Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

Regierungspräsidium Tübingen

Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-04-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-03-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-03-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)
Referenznummer: RPT0152-1353-728
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Essensverpflegung in der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Tübingen (EA)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Kantinen- und Verpflegungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: RPT0152-1353-728
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Postanschrift: Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen (EA)
Postleitzahl: 72072
Stadt: Tübingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-18 📅
Datum des Endes: 2028-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, verlängert sich die Rahmenvereinbarung sowie der Leistungszeitraum automatisch um ein halbes Jahr, soweit keine Vertragspartei der möglichen Verlängerung gegenüber der anderen Vertragspartei bis spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf in Textform widerspricht. In der Folge gilt diese Verlängerungsregelung für jeden Ablauf dieser Rahmenvereinbarung. Davon abweichend endet diese Rahmenvereinbarung in jedem Falle mit Ablauf des 30.09.2030.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Preisgleitklausel: Die in Anlage 4 aufgeführten Preise sind als feste Einheitspreise unveränderlich und werden zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer gezahlt. Frühestens ab dem 01.10.2027 kann aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung, die ab dem 01.10.2027 in Kraft tritt, betreffend das vor Ort eingesetzte Personal eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlan-gen die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderungen sowie auch die ent-sprechenden Anpassungen der tatsächlich seinen Beschäftigten gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise jeweils zu 40 % um die Lohnänderung, welche die als Küchenhilfen eingesetzten Be-schäftigten betrifft, angepasst werden. Dass bei anderen Beschäftigtengruppen eine stärkere oder schwächere Änderung der Vergütung eintritt, bleibt unberücksichtigt. Die Änderungen der Vergütungssätze treten am Ersten des auf Mitteilung in Textform des Auftragnehmers folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Ebenfalls können frühestens zum 01.10.2027 und dann weiter immer jährlich zum 01.10. gestiegene Wareneinstandskosten geltend gemacht werden. Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab in Textform angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. u., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des übernächsten des Mitteilungsmonats wirksam. Die gestiegenen Wareneinstandskosten werden dabei für eine Erhöhung zum 01.10.2027 wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke" des Statistischen Bundesamtes zwischen den Monaten Mai 2026 und April 2027 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für Anpassungen zum 01.10. der Folgejahre. Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg: Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand Juli geteilt durch den Indexstand August (Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100 (Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreichte der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen: Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100 - 100 = 4,8 %). Die im Preisblatt angegebenen Netto-Endpreise werden dann jeweils zu 40 % um die ermittelte durchschnittliche prozentuale Erhöhung des Verbraucherpreisinde-xes angepasst. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu mehr als einer Preiserhöhung, so ist Bezugsgröße für die zweite und alle folgenden Preiserhöhungen der Preis, der sich durch die jeweils vorherige Preiserhöhung ergeben hatte. Dies gilt sowohl für Preisanpassungen aufgrund von Lohnänderungen als auch gestiegener Wareneinstandskosten.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Durchführung der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-04-24 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 68 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-04-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen nicht vollständig fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das vollständige Angebot (Angebotsblatt/ Preisblatt, Anlage 4) ist mit allen in der Anlage 3 (Angebotsschreiben) aufgeführten Anlagen und Nachweisen dem Regierungspräsidium Tübingen ausschließlich in elektronischer Form nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen. landbw.de) einzureichen. Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, der Dienstleistungsvertrag und das Preisblatt nach Auffassung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse), so hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich darauf hinzuweisen. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 14.04.2026 eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Bieterfragen, die nicht über diesen Weg eingehen, werden nicht beantwortet. Sämtliche bekanntgegebenen Änderungen werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und somit Vertragsbestandteil, auch wenn Bieter aufgrund fehlender Registrierung keine Kenntnis erlangt haben. Das Angebot muss bis spätestens Freitag, 24.04.2026, 09:00 Uhr, vollständig bei dem Regierungspräsidium Tübingen eingegangen sein. Die übermittelten Angebote sind mit einer einfachen elektronischen Signatur in Textform einzureichen, können aber auch mit einer fortgeschrittenen oder qualifizierten elektronischen Signatur eingereicht werden. Die einzelnen Formblätter müssen nicht unterschrieben werden und gelten mit der einfachen elektronischen Signatur in Textform als verbindlich erklärt bzw. angeboten. Dies gilt nicht für den Fall, dass Formblätter von Dritten auszufüllen bzw. zu unterschreiben sind.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachunternehmer/Bietergemeinschaften/Eignungsanleihe Die verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bieter / Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und beruflicher Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und Anlage 8a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter / von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) ggf. Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer; 5) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft; 7) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe; 8) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Handelsregisterauszug oder vergleichbare Erklärung in Kopie
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Verpflegung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung) eingesetzt worden sind. *für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Abschluss einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung für die Dauer aller Leistungszeiträume: - Personenschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Sach- und Vermögensschäden bis mindestens 2.500.000 EUR, - Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden bis mindestens 1.000.000 EUR, - Schlüsselschäden bis mindestens 10.000 EUR, - Feuerhaftpflichtschäden bis mindestens 5.000.000 EUR, - Umweltschäden bis mindestens 1.000.000 EUR. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen einschließen. Sie hat sich auf die persönliche Haftpflicht der Personen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag bedient (zum Beispiel Beschäftigte des Auftragnehmers und von Nachunternehmern, insoweit zu erstrecken, als diese Personen Schäden bei der Ausführung ihrer Tätigkeit verursachen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zu Beginn des Leistungszeitraumes und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie die Deckungssummen nachzuweisen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens drei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren, zzgl. des laufenden Kalenderjahres (inkl. laufender Aufträge), die nach Art und Schwierigkeitsgrad mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Aufträge müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für eine Dauer von mindestens sechs Monaten erbracht worden sein. Die Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der ausgegebenen warmen Mittagessen, (regelmäßig mindestens 150 ausgegebene warme Mahlzeiten).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Erklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen 2) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung 3) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576 Der / die Bieter gehört/gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlun-gen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. 4) Erklärung VO (EG) Nr. 2580/2001, VO (EG) Nr. 881/2002 und 2001/931/GASP Ich erkläre/Wir erklären, dass weder mein/unser Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Regierungspräsidium Tübingen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9268-88
Postanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 20
Postleitzahl: 72072
Postort: Tübingen
Region: Tübingen, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@rpt.bwl.de 📧
Telefon: +49 7071-7570 📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/service/ausschreibungen/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDEYM2P/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDEYM2P 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YDEYM2P 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YDEYM2P#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 721-9268730 📞
Fax: +49 721-9263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-03-09+01:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 048-165996 (2026-03-09)