Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“610 - Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels
610”
Produkte/Dienstleistungen: Systemanalyse und Programmierung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels”
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Unterstützung der NRW.BANK bei der Durchführung eines Prime-Releasewechsels.
Die NRW.BANK benutzt die Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS in der Version 2020.4 für ihr gesamtes Kapitalmarktgeschäft als Front-To-Back-System. Das beinhaltet alles von der Geschäftseingabe, über die Risikorechnung und Abwicklung bis hin zur Buchhaltung für Produkte aus den Bereichen Fixed Income, Zins- und Kreditderivate, Treasury-Produkte, Futures und Optionen sowie Schuldscheine, Repos, Wertpapier-Leihe und Wertpapier-Collateral. Angebunden sind auch externe Systeme, z.B. durch Börsenschnittstellen oder Feeds zur Versorgung mit aktuellen Marktdaten.
Der Anwendung liegt eine MS SQL Server Datenbank (MS SQL Server2016) zugrunde. Für die Jobsteuerung wird Automic verwendet, für die Entwicklung und Versionsverwaltung nutzen wir Git und die Aufgabenworkflows werden über Jira abgebildet.
Etwa alle drei Jahre muss ein Releaseupgrade der Software durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich um ein komplexes, fachbereichsübergreifendes Projekt, da sowohl diverse Standardfunktionalitäten der Handels-, Risikomanagement- und Abwicklungssoftware genutzt werden, als auch in großem Umfang customisierte Module implementiert wurden, die über Hooks in die Software integriert oder durch Schnittstellen angebunden sind.
Das Projekt "Prime Relasewechsel 2024" mit dem Ziel auf das Release 2023.4 oder höher zu migrieren, ist im April 2023 gestartet. Eine tägliche Migration des produktiven Bestandes wurde bereits aufgebaut. Aktuell laufen die ersten Modultests auf dem Release 2023.2. Neben dem Ziel der Erhaltung des Status Quo nach dem Releasewechsel gibt es an verschiedenen Stellen, an denen das Front-To-Back-System mittels Python-Code customisiert wurde, Optimierungsbedarf, z.B. redundanten Code, der durch das Einführen generischer Funktionen abgelöst werden kann.
Vor diesem Hintergrund wird nunmehr externe Unterstützung im Prime-Umfeld benötigt.
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Vergabe der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge erfolgt durch Abruf der NRW.BANK.
Die Leistungserbringung erfolgt nach näherer Maßgabe der NRW.BANK im Rahmen der Einzelaufträge - je nach Projekt - grundsätzlich in den Geschäftsräumen der NRW.BANK in Düsseldorf ("onsite"). Soweit eine Anwesenheit bei der NRW.BANK nicht Voraussetzung ist, ist die Auftragnehmerin ist in der Wahl des Leistungsortes frei ("offsite").
Die termingerechte Ausführung der Leistungen unter Wahrung der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich für alle an der Rahmenvereinbarung beteiligten Unternehmen in Summe auf 300 Beratertage. Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze an Beraterleistungen im Wert von 370.000 Euro festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung). Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht nicht.
Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität (Beratungskonzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2024. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig automatisch bis...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit bis zum 31. Juli 2024. Diese Laufzeit verlängert sich einmalig automatisch bis zum 31. Dezember 2024 (Höchstlaufzeit), soweit sie nicht jeweils sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit die in § 2 Absatz 3 vorgesehene verbindliche Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text dieser Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten auf...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a. der Text dieser Rahmenvereinbarung
b. Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK im Vergabeverfahren
c. Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d. Anlage 03: Preisblatt (= Vordruck 07)
e. Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f. Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/ Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g. Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/ Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h. Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i. Anlage 08: Muster "Verpflichtungserklärung Datenschutz"
j. Anlage 09: Muster "Verpflichtungserklärung Compliance/ Insidervorschriften"
k. Anlage 10: Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EstG
l. Anlage 11: Erklärung zur Tax Compliance
m. Anlage 12: Bedingungen für den Fremdfirmeneinsatz
n. Anlage 13: Beratungskonzept der Auftragnehmerin
o. Anlage 14: EVB-IT Dienstleistungs-AGB
p. Anlage 15: Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
q. Anlage 16: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
2. Die VOL/B hat - abweichend von der in Absatz 1 angegebenen Reihen- und Rangfolge - im Konfliktfalle Anwendungsvorrang gegenüber dem Text dieser Rahmenvereinbarung und ihren weiteren Bestandteilen, sofern ihre Einbeziehung in die vorliegende Rahmenvereinbarung anderenfalls als unwirksam anzusehen wäre.
3. Die Auftragnehmerin stellt sicher, dass alle im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Berater die über das in der Anlage 03: Preisblatt für den jeweils relevanten Skill Level vorausgesetzte Qualifikation und Erfahrung sowie über die von ihr in der Anlage 13: Beratungskonzept zugesagte Erfahrung verfügen. Dies gilt auch für den Fall des Wechsels von Beratern. Berater, die von der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept benannt oder für die Durchführung eines Einzelauftrags vorgesehen sind, dürfen nur aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Kündigung des Beraters) und nur mit vorheriger Zustimmung der NRW.BANK durch Berater mit vergleichbarer Qualifikation und Erfahrung ausgetauscht werden. Die Darlegungs- und Beweislast trägt die Auftragnehmerin.
4. Ergeben sich für die NRW.BANK Anhaltspunkte dafür, dass ein im Rahmen der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzter Berater den Anforderungen der NRW.BANK an die zeitliche Verfügbarkeit, die Arbeitsqualität und/ oder die Produktivität oder den Zusagen der Auftragnehmerin in der Anlage 13: Beratungskonzept nicht oder nicht in jeder Hinsicht entspricht, und zeigt die NRW.BANK dies der Auftragnehmerin an, hat die Auftragnehmerin der NRW.BANK unverzüglich Verbesserungsmaßnahmen vorzuschlagen, mit ihr abzustimmen und bei ihrer Zustimmung umzusetzen. Dies schließt insbesondere den Austausch des betreffenden Beraters ein. Für diesen Austausch wird der Auftragnehmerin eine Übergangsfrist von einer Woche eingeräumt. Weitergehende Rechte der NRW.BANK bleiben unberührt.
5. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Einzelauftragsvergabe erfolgt durch Abruf der NRW.BANK.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Der Nachweis der Erlaubnis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Beratung der NRW.BANK im Bereich Cross-Asset Trading and...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung (= Beratung der NRW.BANK im Bereich Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS oder einem vergleichbaren Bereich der Softwareentwicklung) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 19.10.2020 bis zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 19.10.2020 bis zum 19.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind zulässig. Die Erfüllung der Mindestbedingungen muss anhand der Referenzangaben erkennbar sein; die Angaben bedürfen daher einer ausführlichen Erläuterung. Es müssen alle zu den Referenzen abgefragten Angaben in den Vordruck eingetragen werden. Nicht vollständige Referenzangaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Nachzuweisen ist mindestens eine Referenz, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern ist:
- Beratung des Referenzkunden im Bereich Cross-Asset Trading and Risk Platform (vormals Prime) der Firma FIS oder einem vergleichbaren Bereich der Softwareentwicklung,
- zusammenhängend über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten im Zeitraum vom 19.10.2020 bis zum 19.10.2023
- mit einem Umsatzvolumen in Höhe von mindestens 10.000 Euro netto mit der angegebenen Referenz in diesen drei Monaten.
Mehr anzeigen Informationen über reservierte Verträge
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, die die soziale und berufliche Eingliederung von behinderten oder benachteiligten Personen zum Ziel haben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-11-21
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-11-21
12:01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
I. Mit jedem Angebot einzureichende Unterlagen:
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Vordruck 08 Beratungskonzept der Auftragnehmerin
9 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
10 Handelsregisterauszug
II. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen:
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jedes Mitglied)
3 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jedes Mitglied)
4 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -(für jedes Mitglied)
5 Handelsregisterauszug (für jedes Mitglied)
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen / für jedes betroffene Mitglied)
III. Ergänzend mit bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen:
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x für alle Nachunternehmer)
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag)
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag)
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag)
5 Handelsregisterauszug (für jeden Nachunternehmer / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag)
6 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen (sofern erforderlich / spätestens auf Anforderung der NRW.BANK vor Zuschlag )
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJXA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 206-647315 (2023-10-20)
Ergänzende Angaben (2023-11-20)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2023/S 206-647315
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2023-11-21 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2023-11-30 📅
Zeit: 12:01
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-11-21 📅
Zeit: 12:01
Neuer Wert
Datum: 2023-11-30 📅
Zeit: 12:01
Quelle: OJS 2023/S 227-712952 (2023-11-20)