Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden. Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben. Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung. Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit. VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt. Zielsetzung der Maßnahme: Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern. Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen. Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029. Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze. Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme. Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 42/2026 - VITA Qualifizierungsmaßnahme
Referenznummer: 10.30.50-42/2026
Kurze Beschreibung:
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben.
Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung.
Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit.
VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt.
Zielsetzung der Maßnahme:
Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern.
Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen.
Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029.
Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze.
Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme.
Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.
Im Fokus der Maßnahme stehen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im SGB II Leistungsbezug, wobei sowohl bereits diagnostizierte Erkrankungen als auch noch nicht eindeutig geklärte gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist die Maßnahme für Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung geeignet. Es können auch Teilnehmer zugewiesen werden, die eine geringfügige Nebenbeschäftigung ausüben.
Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt ein erhebliches Risiko für die physische und psychische Gesundheit dar. Insbesondere Langzeitleistungsbeziehende sind überdurchschnittlich oft von gesundheitlichen Einschränkungen betroffen, die sowohl diagnostiziert als auch unerkannt eine dauerhafte berufliche Instabilität bedingen. Diese Wechselwirkung zwischen Gesundheit und Erwerbslosigkeit verringert nicht nur die Integrationschancen, sondern beeinträchtigt massiv die gesellschaftliche Teilhabe sowie die allgemeine Lebensführung.
Mit Blick auf die kommenden gesetzlichen Anpassungen im SGB II 2026 rückt VITA das Prinzip des Förderns und Forderns wieder konsequenter in den Mittelpunkt der Integrationsarbeit.
VITA verknüpft die Themenkomplexe Gesundheit und Arbeit innerhalb der individuellen Lebenswelt der Teilnehmenden und schafft durch eine erhöhte Betreuungsdichte die notwendige Verbindlichkeit, um nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz wird eine zielgerichtete Aktivierung sichergestellt, die über die bloße Stabilisierung hinausgeht und eine belastbare Perspektive für den ersten Arbeitsmarkt entwickelt.
Zielsetzung der Maßnahme:
Das primäre Ziel der Maßnahme ist die direkte und nachhaltige Integration der Teilnehmer in eine leidensgerechte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Gesundheitsförderung und individuelle Problembearbeitung werden hierbei nicht als isolierte Vorleistungen betrachtet, sondern sind zwingender Bestandteil eines aktiven Vermittlungsprozesses, der ab dem ersten Tag der Teilnahme eingeleitet wird. Der Fokus liegt dabei auf der unmittelbaren Identifikation marktfähiger Ressourcen und deren proaktiver Vermarktung gegenüber potenziellen Arbeitgebern.
Der Auftragnehmer ist gefordert, gesundheitliche Einschränkungen als Rahmenbedingung für eine gezielte Akquise passgenauer Arbeitsplätze zu nutzen und nicht als Hindernis für den Vermittlungsversuch anzusehen.
Die individuelle Teilnahmedauer der Maßnahme liegt bei 9 Monaten. Der Einstieg erfolgt laufend. Die Maßnahme ist für eine Kapazität von maximal 30 Teilnehmern ausgelegt. Die Gesamtmaßnahme beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2029.
Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze.
Vergütet werden die tatsächlich besetzten Maßnahmenplätze. Eine Mindestvergütung in Höhe von 60% der Gesamtmaßnahmenplätze wird jedoch nach 6 Monaten Laufzeit der Maßnahme garantiert. Die Mindestvergütung von 60% der Teilnehmerplätze gilt bis 6 Monate vor Ende der Laufzeit der Maßnahme.
Daraus ergibt sich der Zeitraum, in dem die Mindestvergütung gilt: 01.05.2027 – 30.04.2029.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 42/2026
Titel: VITA Qualifizierungsmaßnahme
Zusätzliche Informationen:
Bieter-Konzept - Mit dem Angebot ist zusätzlich einzureichen:
Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung inkl. Flyerentwurf. Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen und im PDF For-mat einzureichen. Der Umfang ist auf maximal 30 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand min. 1,0, DIN 5008 dient als Orientierung) zu beschränken. Überschreitungen des Umfangs von 30 Seiten von mehr als 25% (inklusive erläuternder und inhaltlich relevanter Anhänge) oder grobe Abweichungen an den Formatierungsvorgaben, die offensichtlich nur der Einhaltung der Seitenvorgabe dienen, führen zu einem Ausschluss des Angebots. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgefüh-ten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich im Zuge der Angebotsprüfung vor, auf Grundlage von § 15 HVTG vom Bieter die Urkalkulation dessen Angebots anzufordern. Hierzu ergeht eine gesonderte Benachrichtigung.
Bieter-Konzept - Mit dem Angebot ist zusätzlich einzureichen:
Bieter-Konzept zur Maßnahme-Durchführung inkl. Flyerentwurf. Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen und im PDF For-mat einzureichen. Der Umfang ist auf maximal 30 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11, Zeilenabstand min. 1,0, DIN 5008 dient als Orientierung) zu beschränken. Überschreitungen des Umfangs von 30 Seiten von mehr als 25% (inklusive erläuternder und inhaltlich relevanter Anhänge) oder grobe Abweichungen an den Formatierungsvorgaben, die offensichtlich nur der Einhaltung der Seitenvorgabe dienen, führen zu einem Ausschluss des Angebots. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgefüh-ten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich im Zuge der Angebotsprüfung vor, auf Grundlage von § 15 HVTG vom Bieter die Urkalkulation dessen Angebots anzufordern. Hierzu ergeht eine gesonderte Benachrichtigung.
Die Maßnahme muss in Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Steinbach oder Oberursel (Taunus) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten. Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkt an der Maßnahme teilnehmen können.
Die Maßnahme muss in Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Steinbach oder Oberursel (Taunus) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten. Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkt an der Maßnahme teilnehmen können.
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Postleitzahl: 61352
Stadt: Bad Homburg v. d. Höhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hochtaunuskreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Datum des Endes: 2029-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Es sind vom Auftragnehmer 30 Teilnehmerplätze vorzuhalten. Es besteht die Möglichkeit einer Aufstockung der Maßnahmenplätze auf 40 Teilnehmerplätze.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Maßnahme muss in Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Steinbach oder Oberursel (Taunus) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrs-mitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten. Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkt an der Maßnahme teilnehmen können.
Die Maßnahme muss in Bad Homburg vor der Höhe, Friedrichsdorf, Steinbach oder Oberursel (Taunus) durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat Maßnahmenräumlichkeiten einzurichten, welche in angemessener Zeit mit öffentlichen Verkehrs-mitteln aufgesucht werden können. Die Gehzeit vom/zum öffentlichen Verkehrsmittel soll 10 Minuten nicht überschreiten. Menschen mit Behinderungen müssen uneingeschränkt an der Maßnahme teilnehmen können.
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Coaching📦
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren gemäß Abschnitt 3 VgV i. V. mit § 15 VgV.
Rechtsgrundlage: Offenes Verfahren gemäß Abschnitt 3 VgV i. V. mit § 15 VgV.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-24 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-24 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-24 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderungen im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Die Eignungsnachweise sind in Ziffer 2. 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Dokument I-ABB) aufgeführt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17.06.2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Zudem sind die „HVTG-Eigenerklärungen" abzugeben.
Die Erklärungen befinden sich als Dokumente III-04, III-10 und III-11 in den Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten. Diese bezieht sich auf die Bewerbung/das Angebot und den Inhalt der Erklärung.
Der Bewerber/Bieter nimmt die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der EU-DSGVO zur Kenntnis (Dokument III-06) und beachtet die Antikorruptionsklausel (Dokument III-08).
Der Bewerber/Bieter gibt die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei öffentlichen Aufträgen“ nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 17.06.2026 (GVBl. 2026 Nr. 40) ab.
Der Bewerber/Bieter gibt zudem die Eigenerklärung betreffend Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31.07.2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022, ab.
Zudem sind die „HVTG-Eigenerklärungen" abzugeben.
Die Erklärungen befinden sich als Dokumente III-04, III-10 und III-11 in den Vergabeunterlagen und sind in Textform (§ 126b BGB) zu leisten. Diese bezieht sich auf die Bewerbung/das Angebot und den Inhalt der Erklärung.
Der Bewerber/Bieter nimmt die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf Grundlage der EU-DSGVO zur Kenntnis (Dokument III-06) und beachtet die Antikorruptionsklausel (Dokument III-08).
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreisausschuss des Hochtaunuskreises
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00003877
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Region: Hochtaunuskreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsservice und Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zentrale-vergabestelle@hochtaunuskreis.de📧
Telefon: +49 6172 999 1350📞
URL: https://www.hochtaunuskreis.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E17217921🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E17217921🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Abteilung: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Luisenplatz 2
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 12-6603📞
Fax: +49 611 327-648534 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Siehe § 160 Abs. 3 GWB.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-22+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 139-508153 (2026-07-20)