Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text dieser Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"
k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
m. Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
n. Anlage 13: Beratungskonzept der Auftragnehmerin
o. Anlage 14: EVB-IT Dienstleistungs-AGB
p. Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
q. Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre.
3. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Berater die über das in der Anlage 03: Preisblatt für den jeweils relevanten Skill Level vorausgesetzte Qualifikation und Erfahrung sowie über die von ihr in der Anlage 13: Beratungskonzept zugesagte Erfahrung verfügen. Dies gilt auch für den Fall des Wechsels von Beratern. Berater, die von der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept benannt oder für die Durchführung eines Einzelauftrags vorgesehen sind, dürfen nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Kündigung des Beraters) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Berater mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Auftragnehmerin.
4. Ergeben sich für die NRW.BANK Anhaltspunkte dafür, dass ein im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzter Berater den Anforderungen der NRW.BANK an die zeitliche Verfügbarkeit, die Arbeitsqualität und/ oder die Produktivität oder den Zusagen der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept nicht oder nicht in jeder Hinsicht entspricht, und zeigt die NRW.BANK dies der Auftragnehmerin an, hat die Auftragnehmerin der NRW.BANK unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit ihr abzustimmen und bei ihrer Zustimmung umzusetzen. Dies schließt insbesondere den Austausch des betreffenden Beraters ein. Für diesen Austausch wird der Auftragnehmerin eine Übergangsfrist von einer Woche eingeräumt. Weitergehende Rechte der NRW.BANK bleiben unberührt.
5. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt zwischen der NRW.BANK und denjenigen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Einzelauftrags Partei der Rahmenvereinbarung sind, im Wege eines erneuten Vergabeverfahrens. Dieses Vergabeverfahren beruht auf den folgenden Bedingungen und im Weiteren auf denselben Bedingungen wie der Abschluss der Rahmenvereinbarung:
a) Vor Vergabe jedes Einzelauftrags konsultiert die NRW.BANK über den Vergabemarktplatz NRW die Unternehmen, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
b) Die NRW.BANK setzt eine ausreichende Frist für die Abgabe der Angebote für jeden Einzelauftrag fest; dabei berücksichtigt sie unter anderem die Komplexität des Auftragsgegenstands und die für die Übermittlung der Angebote erforderliche Zeit.
c) Die Angebote sind über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen und dürfen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist nicht geöffnet werden,
d) Preis und Leistung werden jeweils mit 50 % gewichtet. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird ein Quotient aus Leistung (Leistungspunkte) geteilt durch den Preis gebildet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem höchsten Koeffizienten (einfache Richtwertmethode).
e) Zur Feststellung der Qualität ist mit jedem Angebot der Lebenslauf (CV) des für den konkreten Auftrag verbindlich vorgesehenen Beraters vorzulegen. Die Anforderungen an Qualität des Beraters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und werden im Bedarfsfalle im Rahmen der Einzelauftragsvergabe unter Berücksichtigung des der NRW.BABK gemäß den Vertragsbedingungen eröffneten Gestaltungsrahmens spezifiziert sowie entsprechend dem jeweils aktuellsten Stand der Technik weiterentwickelt, konkretisiert und angepasst; erforderlichenfalls werden dabei Unterkriterien gebildet und bekannt gemacht (mit Gewichtung).
6. Die Rahmenvereinbarung besteht mit bis zu 15 Auftragnehmerinnen. Soweit eine Auftragnehmerin aus der Rahmenvereinbarung ausscheidet, bleibt die Rahmenvereinbarung im Weiteren unberührt.