Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) als auch vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMDV entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2023 auslaufen. Auch über den 31.12.2023 hinaus besteht beim BMDV und BALM weiterhin Beratungsbedarf.
Seit dem 01.01.2005 wird auf deutschen Bundesautobahnen eine streckenabhängige Maut für Lkw ab 12 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG), ohne Eingriff in den Verkehrsfluss und weitgehend vollautomatisch durch die Kombination von Satellitennavigation und Mobilfunk erhoben. Die Mautpflichtgrenze wurde inzwischen auf 7,5 t zGG abgesenkt und die Mautpflicht wurde auf alle Bundesstraßenabschnitte ausgedehnt. Die Mautpflichtgrenze soll zum 01.07.2024 auf 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) sinken.
Die Lkw-Maut leistet einen wichtigen Beitrag zum Ausbau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur.
Die Lkw-Maut bietet einen Anreiz, die Auslastung der Lkw zu optimieren, Leerfahrten zu vermeiden und - durch die Berücksichtigung der Lärm- und Luftverschmutzungskosten so-wie der Kosten der verkehrsbedingten CO2-Emissionen in den Mautsätzen - verstärkt um-weltfreundliche Lkw einzusetzen.
Der ursprüngliche Vertrag mit der Betreibergesellschaft Toll Collect GmbH sowie deren Anteilseignern endete am 31. August 2018. Der Bund hat im Rahmen einer vertraglich angelegten Call Option mit Wirkung zum 1. September 2018 die Geschäftsanteile an der Toll Collect GmbH übernommen und wird diese dauerhaft halten. Die Toll Collect GmbH wurde an die Anforderungen an eine Gesellschaft des Bundes angepasst. Das Mautsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Außerdem ist die rechtliche und technische Ausgestaltung des europäischen elektronischen Mautdienstes (EEMD/EETS) auf europäischer und nationaler Ebene weiter auszuarbeiten und umzusetzen. In diesem Zusammenhang muss auch das Vergütungskonzept für EEMD-Anbieter weiterentwickelt werden.
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Insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des EEMD sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lkw-Maut in Deutschland und der rechtlichen und technologischen Rahmenbedingungen der Nutzerfinanzierung sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen erforderlich.
Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden in folgenden zwei Losen vergeben:
Los 1: Rechtliche Beratung
Los 2: Technische Beratung
Der jeweilige Auftragnehmer (AN) hat den Auftraggeber (AG) bei allen rechtlichen bzw. technischen Fragestellungen im Bereich der Lkw-Maut und Nutzerfinanzierung zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen werden sowohl vom BMDV als auch vom BALM in Anspruch genommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Infrastrukturen
Referenznummer: 2348/StV10
Kurze Beschreibung:
“Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) als auch vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)...”
Kurze Beschreibung
Im Bereich der Lkw-Maut wird zurzeit sowohl vom Bundesministerium für Digitales und Ver-kehr (BMDV) als auch vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) rechtliche und technische Beratung in Anspruch genommen. Zu diesem Zweck hat das BMDV entsprechende Beraterverträge geschlossen, die am 31.12.2023 auslaufen. Auch über den 31.12.2023 hinaus besteht beim BMDV und BALM weiterhin Beratungsbedarf.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rechtsberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratung im Bereich Infrastrukturen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot