Auftragsbekanntmachung (2026-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umwandlung Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen
Referenznummer: OV002.26
Kurze Beschreibung:
“Umwandlung Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Umwandlung von 1.100 Citrix CVAD-Lizenzen auf HMC-Lizenzen mit einer Laufzeit von 3 Jahren.”
Zusätzliche Informationen:
“1. Bindefristende: 05.05.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden...”
Zusätzliche Informationen
1. Bindefristende: 05.05.2026 2. Hinweis zu bietereigenen AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Ort der Leistung: Oberhavel🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-30 📅
Datum des Endes: 2029-05-29 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-20 08:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Gesamtumsatz darf hierbei 500.000,00 EUR/netto je abgeschlossenes Geschäftsjahr nicht unterschreiten. Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte sind die Umsatzangaben insgesamt zu erbringen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe durch Dritte ist dieser Nachweis insgesamt zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass mindestens zwei (2) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels dem Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass mindestens zwei (2) mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen, die in den letzten drei Jahren und spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind, ausgeführt wurden. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind mindestens zwei (2) Referenzen mit folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Ausführungszeiträume, Bezeichnung des Leistungsumfangs und Angabe der Auftragswerte. Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte sind die Referenzangaben insgesamt zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedsstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärung ein Nachweis vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mittels Formular 4.1. Eigenerklärung Ausschlussgründe: - Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen wird folgende Erklärung gefordert: - Erklärung zur Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei einer Bietergemeinschaft/Eignungsleihe durch Dritte/Einsatz Unterauftragnehmer sind die Nachweise von jedem Unternehmen zu erbringen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Lizenzgebühr wird jährlich entrichtet.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Geschäftssprache: Deutsch Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Mindeslohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HFFM#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg📧
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 034-116194 (2026-02-17)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-05)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Diese Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung der Angebote wurden auf die Textform gemäß § 126b BGB reduziert.” Andere zusätzliche Informationen
“Ursprünglich waren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bei den Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung der Angebote die Textform sowie...”
Ursprünglich waren auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg bei den Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung der Angebote die Textform sowie fortgeschrittene und qualifizierte Signaturen vorgesehen.
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Quelle: OJS 2026/S 046-158210 (2026-03-05)
Auftragsbekanntmachung (2026-03-12)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Bedingung zur jährlichen Lizenzgebühr wurde gestrichen, da auf eine einmalige Zahlung umgestellt wurde.” Andere zusätzliche Informationen
“Unter Ziff. 5.1.12 der Bekanntmachung war folgende Auftragsbedingung enthalten: "Finanzielle Vereinbarung: Die Lizenzgebühr wird jährlich entrichtet".”
Quelle: OJS 2026/S 051-175983 (2026-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 211 145 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: OV002.26
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-04-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 211 145 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bechtle GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE147847138
Postanschrift: Gutenbergstraße 15
Postleitzahl: 10587
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30 364068 242📞
URL: http://www.bechtle.com🌏
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5HNJA#” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
E-Mail: vergabekammer@mweke.brandenburg.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach den Regelungen des § 160 GWB und des § 135 GWB: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bei einem Verstoß gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB eine Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2026/S 073-256202 (2026-04-14)