255 FELDA - Putzarbeiten

Stadibau Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH

Neubau Wohnanlage mit Untergeschoss und Tiefgarage, Johann-Biersack-Straße in Feldafing - Putzarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Putzarbeiten
Referenznummer: VE 321131
Kurze Beschreibung:
Neubau Wohnanlage mit Untergeschoss und Tiefgarage, Johann-Biersack-Straße in Feldafing - Putzarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Putzarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadibau Gesellschaft für den Staatsbedienstetenwohnungsbau in Bayern mbH
Postanschrift: Mottlstraße 1
Postleitzahl: 80804
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadibau.de 🌏
E-Mail: 255fel@stadibau.bayern 📧
Telefon: +49 89360002-323 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4F6T4N/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4F6T4N 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-20 📅
Datum des Beginns: 2024-01-22 📅
Datum des Endes: 2024-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 203-635363
ABl. S-Ausgabe: 203
Zusätzliche Informationen
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam: - elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben, - elektonische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten, - Annahme von Angeboten ausschließlich auf elektronischem Weg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.dtvp.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.dtvp.de (in Textform) möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Submissionstermin möglich. Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter www.dtvp.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber. Sie haben sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen. Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge/der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Teilnahmeanträge/Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren. Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr. Oder E-Mail-support an: support@cosinex.de oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/ Supportanfrage/ Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4F6T4N
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadibau GmbH, Gesellschaft für Staatsbediensteten
Wohnungsbau plant den Neubau einer Wohnanlage mit 19 Wohneinheiten, Untergeschoss und einer Tiefgarage in Feldafing. Das städtebauliche Konzept sieht drei maßstäbliche Einzelhäuser vor, einen dreigeschossigen Baukörper an der Johann-Biersack-Straße und zwei gartenseitige Gebäude in zweigeschossiger Bauweise.
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Putzarbeiten:
- WDVS Haus 1: 150 m²
- Putz außen Haus 1: 365 m²
- Putz außen Haus 2: 315 m²
- Putz außen Haus 3: 365 m²
- Putz innen Haus 1: 1305 m²
- Putz innen Haus 2: 1005 m²
- Putz innen Haus 3: 1350 m²
- Sockel Glasfaserbeton Haus 1: 80m
- Sockel Glasfaserbeton Haus 2: 50m
- Sockel Glasfaserbeton Haus 3: 60m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Johann-Biersack-Straße 23 82340 Feldafing

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung - siehe Link:
Präqualifizierte Unternehmen: Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen:
Ausgefülltes Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben/Nachweisen:
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %,
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte
Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen,
- vergleichbare Referenzen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre,
- Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe- oder Handelsregister des Wohnsitzes,
- Nachweis Sozialversicherung,
- Nachweis Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft,
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung,
- aktuelle Freistellungsbescheinigung Finanzamt.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Staatliche Wohnungsbaugesellschaft
Kontakt
Kontaktperson: Herr Georg Schalper
Internetadresse: www.stadibau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4F6T4N/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Seit dem 18.10.2018 sind folgende Änderungen für EU-weite Vergaben gesetzlich wirksam:
- elektronische Veröffentlichung der EU-weiten Vergaben,
- elektonische Kommunikation mit Bietern und Lieferanten,
- Annahme von Angeboten ausschließlich auf elektronischem Weg.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum Download auf www.dtvp.de zur Verfügung. Die Angebotsabgabe ist nur elektronisch auf www.dtvp.de (in Textform) möglich. Andere Formen der Angebotsabgabe, etwa per Telefax
oder E-Mail sind nicht zugelassen.
Bieterfragen sind nur bis maximal 10 Kalendertage vor dem Submissionstermin möglich.
Über rechtzeitig eingehende Bieterfragen und deren Beantwortung sowie etwaige Korrekturen an den Vergabeunterlagen informiert der Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist unter www.dtvp.de. Die Bieter erhalten keine gesonderte Nachricht hierüber. Sie haben sich eigenverantwortlich auf der Plattform zu informieren und die zur Verfügung gestellten Informationen zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unter
Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Teilnahmeanträge/der Angebote ist der Zeitstempel des
Vergabeportals. Teilnahmeanträge/Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren
Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht
vom Bewerber/vom Bieter zu vertreten sind. Bewerber/Bieter sind gehalten, die Teilnahmeanträge/Angebote
mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten
Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein
zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle
unverzüglich darüber zu informieren.
Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer:
0900-1-267463
(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der
Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr.
Supportanfrage/
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4F6T4N

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 203-635363 (2023-10-16)
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