Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
LOS 1
zu EK 3.1: Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
- das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 50 Mio. haben
- der eigene Leistungsanteil muss mindestens 150 Personentage betragen haben
- die Leistungen müssen folgende Rechtsgebiete umfasst haben:
- Vertragsrecht bzgl. Verträgen mit staatlichem und nichtstaatlichem Vertragspartner
- Preisrecht und Gebührenrecht
- Recht der EU
- Wettbewerbsrecht (insbesondere Kartell- und Beihilfenrecht)
- die Leistung muss in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat erbracht worden sein.
Können Erfahrungen zu allen Rechtsgebieten nicht mit einer Referenz nachgewiesen werden, so kann der Nachweis durch mehrere Referenzen erbracht werden, dabei muss der eigene Leistungsanteil insgesamt 150 Personentage umfasst haben.
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LOS 2
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
- das Referenzprojekt muss ein Gesamtprojektvolumen i.H.v. EUR 50 Mio. haben
- der eigene Leistungsanteil muss mindestens 250 Personentage betragen haben
- die Leistungen müssen im Zusammenhang mit der Konzeption und/oder dem Vollzug von komplexen Verträgen im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Mautsystemen und/oder sonstigen Systemen für Straßenbenutzungsgebühren erbracht worden sein.
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LOS 1 und 2
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können der AN einschließlich anderer Unternehmen i.S.d. §47 VgV, mit ihm oder diesen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte oder seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer
- keine Beratungs- und/oder Unterstützungsleistungen für
- Unterauftragnehmer der Betreibergesellschaft des deutschen Mautsystems oder
- andere Mauterheber in Europa und deren wirtschaftlich verbundene
Unternehmen oder
- EEMD-Anbieter und deren wirtschaftlich verbundene
Unternehmen oder einen Zusammenschluss von EEMD-Anbietern (Verband) oder
- keine vergleichbaren Beratungs- und/ oder Unterstützungsleistungen
- für andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder
- die EU-Kommission
erbracht werden und
- nicht die EEMD-Vermittlungsstelle gemäß § 28 MautSysG betrieben werden
es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmens), dass:
- derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Interessenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist oder
- eine kurze Darstellung des Sachverhalts bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus sich des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen ist/wird. Der Bieter muss hierzu geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten darstellen.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter bzw. das betroffene Unternehmen von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.