Für die wirtschaftliche, verkehrlich und technisch-betrieblich sinnvolle Einführung von ETCS auf dem normalspurigen deutschen Eisenbahnnetz soll eine neue Gesamtstrategie des Bundes erarbeitet werden. Die Gesamtstrategie ETCS umfasst die Definition eines technischen Zielbildes ETCS/DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD, die Entwicklung eines Aus- und Umrüstungskonzeptes für die Infrastruktur und Fahrzeuge sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausrüstung der Fahrzeuge mit ETCS (z.B. Förderinstrumente). Die DB Netz AG stellt derzeit die aktuelle Planung zur Ausrüstung von ETCS und DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD in schriftlicher Form zusammen. Diese Ausarbeitung ist eine wichtige Grundlage für die Leistung. Die Ausarbeitung der DB Netz AG erfolgt anhand eines Fragenkatalogs des BMDV. In diesem Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Begleitung zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung im Auftrag des BMDV benötigt. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie mit den Arbeitspaketen 1 bis 7. Los 2 beinhaltet die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 2333/E15
Kurze Beschreibung:
“Für die wirtschaftliche, verkehrlich und technisch-betrieblich sinnvolle Einführung von ETCS auf dem normalspurigen deutschen Eisenbahnnetz soll eine neue...”
Kurze Beschreibung
Für die wirtschaftliche, verkehrlich und technisch-betrieblich sinnvolle Einführung von ETCS auf dem normalspurigen deutschen Eisenbahnnetz soll eine neue Gesamtstrategie des Bundes erarbeitet werden. Die Gesamtstrategie ETCS umfasst die Definition eines technischen Zielbildes ETCS/DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD, die Entwicklung eines Aus- und Umrüstungskonzeptes für die Infrastruktur und Fahrzeuge sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausrüstung der Fahrzeuge mit ETCS (z.B. Förderinstrumente). Die DB Netz AG stellt derzeit die aktuelle Planung zur Ausrüstung von ETCS und DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD in schriftlicher Form zusammen. Diese Ausarbeitung ist eine wichtige Grundlage für die Leistung. Die Ausarbeitung der DB Netz AG erfolgt anhand eines Fragenkatalogs des BMDV.
In diesem Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Begleitung zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung im Auftrag des BMDV benötigt. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie mit den Arbeitspaketen 1 bis 7. Los 2 beinhaltet die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
“Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag...”
Zusätzliche Informationen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Für die wirtschaftliche, verkehrlich und technisch-betrieblich sinnvolle Einführung von ETCS auf dem normalspurigen deutschen Eisenbahnnetz soll eine neue...”
Kurze Beschreibung
Für die wirtschaftliche, verkehrlich und technisch-betrieblich sinnvolle Einführung von ETCS auf dem normalspurigen deutschen Eisenbahnnetz soll eine neue Gesamtstrategie des Bundes erarbeitet werden. Die Gesamtstrategie ETCS umfasst die Definition eines technischen Zielbildes ETCS/DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD, die Entwicklung eines Aus- und Umrüstungskonzeptes für die Infrastruktur und Fahrzeuge sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausrüstung der Fahrzeuge mit ETCS (z.B. Förderinstrumente). Die DB Netz AG stellt derzeit die aktuelle Planung zur Ausrüstung von ETCS und DSTW sowie ergänzender Maßnahmen aus dem Programm DSD in schriftlicher Form zusammen. Diese Ausarbeitung ist eine wichtige Grundlage für die Leistung. Die Ausarbeitung der DB Netz AG erfolgt anhand eines Fragenkatalogs des BMDV.
“In diesem Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Begleitung zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung im...”
Kurze Beschreibung
In diesem Zusammenhang wird eine fachlich-beratende Begleitung zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung im Auftrag des BMDV benötigt. Der Auftrag wird in zwei Lose gegliedert. Los 1 umfasst die Entwicklung der Gesamtstrategie mit den Arbeitspaketen 1 bis 7. Los 2 beinhaltet die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung, die Bearbeitung rechtlicher Aspekte des Los 1 und die laufende Unterstützung des AG in rechtlichen Fragestellungen.
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Geschätzter Gesamtwert: 4 720 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Entwicklung der Gesamtstrategie
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
“Los 1 umfasst folgende Arbeitspakte (AP):”
“In AP 1 (Grundlagenermittlung, Bewertung der aktuellen Planung der DB Netz AG) soll die aktuelle Planung der DB Netz AG analysiert und hinsichtlich der...”
Kurze Beschreibung
In AP 1 (Grundlagenermittlung, Bewertung der aktuellen Planung der DB Netz AG) soll die aktuelle Planung der DB Netz AG analysiert und hinsichtlich der Plausibilität und der zu erwartenden Zielerreichung bewertet werden. Die Planung der DB Netz AG inklusive der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie gegenübergestellt und bewertet. Die aktuellen nationalen ETCS-Ausrüstungsstrategien ausgewählter europäischer Mitgliedstaaten werden analysiert und hinsichtlich deren Übertragbarkeit bewertet. Die europäischen Vorgaben zur ETCS-Ausrüstung werden berücksichtigt.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (7) “AP 2 (Technisches Zielbild) beinhaltet die Entwicklung eines technischen Zielbildes für die Infrastruktur- und Fahrzeugausrüstung. Es sind Varianten für das...”
Kurze Beschreibung
AP 2 (Technisches Zielbild) beinhaltet die Entwicklung eines technischen Zielbildes für die Infrastruktur- und Fahrzeugausrüstung. Es sind Varianten für das technische Zielbild zu entwickeln und zu bewerten. Die Vorzugsvariante ist zu empfehlen.
“Schwerpunkt von AP 3 (Fahrzeugausrüstung) bildet die Betrachtung der ETCS-Fahrzeugausrüstung. Für die Entwicklung einer Gesamtstrategie (AP 4) sollen die...”
Kurze Beschreibung
Schwerpunkt von AP 3 (Fahrzeugausrüstung) bildet die Betrachtung der ETCS-Fahrzeugausrüstung. Für die Entwicklung einer Gesamtstrategie (AP 4) sollen die Grundlagen für die Fahrzeugausrüstung analysiert und bewertet werden.
“AP 4 (Entwicklung einer Gesamtstrategie) bildet den Schwerpunkt des Projektes. Das Arbeitspaket 4 dient der Entwicklung einer realistischen Aus- und...”
Kurze Beschreibung
AP 4 (Entwicklung einer Gesamtstrategie) bildet den Schwerpunkt des Projektes. Das Arbeitspaket 4 dient der Entwicklung einer realistischen Aus- und Umrüstungsstrategie für das technische Zielbild (AP 2) unter Berücksichtigung von Risiken und Maßnahmen zur Risikominimierung sowie zur Optimierung. Es ist ein Finanzierungsmodell und ein Finanzplan zu erarbeiten und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß §7 Absatz 2 BHO durchzuführen. Optional soll eine Fahrzeugförderrichtlinie erarbeitet werden (Bedarfsposition). Die Ergebnisse werden in der Gesamtstrategie zusammengefasst.
“AP 5/6 (Begleitung Dialogprozesse und Unterstützungsleistung) beinhaltet die Unterstützung des BMDV insbesondere zu technischen und betrieblichen und...”
Kurze Beschreibung
AP 5/6 (Begleitung Dialogprozesse und Unterstützungsleistung) beinhaltet die Unterstützung des BMDV insbesondere zu technischen und betrieblichen und allgemeinen Fragen in der Umsetzung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen. Hierzu sollen der Branchendialog sowie erforderliche Abstimmungs- und Einbindungsprozesse bezogen auf relevante Bundesbehörden (z.B. Bundesministerium der Finanzen, Eisenbahn-Bundesamt, Bundesnetzagentur, ERA etc.) unterstützt werden.
“Das AP 7 (Projekt- und Qualitätsmanagement) beinhaltet ein umfassendes und zielgerichtetes Projekt- und Qualitätsmanagement.”
“Zwischen den Arbeitspaketen bestehen Schnittstellen und Interdependenzen. Die sinnvolle zeitliche Reihung der Bearbeitung der Arbeitspakete obliegt dem...”
Kurze Beschreibung
Zwischen den Arbeitspaketen bestehen Schnittstellen und Interdependenzen. Die sinnvolle zeitliche Reihung der Bearbeitung der Arbeitspakete obliegt dem Auftragnehmer (AN).
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 310 000 EUR 💰
Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen:
“Die in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 3.4.4 (AP 4.4) aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein...”
Beschreibung der Optionen
Die in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 3.4.4 (AP 4.4) aufgeführte Bedarfsposition wird im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.
“Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag...”
Beschreibung der Optionen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Zusätzliche Informationen:
“Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag...”
Zusätzliche Informationen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Bezeichnung des Loses: Rechtlichen Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Erarbeitung einer Gesamtstrategie ETCS mit Migrationskonzept und deren Umsetzung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
“Los 2 umfasst folgende AP:”
“AP 1: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung und Entwicklung von konkreten Änderungsvorschlägen zur Anpassung bzw. Änderung...”
Kurze Beschreibung
AP 1: Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fahrzeugausrüstung und Entwicklung von konkreten Änderungsvorschlägen zur Anpassung bzw. Änderung des regulatorischen Regelwerks auf nationaler Ebene.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (1) “AP 2: Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen und Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Los 1 erforderlich sind. Die Koordination dieser...”
Kurze Beschreibung
AP 2: Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen und Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Los 1 erforderlich sind. Die Koordination dieser Arbeiten erfolgt durch den AN des Los 1. Zusätzlich erfolgt die Beratung und Unterstützung des Auftraggebers im gesamten Leistungszeitraum zu rechtlichen Fragen zum Themenbereich der Aus- und Umrüstung des deutschen normalspurigen Eisenbahnnetzes sowie der Fahrzeuge mit ETCS sowie weiterer zugehöriger Themen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 410 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Bonn, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“Los 1 und 2:”
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:” Mehr anzeigen (4) “a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§...”
“b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen...”
Befähigung zur Berufsausübung
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
“c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch...”
Befähigung zur Berufsausübung
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Los 1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung”
Mindeststandards:
“Los 1: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit”
“folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:” Mehr anzeigen (3) “- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall”
“- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000 € je Schadensfall”
“Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung...”
Mindeststandards
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“Los 1 - Eignungskriterium 3.1:”
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (11) “Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik, eisenbahnbetrieblicher Analysen sowie nationale...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik, eisenbahnbetrieblicher Analysen sowie nationale eisenbahnspezifische Vorschriften
“Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS sowie europäische eisenbahnspezifische...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bereich: Gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS sowie europäische eisenbahnspezifische technische Vorschriften
“Bereich: Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von mind. 100 Mio. € (inkl. USt.)”
“Los 2 - Eignungskriterium 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Los 2 - Eignungskriterium 3.4: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Mai 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
“Bereich: Rechtsberatung zum nationalen und europäischen Eisenbahnrecht”
“Los 1 und Los 2: Eignungskriterium 4.1: Interessenkonflikte/Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV”
“Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
“Los 1 und Los 2: Eignungskriterium 4.2: NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576”
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Mindeststandards:
“zu Eignungskriterium 3.1 (Los 1):”
“Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit)...”
Mindeststandards
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (27) “Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik...”
Mindeststandards
Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeit im Bereich der nationalen Leit- und Sicherungstechnik belegen. Dies umfasst Tätigkeiten im Bereich der Stellwerks-, Block- und BÜ-Technik, Funktechnik sowie eisenbahnbetriebliche Analysen unter Berücksichtigung nationaler eisenbahnspezifischer Vorschriften.
“Mindestens ein (1) Referenzprojekt muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.”
“zu Eignungskriterium 3.2 (Los 1):”
“Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit)...”
Mindeststandards
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
“Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:”
“Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems...”
Mindeststandards
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeiten mit Schwerpunkt europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems ERTMS unter Berücksichtigung europäischer eisenbahnspezifischer technischer Vorschriften belegen.
“Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für...”
Mindeststandards
Es sind mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen, die Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für Verkehrsinfrastrukturprojekte mit einem Investitionsvolumen von mind. 100 Mio. € (inkl. USt.) belegen.
“zu Eignungskriterium 3.4 (Los 2): Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in...”
Mindeststandards
zu Eignungskriterium 3.4 (Los 2): Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
“Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung im nationalen und europäischen Eisenbahnrecht belegen. Dabei müssen Fragestellungen...”
Mindeststandards
Es sind mindestens drei (3) Referenzen vorzulegen, die Rechtsberatung im nationalen und europäischen Eisenbahnrecht belegen. Dabei müssen Fragestellungen zur Fahrzeuggenehmigung nach 4. Eisenbahnpaket und nach Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) bearbeitet worden sein.
“Es ist nicht erforderlich, dass die Referenzen kumuliert das nationale und europäische Recht abdecken. Einzelreferenzen sind möglich, so dass sowohl zum...”
Mindeststandards
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenzen kumuliert das nationale und europäische Recht abdecken. Einzelreferenzen sind möglich, so dass sowohl zum nationalen Recht als auch zum europäisches Recht mindestens jeweils ein (1) Referenzprojekt aber insgesamt mindestens drei (3) Referenzprojekte vorzulegen sind.
“Zu jeder Referenz (Nr. 3.1, 3.2, 3.3 und 3.4) sind folgende Angaben zu machen:”
“Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (siehe jeweiliges Formblatt):”
“- Kurztitel des Referenzprojektes”
“- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt”
“- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich”
“- Leistungszeitraum (Monat/Jahr)”
“- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die...”
Mindeststandards
- Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
“- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung Bitte erläutern Sie, warum dieses...”
Mindeststandards
- Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter "Beschreibung des Referenzprojektes" beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten ein.
“zu Eignungskriterium 4.1 (Lose 1 und 2): Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden....”
Mindeststandards
zu Eignungskriterium 4.1 (Lose 1 und 2): Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
“Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn”
“1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem...”
Mindeststandards
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
“2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner...”
Mindeststandards
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner Mitgliedsunternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
“Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:”
“- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder”
“- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche...”
Mindeststandards
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.” Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Los 1 und 2:”
“Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen (Interessenkonflikte) jedweder Art zu vermeiden. Der AN, einschließlich anderer Unternehmen i. S. d. § 47 VgV mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer darf/dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen geschuldeten Leistungen zu beeinträchtigen es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Mehr anzeigen (8) “Eine potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn”
“1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag der DB Netz AG oder verbundener Unternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
“2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
2) der Bieter (einschließlich der vorgenannten Unternehmen) gleichzeitig Beratungsleistungen im Auftrag des Verbands der Bahnindustrie oder seiner Mitgliedsunternehmen zu einem vergleichbaren Themenbereich oder zu Teilbereichen der Gesamtleistung erbringt
“Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:”
“- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder”
“- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen. Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
“Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576:”
“Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer/Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
“1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von...”
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de; ) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
“2) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 01.06.2023 einzureichen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die...”
Zusätzliche Informationen
2) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 01.06.2023 einzureichen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bietern zur frei Verfügung gestellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
“§ 160 GWB lautet:” Mehr anzeigen (9) “(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
“1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
“Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 094-291319 (2023-05-11)
Ergänzende Angaben (2023-06-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-09-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 720 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag...”
Zusätzliche Informationen
Kann der Auftrag nicht ohne Änderung der Vergütungsobergrenze ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden, beispielsweise weil der Auftrag Forschungsarbeiten in einem sehr dynamischen Umfeld beinhaltet, dessen Randbedingungen in einem steten Wandel sind und dadurch eine deutlich umfangreichere Aufgabenstellung als bislang absehbar nach sich zieht, kann der AG einvernehmlich mit dem AN ohne erneute Ausschreibung eine neue Vergütungsobergrenze festsetzen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-08-01 📅
Name: McKinsey & Company, Inc.
Postort: Düsseldorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 980 730 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-01 📅
Name: Orth Kluth Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postort: Berlin
Land: Berlin🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 313 300 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Der Auftraggeber weist insbesondere auf die Regelungen des § 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html sowie die Regelungen des § 135 (Unwirksamkeit) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html und § 134 (Informations- und Wartepflicht) GWB, einzusehen z.B. unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html hin.
“§ 135 GWB Abs. 1 und 2 GWB lauten:” Mehr anzeigen (4) “(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber”
“1. gegen § 134 verstoßen hat oder”
“2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2023/S 175-549613 (2023-09-07)