Auftragsbekanntmachung (2026-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ZV - Kommunalbetriebe Neustadt GmbH - Wohnbebauung Märchenpark - Beläge Laubengang / Loggien
Referenznummer: 1200-0452-2026/000187
Kurze Beschreibung:
“Beläge Laubengang / Loggien”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss
- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen
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Beschreibung der Beschaffung
- 4-geschossige Gebäude teilunterkellert , L-förmigen Grundriss
- beide Gebäudeteile mit Schenkellängen von 31,70 m und 30,615 m, laufen in einem stumpfen
Winkel zusammen
- im Schnittpunkt der Gebäudeachsen befindet sich das Treppenhaus mit Aufzug
- asymmetrisches Satteldach, Oberkante des Firstes liegt ca 14,00 m über Geländeoberkante
- vertikale Erschließung der Wohnungen in den Obergeschossen über angeordnete Laubengänge
- Errichtung in Massivbauweise (KS-Mauerwerk)
- Geschoss-,Loggien und Laubengangdecken als Filigrandecken in Stahlbeton
- eine Gebäudehälfte ist unterkellert, Kelleraußenwände als Stahlbeton-Halbfertigteile,
tragende Wände als Kalksandstein, Abdichtung des Kellergeschosses gegen drückendes
Wasser, Lastfall W 2.1-E
- Gründung über einer elastisch gebetteten WU-Stahlbetonbodenplatte, Stärke 50 cm auf Schottertragschicht
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, Frist, bis zu der Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten:
03.03.2026” Dauer
Datum des Beginns: 2026-05-04 📅
Datum des Endes: 2026-07-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-03-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-03-13 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Coburg - Beschaffungsamt
Steingasse 18
96450 Coburg
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.tender24.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-19c2d06220c-cafd17c2190830e”
“Das Beschaffungsamt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
KBN Kommunalbetriebe Neustadst GmbH
Dieselstraße 5
96465...”
Das Beschaffungsamt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch:
KBN Kommunalbetriebe Neustadst GmbH
Dieselstraße 5
96465 Neustadt bei Coburg
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 030-103535 (2026-02-10)