200) LUD
Kurze Beschreibung:
Im Turm 2 im Bereich der aktuellen Arztdienstzimmer im Erdgeschoss soll eine zentrale Intermediate-Care-Einheit (IMC) errichtet werden. Die IMC entlastet die Intensivstation, bietet 5 Einzelzimmer/ Isolationszimmer und 7 Zweibettzimmer in unmittelbarer Nähe zur Intensivstation.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 30-26 (200) LUD
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Bei den ausgeschriebenen Bauarbeiten handelt es sich um Arbeiten für die Installation und Inbetriebnahme von Heizungs-, Kälte- und Lüftungstechnik sowie der Gebäudeautomation in den Etagen Gartengeschoss (GG) und Erdgeschoss (EG) im Zuge des IMC-Stationsumbaus im Turm 2 der BG-Klinik Ludwigshafen. Die Bestandsfläche wird vollständig entkernt. Anschließend beginnen die Ausbauarbeiten. Die Heizungsleitungen werden an die bestehende Heizungstechnik angeschlossen. Die Kältetechnik wird aus anderen Gebäudeteilen herangeführt und entsprechend verlängert. Die Patientenzimmer sollen Heiz-Kühl-Decken erhalten. Es wird im GG eine neue Lüftungszentrale errichtet. Die neue Lüftungsanlage wird den Bereich im EG versorgen. Die erforderliche MSR-Technik muss sich in das Bestandssystem informationsverlustfrei einfügen. Die Arbeiten werden in 2 Bauabschnitten ausgeführt.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Ludwig-Guttmann-Straße 13
Postleitzahl: 67071
Stadt: Ludwigshafen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 18 Monate
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der öffentliche Auftraggeber darf von den Bietern nur Aufklärung über das Angebot oder deren Eignung verlangen. Verhandlungen, insbesondere über Änderungen der Angebote oder Preise, sind unzulässig. Es wird eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe vorausgesetzt.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-04-24 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2 Monate
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-04-24 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 16 a EU VOB/A über das Vergabeportal der DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
mind. 1 Referenz zu vergleichbaren Leistungen im Krankenhaus im laufenden Betrieb Sollte im PQ-Register keine entsprechende Referenz hinterlegt sein, bitte Referenzbogen ausfüllen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestjahresumsatz im Durchschnitt 2.000.000 EUR netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall besteht. Oder, sollte kein entsprechender Versicherungsschutz bestehen, unwiderrufliche und unbedingte, Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen und ein entsprechender Nachweis vor Erteilung des Zuschlags vorgelegt wird.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
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Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr.
1 GWB).
2 und 3 GWB).
4 und 5 GWB).
6, 7, 8 und 9 GWB).
10 GWB).
Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr.
1 GWB)
2 GWB)
3 GWB)
4 GWB)
5 GWB)
6 GWB)
7 GWB)
8 und 9 GWB)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: 992-80310-93
Postanschrift: Ludwig-Guttmann-Straße 13
Postleitzahl: 67071
Postort: Ludwigshafen
Region: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: tobias.sperfeldt@bgu-ludwigshafen.de 📧
Telefon: 062168108311 📞
URL: http://www.bgu-ludwigshafen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHM9BK/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHM9BK 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YHHM9BK 🌏
Name: Vergabeportal des DTVP; Kommunikationstool des jeweiligen Projektraums. Bietende / Bewerbende werden mittels E-Mail-Nachricht unterrichtet, dass eine Nachricht hinterlegt wurde.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHM9BK# 1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt. 2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. 3. Bieter haben die Kommunikation über das Vergabeportal wie eine eigenes E-Mail-Fach regelmäßig auf eingehende Nachrichten der Vergabestelle zu überprüfen. 4. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist für die Bieter verpflichtend. Terminabsprachen müssen schriftlich erfolgen über die Vergabeplattform DTVP. 5. Mehrfachteilnahme eines Unternehmens als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Angebot zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat. 6. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3). 7. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise anzufordern.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de-mail.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB). Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt. Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 056-195524 (2026-03-19)