5-Laser Zellsortiersystem

Universität Bayreuth

Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines High-End-Geräts für die fluoreszenzaktivierte Zellsortierung (FACS). Dieses soll für eine breite Palette von Anwendungen eingesetzt werden, die von Biochemie und Genetik bis hin zu Biomechanik, Biotechnologie und Materialwissenschaften reichen. Genauer gesagt wird das Gerät eingesetzt, um große Mengen totipotenter Stammzellen für die Regenerationsforschung aus einer Primärquelle zu isolieren.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-22 Auftragsbekanntmachung
2023-11-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Durchflussmessgeräte
Referenznummer: 2023ZV000020
Kurze Beschreibung:
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines High-End-Geräts für die fluoreszenzaktivierte Zellsortierung (FACS). Dieses soll für eine breite Palette von Anwendungen eingesetzt werden, die von Biochemie und Genetik bis hin zu Biomechanik, Biotechnologie und Materialwissenschaften reichen. Genauer gesagt wird das Gerät eingesetzt, um große Mengen totipotenter Stammzellen für die Regenerationsforschung aus einer Primärquelle zu isolieren.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Durchflussmessgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Durchflussmessgeräte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Bayreuth
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de 📧
Telefon: +49 921550 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8192844a-07a8-4691-9121-9e91888fedf4 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8192844a-07a8-4691-9121-9e91888fedf4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 186-582135
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. [12]http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html [13]http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 420168.07 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420168.07 EUR 💰
Dauer: 1 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: VOL/B

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: staatliche Behörde
Kontakt
Kontaktperson: De Zanet, Stefan
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8192844a-07a8-4691-9121-9e91888fedf4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134,
135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
[12]http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
[13]http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134,
135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
[12]http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
[13]http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Quelle: OJS 2023/S 186-582135 (2023-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 5-Laser Zellsortiersystem
Referenznummer: 5ef7f20c-a19e-45b3-9693-2fd5514b7bb4
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Durchflussmessgeräte 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420168.07 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 420 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 420 000 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 420 000 💰
Beschreibung
Interne Kennung: e7711b75-4845-431e-bc0f-f59e1ab04701
Geschätzter Wert ohne MwSt: 420 168 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Beschaffung eines High-End-Geräts für die fluoreszenzaktivierte Zellsortierung (FACS). Dieses soll für eine breite Palette von Anwendungen eingesetzt werden, die von Biochemie und Genetik bis hin zu Biomechanik, Biotechnologie und Materialwissenschaften reichen. Genauer gesagt wird das Gerät eingesetzt, um große Mengen totipotenter Stammzellen für die Regenerationsforschung aus einer Primärquelle zu isolieren.
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Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 95447
Stadt: Bayreuth
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Höchstes Angebot: 420 000 💰
Niedrigstes Angebot: 420 000 💰
Kennung des Angebots: 2023115334
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becton Dickinson GmbH
Nationale Registrierungsnummer: deaf67fa-4129-48d4-abab-fb2a310f188e
Postanschrift: Tullastr. 8-12
Postleitzahl: 69126
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: anke_lindemann@europe.bd.com 📧
Telefon: 06221305242 📞
Fax: 06221305413 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Universität Bayreuth
Nationale Registrierungsnummer: 9b4042e0-f924-4bab-b4d8-78cf05e37bc5
Abteilung: Abt. II - Vergabestelle
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abt. II - Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de 📧
Telefon: +49 921550 📞
URL: https://www.uni-bayreuth.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Bildung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html 🌏
Quelle: OJS 2023/S 217-684549 (2023-11-08)