Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Sicherheitsberatung der NRW.BANK mit den folgenden Aufgabenbereichen:
a. Risikoanalyse: Überprüfung der Sicherheitsstrategie und -organisation (Prüfung der aktuellen Sicherheitsbereiche, Zutrittsmöglichkeiten, Objektschutz, Informationsschutz, Datenschutz, Veranstaltungssicherheit);
b. Konformitätsüberprüfung: Prüfung vorhandener technischer Einrichtungen auf ihre Konformität zu bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Normen (Brandmeldeanlage, Video-Überwachungsanlage, Einbruchmeldeanlage, Fluchttürsteuerungssysteme);
c. Sicherheitsbeurteilung von Einzel- /Sondersituationen
d. Dokumentation der durchgeführten Analysen und Überprüfungen
e. Definition und Vorstellung von Maßnahmen zur Behebung von gefundenen Schwach-stellen, inklusive technischer Beratung;
f. Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen
g. Beratung und technische / Unterstützung bei Vergabeverfahren und Beschaffungen von Sicherheitstechnischen Einrichtung
betreffend die folgenden Objekte:
a. Kavalleriestraße 22, 40213 Düsseldorf
b. Ernst-Gnoß-Straße 25, 40219 Düsseldorf
c. Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf
d. Friedrichstraße 1, 48145 Münster
e. Johanniterstr. 3, 48145 Münster
f. Elisabethstraße 3 - 15, 48145 Münster
g. Warendorfer Straße 10, 48145 Münster
h. Warendorfer Straße 8, 48145 Münster
i. Elisabethstraße, 48145 Münster (Gebäude M08).
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf ohne erneutes Vergabeverfahren.
Leistungsorte sind - nach näherer Maßgabe der NRW.BANK im jeweiligen Einzelabruf - grundsätzlich die vorbenannten Standorte der NRW.BANK (geschätzt zu 50 %, dazu wiederum geschätzt zu 60 % in Düsseldorf und zu 40 % in Münster). Im Weiteren ist die Auftragnehmerin in der Wahl des Leistungsortes frei.
Die termingerechte Ausführung der Beraterleistungen mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 200 Beratertage (zu je 8 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 250 Beratertagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der NRW.BANK gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit).
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).