Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 3.1 (Los 1):
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik belegen. Dies umfasst Tätigkeiten im Bereich der Stellwerks-, Block- und BÜ-Technik, Funktechnik sowie eisenbahnbetriebliche Analysen unter Berücksichtigung nationaler eisenbahnspezifischer Vorschriften.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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zu Eignungskriterium 3.2 (Los 1):
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS unter Berücksichtigung europäischer eisenbahnspezifischer technischer Vorschriften belegen.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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zu Eignungskriterium 3.3 (Los 1):
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von mind. 100 Mio. € (inkl. USt.) belegen.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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zu Eignungskriterium 3.4 (Los 2): Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung im nationalen und europäischen Eisenbahnrecht belegen. Dabei müssen Fragestellungen zur Fahrzeuggenehmigung nach 4. Eisenbahnpaket und nach Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) bearbeitet worden sein.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenzen kumuliert das nationale und europäische Recht abdecken. Einzelreferenzen sind möglich, so dass sowohl zum nationalen Recht als auch zum europäisches Recht mindestens jeweils ein (1) Referenzprojekt aber insgesamt mindestens drei (3) Referenzprojekte vorzulegen sind.
Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
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Zu jeder Referenz (Nr. 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4) sind folgende Angaben zu machen:
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (siehe jeweiliges Formblatt):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)
- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
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zu Eignungskriterium 4.1 (Lose 1 und 2): Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner Mitgliedsunternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.