Beabsichtigt ist die Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne für das Sachgebiet Stadtbäume. Das Fahrzeug wird überwiegend für Arbeiten der kommunalen Baumpflege und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum eingesetzt. Die zu liefernde Hubarbeitsbühne muss insbesondere für den täglichen Einsatz im innerstädtischen Bereich geeignet sein und eine Arbeitshöhe von mindestens 30 m erreichen. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen ist ein leistungsfähiges und robustes Fahrzeug mit hoher Einsatzverfügbarkeit erforderlich. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung eines betriebsfertigen Hubarbeitsbühnenfahrzeugs einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Einweisungen und Dokumentationen.
Auftragsbekanntmachung (2026-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 20EU/26 Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne mit mindestens 30 m Arbeitshöhe für die kommunale Baumpflege
Referenznummer: 20EU/26
Kurze Beschreibung:
Beabsichtigt ist die Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne für das Sachgebiet Stadtbäume. Das Fahrzeug wird überwiegend für Arbeiten der kommunalen Baumpflege und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum eingesetzt.
Die zu liefernde Hubarbeitsbühne muss insbesondere für den täglichen Einsatz im innerstädtischen Bereich geeignet sein und eine Arbeitshöhe von mindestens 30 m erreichen. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen ist ein leistungsfähiges und robustes Fahrzeug mit hoher Einsatzverfügbarkeit erforderlich.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung eines betriebsfertigen Hubarbeitsbühnenfahrzeugs einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Einweisungen und Dokumentationen.
Beabsichtigt ist die Ersatzbeschaffung einer Hubarbeitsbühne für das Sachgebiet Stadtbäume. Das Fahrzeug wird überwiegend für Arbeiten der kommunalen Baumpflege und zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum eingesetzt.
Die zu liefernde Hubarbeitsbühne muss insbesondere für den täglichen Einsatz im innerstädtischen Bereich geeignet sein und eine Arbeitshöhe von mindestens 30 m erreichen. Aufgrund der betrieblichen Anforderungen ist ein leistungsfähiges und robustes Fahrzeug mit hoher Einsatzverfügbarkeit erforderlich.
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung eines betriebsfertigen Hubarbeitsbühnenfahrzeugs einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Einweisungen und Dokumentationen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lastwagen mit Hebeplattform📦 Beschreibung
Interne Kennung: 6088798f-155b-424f-ae3e-71046fcc6422
Zusätzliche Informationen: Lieferung spätestens April 2027
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postleitzahl: 54292
Stadt: Trier
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-30 10:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 66 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-23 10:45:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU / § 56 Abs. 2 VgV . Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Gemäß § 16a Abs. 1 VOB/A-EU / § 56 Abs. 2 VgV . Unterlagen, Nachweise, die nachgefordert werden dürfen, werden unter Fristsetzung nachgefordert. Werden die Unterlagen, Nachweise, etc. nicht innerhalb der angegebenen Frist eingereicht, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Nachweis der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung durch Bescheinigung der Versicherung
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation,
das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- drei Referenznachweise aus den letzten fünf Jahren mit mindestens folgenden Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum;
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges
Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation,
das Formblatt 124_LD oder die einheitliche europäische Eigenerklärung
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV
Als vorläufiger Nachweis der geforderten Angaben dient der Nachweis der Präqualifikation, das Formblatt 124 oder die einheitliche europäische Eigenerklärung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2ef520ea-8b6d-41c7-82ab-2d9be8ace693
Abteilung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-371934 (2026-05-29)